Einreihung

Zolltarifnummer für Dampfbrötchen: 1901.90.99.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Dampfbrötchen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1901.90.99.90 eingereiht: Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA.

Grundlage sind 19 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1901.90.99.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Dampfbrötchen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1901.90.99.90
Drittlandszoll
7.600 % + EA
vZTA-Grundlage
19
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI42341/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Dampfbrötchen, tiefgefroren. Neuerteilung von vZTA DE 1970/17-1. Beschreibung des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 1970/17-1 vorgelegten und untersuchten Warenmusters (in Originalumschließung): Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun) "Roll", mit Frühlingszwiebeln, durchgegart, tiefgefroren; 420 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffwanne sechs gefrorene, halbkugelförmige Bällchen (Durchmesser ca. 8 cm, Höhe ca. 4 - 5 cm) aus aufgewickelten Teigfäden aus einem beigefarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit wenigen grünen Pflanzenteilen durchsetzt ist. Geschmack: Nach gedämpftem Hefeteig, nicht süß. Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampfbrötchen; keine Backware der Position 1905 KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DEBTI39624/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-28

Dampfbrötchen, tiefgefroren Neuerteilung von vZTA DE 1972/17-1. Untersuchungsergebnis des in Rahmen der Erteilung von vZTA DE 1972/17-1 vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun), gefüllt, mit saurem Senfgemüse, mit Süßungsmittel(n), durchgegart, tiefgefroren; 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffwanne sechs gefrorene, halbkugelförmige, sternförmig gemusterte Bällchen (Durchmesser ca. 7 cm; Höhe ca. 4,5 cm), jeweils auf einer Auflage aus Papier, aus einem beige-farbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer bräunlich-grünen Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, leicht süß. Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampf-brötchen; keine Backware der Position 1905 KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DEBTI27736/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-13

Dampfbrötchen, tiefgefroren Neuerteilung von vZTA DE 1969/17-1 Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 1969/17-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun) gefüllt, mit schwarzem Sesam, mit Süßungsmittel(n), durchgegart, tiefgefroren, 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffwanne sechs gefrorene, halbkugelförmige, sternförmig gemusterte Bällchen (Durchmesser ca. 7 cm; Höhe ca. 4 cm), jeweils auf einer Auflage aus Papier, aus einem hellbeigefarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer schwarzbraunen Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, süß. Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 GHT bis weniger als 30 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampf-brötchen; keine Backware der Position 1905 KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DEBTI26905/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-13

Dampfbrötchen, tiefgefroren Neuerteilung von vZTA DE 1968/17-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 1968/17-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun) gefüllt, mit Taropaste, mit Süßungsmittel(n), durchgegart, tiefgefroren; 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffwanne sechs gefrorene, halbkugelförmige, sternförmig gemusterte Bällchen (Durchmesser ca. 7 cm; Höhe ca. 4 cm), jeweils auf einer Auflage aus Papier, aus einem fliederfarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer hellbraunen, schnittfesten Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, süß. Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 GHT bis weniger als 30 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampf- brötchen; keine Backware der Position 1905 der KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DEBTI27801/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-09-06

Dampfbrötchen, tiefgefroren Neuerteilung von vZTA DE1973/17-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 1973/17-1 vorgelegten Warenmusters: Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun), gefüllt, mit Kohl, mit Süßungsmittel(n), durchgegart, tiefgefroren; 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffwanne sechs gefrorene, halbkugelförmige, sternförmig gemusterte Bällchen (Durchmesser ca. 7 cm; Höhe ca. 4 cm), jeweils auf einer Auflage aus Papier, aus einem beigefarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer grünlichen Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, leicht süß. Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampf- brötchen; keine Backware der Position 1905 der KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DEBTI27360/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-27

Dampfbrötchen, tiefgefroren Neuerteilung von vZTA DE 6497/17-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 6497/17-1 vorgelegten Warenmusters: Bedruckter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun) gefüllt, mit Pilzen, durchgegart und tiefgefroren; 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffschale sechs gefrorene, halbkugelförmige Bällchen (Durchmesser ca. 7,5 cm; Höhe ca. 4,5 cm), jeweils auf einer papierähnlichen Auflage, aus einem beigefarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer braunen, unter anderem Pilzstücke enthaltenden Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, die Füllung nach Pilzen, würzig, nicht süß. Stärke: 5 GHT oder mehr (abgeleitet aus den Antragsangaben) Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampf- brötchen; keine Backware der Position 1905 der KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken ist noch durch Backen fertig zubereitet wird.

DE6497/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-12

Dampfbrötchen, tiefgefroren Antragsangaben: Dampfbrötchen (Bun) gefüllt, mit Pilzen, durchgegart und tiefgefroren, 390 g Zum Dämpfen. Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Bedruckter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen (Bun) gefüllt, mit Pilzen, durchgegart und tiefgefroren; 390 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin in einer Kunststoffschale sechs gefrorene, halbkugelförmige Bällchen (Durchmesser ca. 7,5 cm; Höhe ca. 4,5 cm), jeweils auf einer papierähnlichen Auflage, aus einem beigefarbenen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumen- bildung, der mit einer braunen, unter anderem Pilzstücke enthaltenden Masse gefüllt ist. Geschmack nach gedämpftem Hefeteig, die Füllung nach Pilzen, würzig, nicht süß. Stärke: 5 GHT oder mehr (Antragsangaben) Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: weniger als 5 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampfbrötchen; keine Backware der Position 1905 KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken ist noch durch Backen fertig zu- bereitet wird.

DE1974/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-05-17

Dampfbrötchen, tiefgefroren Antragsangaben: Dampfbrötchen, mit roten Bohnen (Moranbong Oksoosoo Chinpang), tiefgefroren, 765 g. Beschreibung des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Etikettierter Kunststofffolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Dampfbrötchen, mit roten Bohnen (Moranbong Oksoosoo Chinpang), tiefgefroren; 765 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Zubereitung (in der Mikrowelle erwärmen oder dämpfen); darin neun gefrorene, halbkugelförmige Bällchen (Durchmesser ca. 8 cm; Höhe ca. 5 cm) aus einem gelblichen, vorgedämpften gelockerten Teig mit Krumenbildung, der mit einer dunkelroten Masse gefüllt ist. Geschmack: Nach gedämpftem Hefeteig, süß. Stärke/Glucose*: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 GHT bis weniger als 30 GHT Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT, Dampfbrötchen; keine Backware der Position 1905 KN, da das Erzeugnis weder vorgebacken noch durch Backen fertig zubereitet wird.

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1901.90andere
  4. 1901.90.99andere, andere
  5. 1901.90.99.90Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1901.90.99.90

HS-Code1901.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1901.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1901.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.600 % + EAMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 90: 1. Zubereitung, bestehend aus Kartoffelstärke (88,5 GHT), Maltodextrin (8,5 GHT), Mononatriumglutamat (2 GHT) und Salz (2 GHT), verwendet zum Herstellen von Nahrungsmitteln. 2. Schlagsahne, aufgemacht in einer Sprühdose, mit Geruch und Geschmack nach Vanille. Das Erzeugnis enthält aus Kuhmilch gewonnenen Rahm, Invertzuckersirup, Kondensmilch, eingedickte Milch, Glucose, natürliche Aromastoffe (Vanille) und Stabilisator (E 407). Anwendung der AV 1 und 6. 3. …

Pos. 1901

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Dampfbrötchen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Dampfbrötchen überwiegend in 1901.90.99.90 eingereiht: Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Dampfbrötchen?

Auf 1901.90.99.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Dampfbrötchen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 19 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1901.90.99.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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