Zolltarifnummer für Brenngut: 7326.20.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Brenngut wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7326.20.00 eingereiht: Waren aus Eisen- oder Stahldraht.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 7326.20.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Brenngut aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7326.20.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Das andere Ende ist U-förmig gebogen. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. Pin-Intro-Sets, bestehend - aus acht L-förmigen Stahldrahtabschnitten (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, die zu einem Ende hin jeweils um etwa 90° abgewinkelt und zu dem anderen Ende hin, je nach Ausführung, spezifisch ausgeformt sind, sowie - aus zwei länglichen, geraden Stahldrahtabschnitten (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie sind gemeinsam in einer transparenten, zylindrischen Verpackung mit Verschlüssen an den Enden für den Einzelverkauf aufgemacht. - Antragstellerangaben - Die abgewinkelten Stahldrahtabschnitte stellen sich aufgrund ihrer Anzahl als die Waren dar, die den Warenzusammenstellungen in Aufmachung für den Einzelverkauf ihren wesentlichen Charakter verleihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren sind jeweils mit einem passgenauen, hohlzylindrischen sog. Keramikaufsatz aus Aluminiumoxid versehen. Die Erzeugnisse dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie liegen in unterschiedlichen Ausführungen vor und befinden sich jeweils zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Waren wird insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch den Stahl bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm), der zu beiden stumpfen Enden hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Das andere Ende ist zweifach um etwa 90° abgewinkelt. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um sog. Metallstifte, in Form eines L-förmigen Stahldrahtabschnitts (maximale Querschnittsabmessung: etwa 1 mm) mit stumpfen Enden, der zu einem Ende hin um etwa 90° abgewinkelt ist. Das andere Ende ist ebenfalls um etwa 90° abgewinkelt und annähernd U-förmig gebogen. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um massive, längliche Erzeugnisse aus Stahldraht, die zu einem Ende hin einen verbreiterten Durchmesser (maximale Querschnittsabmessung: etwa 2,5 mm) aufweisen und konisch ausgearbeitet sind. Das andere Ende ist stumpf gearbeitet. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie befinden sich zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um massive, längliche Erzeugnisse aus Stahldraht, die zu einem Ende hin einen verbreiterten Durchmesser (maximale Querschnittsabmessung: etwa 2,5 mm) aufweisen und abgerundet sind. Das andere Ende ist stumpf gearbeitet. Die Waren dienen dem Fixieren von Brenngut (Zahnersatz) auf einem sog. Brenngutträger (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA). Sie befinden sich zu fünf Stück in einer transparenten, zylindrischen Verpackung aus Kunststoff, mit Verschlüssen an den Enden. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Stahldraht" zur Unterposition 7326 2000 der Kombinierten Nomenklatur.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7326.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7326 20 00: Hierher gehören Erzeugnisse, die aus einem oder mehreren zwischen zwei Kunststoff-Folien oder zwei Papierstreifen eingebetteten Metalldrähten bestehen und die nicht abgelängt sind. Diese Waren werden im Allgemeinen in Rollenform gestellt und sind zur Verwendung in automatischen Maschinen zum Verschließen von Säcken bestimmt. Derartige Waren, auf kurze Längen geschnitten (zum unmittelbaren Verschließen von Säcken, Tüten usw. verwendbar), werden in Position 8309 eingereiht (siehe die Erläuterungen zu Position 8309 des HS, zweiter Absatz Ziffer 9).
Zu Unterposition 7326 20: 1. Spiraldraht von unbestimmter Länge, bestehend aus einem galvanisierten Stahldraht mit kreisförmigem Querschnitt, der in engen Spiralen aufgerollt und anschließend mit einem Kunststoffüberzug versehen worden ist, zur Verwendung als Federungselement bei der Herstellung von Rückenlehnen und Sitzen von Armsesseln, Betten usw. 2. Zusammengefügte Spiralfedern (Federkerne) für Matratzen. 3. Vogelkäfig, bestehend aus Seitenteilen aus Eisendraht und einem Boden aus Kunststoff, mit einem Einsatz und zwei Fütterungsbehältern aus Kunststoff. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1030/86 der Kommission vom 8. April 1986 (ABl. EG Nr. L 95/13) (RV L 1030/86), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L 193/6), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundefinanzhofs vom 28. Februar 2023, RS VII R 21/20 Leitsätze 1 NV: Die Voraussetzungen für eine Tarifierung von im Wesentlichen aus Stahl gefertigten Lenk- und Bockrollen unter die Codenummer 8716 90 90 90 0 sind nur dann erfüllt, wenn die aus den objektiven Wareneigenschaften erkennbare ausschließliche oder hauptsächliche Zweckbestimmung der betreffenden Teile die Verwendung für nicht selbstfahrende Fahrzeuge der Pos. 8716 KN ist. Anderenfalls unterfallen die Lenk- und Bockrollen wegen ihrer Beschaffenheit als "Andere Waren aus Eisen oder Stahl" der Codenummer 7326 90 98 90 0. 2 NV: Die Entscheidung des FG, ob ein solcher Hauptverwendungszweck erkennbar ist, stellt eine Tatsachenwürdigung dar, die das Revisionsgericht nach § 118 Abs. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Brenngut?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Brenngut überwiegend in 7326.20.00 eingereiht: Waren aus Eisen- oder Stahldraht. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Brenngut?
Für 7326.20.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gilt für Brenngut?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732620. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 7326.20.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.