Zolltarifnummer für Cashewkerne: 0801.32.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Cashewkerne wird in der Regel in die Zolltarifnummer 0801.32.00.00 eingereiht: Kokosnüsse, ohne Schale. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 17 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 0801.32.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Cashewkerne aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 0801.32.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 17
- Übereinstimmung
- 88 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Cashewkerne, geschält und enthäutet, ganze Kerne. Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um geschälte und enthäutete, beigefarbene, vorwiegend ganze Cashewkerne; vereinzelt Bruchstücke und Kernhälften; Geruch nussig, Cashew- kernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet, ganze Kerne. Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um geschälte und enthäutete, beigefarbene, vorwiegend ganze Cashewkerne; vereinzelt Bruchstücke und Kernhälften; Geruch nussig, Cashew- kernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergaben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet, Bruch. Bruchstücke und Hälften von geschälten, enthäuteten, beigefarbenen Cashewkernen; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet, Bruch. Bruchstücke von geschälten, enthäuteten, beigefarbenen Cashewkernen; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet, Bruch. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3367/18-1. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-3367/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bruchstücke und Hälften von geschälten, enthäuteten, beigefarbenen Cashewkernen; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet, Bruch. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3396/18-1. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-3396/18-1 vorgelegten Warenmusters: Bruchstücke und Hälften von geschälten, enthäuteten, beigefarbenen Cashewkernen; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3378/18-1. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI-3378/18-1 vorgelegten Warenmusters: Geschälte und enthäutete, beigefarbene, vorwiegend ganze Cashewkerne; vereinzelt Bruchstücke und Kernhälften; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Cashewkerne, geschält und enthäutet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-3391/18-1. Beschaffenheit des zu vZTA DEBTI-3391/18-1 vorgelegten Warenmusters: Geschälte und enthäutete, beigefarbene, vorwiegend ganze Cashewkerne; vereinzelt Bruchstücke und Kernhälften; Geruch nussig, Cashewkernen entsprechend; Geschmack aromatisch, süßlich, Cashewkernen entsprechend. Es ergaben sich keine Hinweise, dass die vorgelegte Warenprobe einer über Kapitel 8 der KN hinausgehenden Behandlung unterzogen wurde. Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, ohne Schale.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0801.32.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Cashewkerne?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Cashewkerne überwiegend in 0801.32.00.00 eingereiht: Kokosnüsse, ohne Schale. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Cashewkerne?
Auf 0801.32.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Cashewkerne?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 080132. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 17 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 0801.32.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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