Einreihung

Zolltarifnummer für Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge: 8512.20.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8512.20.00.00 eingereiht: Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8512.20.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8512.20.00.00
Drittlandszoll
2,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23407/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge - aus einer einzelnen Leuchtdiode mit klarsichtigem Gehäuse und zwei Anschlüssen (1 x Anode und 1 x Kathode) eingesteckt in einen nach Maßzeichnung gefertigten, aufklappbaren LED-Halter (sog. connector), Maße: 4,5 x 0,8 x 0,9 cm, - nach Vervollständigung mit einem spezifisch geformten, aufsteckbaren Reflektorgehäuse (nicht Gegenstand dieser vZTA) und Einbau an der Türverkleidung eines Kraftfahrzeuges erkennbar ausschließlich zur Beleuchtung des Türöffners eines Kraftfahrzeuges bestimmt. (Abbildung siehe Anlage) "Unvollständiges elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, keine Ware der Position 8539"

DE21344/10-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge - aus drei Glühlampen und einer Soffitenlampe in einem spezifisch geformten Reflektorgehäuse aus Kunststoff mit rot/weißer Lichtscheibe (Abmessungen ca. 21,5 x 10 x 5,5 cm), rückwärtiger Kunststoffabdeckung mit Montageschrauben und fünfadrigem Anschlusskabel ohne Anschlussstück (Abbildung s. Anlage), - nach Anbau an die Außenseite eines Kraftfahrzeuganhängers und Anschluss an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs (12 Volt) zur Verwendung als Blinklicht, Rücklicht, Bremslicht, Nebellicht, Reflektor oder zur Nummernschildbeleuchtung. "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art."

DE21345/10-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge, - aus drei Glühlampen und einer Soffitenlampe in einem spezifisch geformten Reflektorgehäuse aus Kunststoff mit rot/weißer Lichtscheibe (Abmessungen ca. 21,5 x 10 x 5,5 cm), rückwärtiger Kunststoffabdeckung mit Montageschrauben und fünfadrigem Anschlusskabel ohne Anschlussstück (Abbildung s. Anlage), - nach Anbau an die Außenseite eines Kraftfahrzeuganhängers und Anschluss an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs (12 Volt) zur Verwendung als Blinklicht, Rücklicht, Bremslicht, Reflektor und Nummernschildbeleuchtung. "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art."

DE23408/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge - aus einer einzelnen Leuchtdiode mit klarsichtigem Gehäuse und zwei Anschlüssen (1 x Anode und 1 x Kathode), eingesteckt in einen nach Maßzeichnung gefertigten, aufklappbaren LED-Halter (sog. connector), Maße: 4,5 x 0,8 x 0,9 cm, mit darauf aufgestecktem spezifisch geformten Reflektorgehäuse, - nach Einbau an der Türverkleidung eines Kraftfahrzeuges erkennbar ausschließlich zur Beleuchtung des Türöffners eines Kraftfahrzeuges bestimmt. (Abbildung siehe Anlage) "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, keine Ware der Position 8539"

DE24528/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge - Leiste aus Kunststoff mit zwei Beleuchtungsgeräten mit rot/gelbem quadratischem Reflektorgehäuse inklusive Zweifaden-Glühlampe (12 Volt), mit 13-poligem Stecker mit Kabel, jeweils zusätzlich mit zwei auf der Leiste montierten Dreiecksrückstrahlern, - nach Anbau an die Außenseite eines Kraftfahrzeuganhängers und Anschluss an das Bordnetz des Kfz (12 Volt) zur Verwendung als Bremsleuchte, Blinkleuchte, Rückleuchte und Kennzeichenbeleuchtung. (Abbildung siehe Anlage) "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (zusammengesetzte Ware aus Beleuchtungsgerät -charakterbestimmend-, Rückstrahler und Kunststoffleiste); sog. Lichtleiste für Anhänger"

DE9276/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-06-30

Beleuchtungsgerät für Kraftfahrzeuge - aus einer Zweifaden-Glühlampe und einer Glühlampe in einem annähernd quadratisch geformten Reflektorgehäuse aus ABS-Kunststoff mit rot/orangener und weißer Lichtscheibe (Abmessungen ca. 10 x 9,5 x 4,5 cm) und rückwärtiger Kunststoffabdeckung mit zwei Montageschrauben, - nach Anbau an die Außenseite eines Kraftfahrzeuganhängers und Anschluss an das Bordnetz des Kraftfahrzeugs (12 Volt) zur Verwendung als Bremsleuchte, Blinkleuchte, Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung. (Abbildung siehe Anlage) "Elektrisches Beleuchtungsgerät von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art; sog. Rücklicht-Einheit"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
  3. 8512.20andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
  4. 8512.20.00andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
  5. 8512.20.00.00Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8512.20.00.00

HS-Code8512.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8512.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8512.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8512

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Primärelemente und Primärbatterien (Pos. 8506), der Akkumulatoren (Pos. 8507) sowie der Lichtmaschinen und Lichtmagnetzünder der Pos. 8511 die meisten der bei Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zum Beleuchten oder Signalgeben verwendeten elektrischen Geräte, ferner für Kraftfahrzeuge bestimmte elektrische Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von Fensterscheiben. Zu dieser Position gehören u. a.: 1) Lichtmaschinen (Dynamos), wie sie für Fahrräder, seltener für Krafträder verwendet werden, die in der Regel mit Hilfe einer Reibrolle betrieben werden, die unmittelbar vom Luftreifen oder von der Felge eines der Räder des Fahrrads bzw. Kraftrads angetrieben wird. …

Pos. 8512

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 603/2011 der Kommission vom 20. Juni 2011 (ABl. EU Nr. L 163/10) (RV L 603/11): Eine Ware, die eigens dazu bestimmt ist, in das Signalgerät eines bestimmten Modells eines Kraftfahrzeugs eingebaut zu werden. Die Ware besteht aus zwei miteinander verbundenen Baugruppen gedruckter Schaltungen, wobei jede Baugruppe passive Elemente (Kondensatoren und Widerstände) und aktive Elemente (Dioden, Leuchtdioden (LEDs), Transistoren und integrierte Schaltkreise) enthält. Eine Baugruppe ist mit einer Schnittstelle für den Anschluss an das Beleuchtungssystem des Kraftfahrzeugs versehen. Die LEDs bewirken die Signale. Siehe Abbildung. …

Pos. 8512

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017: Warenbeschreibung: Silikon-Entkupplungsring, mit einem Innendurchmesser von 15,4 mm (+0,0/-0,1). Entkupplungsringe werden für Einparkhilfen-Sensorsysteme zum Schutz der Sensoren vor externen Schwingungen verwendet. Sie sind laut Explosionszeichnung passgenau gefertigt. Einreihung: Die Ware ist in die Position 3926 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge überwiegend in 8512.20.00.00 eingereiht: Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge?

Auf 8512.20.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Beleuchtungsgerät Für Kraftfahrzeuge?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 851220. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8512.20.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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