Einreihung

Zolltarifnummer für Annähernd Farblose: 2106.90.20.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Annähernd Farblose wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2106.90.20.00 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X.

Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 2106.90.20.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Annähernd Farblose aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2106.90.20.00
Drittlandszoll
17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X
vZTA-Grundlage
12
Übereinstimmung
92 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

AT2009/000321Erteilt von ATGültig bis 2015-07-19

Annähernd farblose, klare, viskose, nach Apfel riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (Saccharose), Wasser, Ethanol und Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2009/000319Erteilt von ATGültig bis 2015-07-19

Annähernd farblose, klare, sirupös-viskose, nach Äpfeln riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (teilweise säurehydrolytisch gespalten in Glucose und Fructose), Wasser, geringfügigem Anteil an Zitronensäure und Apfel-Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2009/000320Erteilt von ATGültig bis 2015-07-19

Annähernd farblose, klare, sirupös-viskose, nach Äpfeln riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (teilweise säurehydrolytisch gespalten in Glucose und Fructose), Wasser, geringfügigem Anteil an Zitronensäure und Apfel-Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2009/000325Erteilt von ATGültig bis 2015-07-13

Annähernd farblose, klare, viskose, nach Orange riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (Saccharose), Wasser, Ethanol und Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2008/000584Erteilt von ATGültig bis 2014-10-05

Annähernd farblose, klare, viskose, nach Orange riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (Saccharose), Wasser, Ethanol und Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2008/000585Erteilt von ATGültig bis 2014-10-05

Annähernd farblose, klare, viskose, nach Apfel riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (Saccharose), Wasser, Ethanol und Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2008/000455Erteilt von ATGültig bis 2014-08-06

Annähernd farblose, klare, sirupös-viskose, nach Zitronen riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (teilweise säurehydrolytisch gespalten in Glucose und Fructose), Wasser, geringfügigem Anteil an Zitronensäure und Zitrus-Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

AT2007/000912Erteilt von ATGültig bis 2014-04-17

Annähernd farblose, klare, sirupös-viskose, nach Äpfeln riechende, zusammengesetzte, alkoholhaltige (mehr als 0,5 %vol) Zubereitung der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, bestehend aus Zucker (teilweise säurehydrolytisch gespalten in Glucose und Fructose), Wasser, geringfügigem Anteil an Zitronensäure und Apfel-Aroma; das Erzeugnis dient zur Weiterverarbeitung in der Getränkeindustrie; kein aromatisierter Zuckersirup.

Einordnung im Zolltarif

  1. 21VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  2. 2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2106.90andere
  4. 2106.90.20zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen
  5. 2106.90.20.00Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2106.90.20.00

HS-Code2106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2106.90.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2106.90.20.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll17.300 % MIN 1.000 EUR ASV XMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference
Schweiz0 %Tariff preference
Singapur0 %Tariff preference
TürkeiAnti-dumping/countervailing duty - ControlAnti-dumping/countervailing duty - Control
ChinaCond: A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 %Definitive anti-dumping duty
Ceuta0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Decision 0142/96-
ERGA OMNES-Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Information 6602/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):115.900 % ; A (01):115.900 %Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Liaocheng City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 %Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Binzhou City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):90.000 % ; A (01):115.900 %Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Zouping City, Shandong Province, PRC Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Liaoning Biochem Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Be-Long (North) Corporation Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):94.900 % ; A (01):115.900 %Taian Havay Chemicals Co., Ltd Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-
China115,9 %All other imports originating in the People’s Republic of China Choline chloride, in all forms and purities, whether or not on a carrier, and preparations with a minimum choline chloride content of 30|% by weight, excluding calcium phosphoryl choline chloride tetrahydrate with CAS number 72556-74-2Regulation 2589/25-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90 20: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 7. Siehe die Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 21. Nicht hierher gehören ähnliche zusammengesetzte Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger (Unterposition 2106 90 92 oder 2106 90 98).

Pos. 2106

Zu Unterposition 2106 90: 1. Lebensmittelzubereitung zum Verhüten oder Bekämpfen der Fettleibigkeit, enthaltend Kohlenhydrate, Guarmehl, Vitamine, Citronensäure und Farbstoff. 2. Getreidemehlzusatz, enthaltend Vitamin B1, Nicotinsäure, reduziertes Eisen und Weizenmehl, bestimmt als Zusatz in sehr geringer Menge (etwa 0,24 %) für Getreidemehle, um deren Vitamingehalt zu verbessern. 3. Backmittel aus Saccharose, Mono- und Diglyceriden und manchmal Magermilchpulver, bestimmt als Zusatz in unterschiedlichen Mengen (bis zu 15 bis 20 % des Fertigerzeugnisses) zu Mehl oder Teig beim Herstellen von Backwaren. 4. Zubereitungen, die nach Vermischen mit Milch als Getränke verwendet werden, in Form feiner Pulver, die hauptsächlich aus Zuckern, Fruchtpulver, Milchpulver, Calciumphosphat und Vitaminen bestehen. 5. Das Avis wurde gestrichen 6. …

Pos. 2106

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3565/88 der Kommission vom 16. November 1988 (ABl. EG Nr. L 311/25) (RV L 3565/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Kaugummis die Nikotin (2 mg pro Dragee; gebunden an einen Ionenaustauscher), ein synthetisches Polymer, Glycerin, Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, D-Glucitol (Sorbit) sowie Aromastoffe enthalten, insbesondere um den Geschmack des Tabakrauchs nachzuahmen – zur Verwendung bei der Raucherentwöhnung. Unterposition 2106 90 92 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 2106 und der Unterpositionen 2106 90 und 2106 90 92. …

Pos. 2106

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Annähernd Farblose?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Annähernd Farblose überwiegend in 2106.90.20.00 eingereiht: Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Annähernd Farblose?

Auf 2106.90.20.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 17.300 % MIN 1.000 EUR ASV X. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Annähernd Farblose?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 210690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 2106.90.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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