Einreihung

Zolltarifnummer für Bundperle: 8547.10.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Bundperle wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8547.10.00.00 eingereiht: Isolierteile aus keramischen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8547.10.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Bundperle aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8547.10.00.00
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16699/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Hochfrequenzsteatit (Magnesiumsilikat), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heizrohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen"

DEBTI19136/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Stealan (Keramik), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heiz- rohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen - Bundperle"

DEBTI10835/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-02

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Stealan (Keramik), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heizrohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen - Bundperle"

DEBTI14360/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-02

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Hochfrequenzsteatit (Magnesiumsilikat), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heizrohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte oder Installationen, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen"

DEBTI5400/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-28

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Hochfrequenzsteatit (Magnesiumsilikat), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heizrohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen"

DEBTI5389/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-10

Bundperle, bush insulator (Abbildung siehe Anlage), - in Form eines annähernd zylindrischen Hohlkörpers (Abmessungen ca. 8 x 9 mm) aus Hochfrequenzsteatit (Magnesiumsilikat), - zur elektrischen Isolierung der Heizwendel (spannungsführendes Bauteil) vom Heizrohrmantel (Masse) eines Rohr- oder Einschraubheizkörpers. "Isolierteil, ganz aus Isolierstoffen, für elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, kein Isolator der Position 8546, Isolierteil aus keramischen Stoffen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8547Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
  3. 8547.10Isolierteile aus keramischen Stoffen
  4. 8547.10.00.00Isolierteile aus keramischen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8547.10.00.00

HS-Code8547.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8547.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8547.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8547

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546 Mit Ausnahme der Isolatoren der Pos. 8546 gehören zu dieser Gruppe alle Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, die folgende zwei Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie müssen entweder ganz aus Isolierstoffen bestehen oder aus Isolierstoffen (z. B. Kunststoffen), die in die Isoliermasse eingepresste, einfache, metallene Befestigungsteile (z. B. eingepresste Hülsen mit Innengewinde) besitzen, und 2. Sie müssen zum Zwecke der elektrischen Isolation hergestellt sein, auch wenn sie gleichzeitig anderen Zwecken, z. B. dem Schutz, dienen. …

Pos. 8547

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 277/2013 der Kommission vom 19. März 2013 (ABl. EU Nr. L 84/11) (RV L 277/13) Eine aus Kunststoff bestehende Ware mit mehreren kleinen Öffnungen. Hierbei handelt es sich um ein Isolierteil eines Steckers. Es enthält weder Metallkontakte, Anschlüsse noch andere leitfähige Materialien. Die Ware soll elektrische Drähte mit Kontakten (Anschlüssen) oder Kontaktelementen an deren Ende isolieren und fixieren. Die Drähte müssen in die Löcher des Steckers eingeführt werden. Die Ware schützt und isoliert die leitfähigen Kontakte voneinander, um einen Kurzschluss zu verhindern und vor äußeren Einflüssen, damit zum Beispiel der Eintritt von Schmutz verhindert wird. Siehe Abbildung. …

Kapitel 85

1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Bundperle?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Bundperle überwiegend in 8547.10.00.00 eingereiht: Isolierteile aus keramischen Stoffen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Bundperle?

Auf 8547.10.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Bundperle?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 854710. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8547.10.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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