Einreihung

Zolltarifnummer für Doppelrichtungs-Lautsprecher: 8518.22.00.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Doppelrichtungs-Lautsprecher wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8518.22.00.90 eingereiht: Lautsprecher, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8518.22.00.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Doppelrichtungs-Lautsprecher aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8518.22.00.90
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28249/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Doppelrichtungs-Lautsprecher, Modell: CSP-115 D - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 148 x 196 mm), - mit einer Leistung von 15 W (Musikleistung 25 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallwellen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)"

DEBTI28245/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-08

Doppelrichtungs-Lautsprecher, Modell: CSP-220 D - aus zwei Lautsprechern und Übertrager in einem runden Gehäuse mit Montagebügel (Durchmesser: 180 mm, Länge: 252 mm), - mit einer Leistung von 20 W (Musikleistung 35 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher) - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DE1291/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-08

Doppelrichtungs-Lautsprecher, Modell: CSP-115 D - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 148 x 196 mm), - mit einer Leistung von 15 W (Musikleistung 25 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DE1292/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-08

Doppelrichtungs-Lautsprecher, Modell: CSP-220 D - aus zwei Lautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 180 x 252 mm), - mit einer Leistung von 20 W (Musikleistung 35 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DEM/2073/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-28

Doppelrichtungs-Lautsprecher - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 250 x 200 x 175 mm), - mit einer Leistung von 2 x 7,5 W, - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DEM/2071/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-28

Doppelrichtungs-Lautsprecher - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 148 x 196 mm), - mit einer Leistung von 15 W (Musikleistung 25 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DEM/2072/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-28

Doppelrichtungs-Lautsprecher - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel (Abmessungen: 180 x 252 mm), - mit einer Leistung von 20 W (Musikleistung 35 W), - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

DEM/1722/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-15

Doppelrichtungs-Lautsprecher - aus zwei Einzellautsprechern und Übertrager in einem Gehäuse mit Montagebügel, - mit einer Leistung von 2 x 15 W, - zum Umwandeln von elektrischen Tonfrequenzimpulsen in Schallschwingungen. "Zwei Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher), nicht für zivile Luftfahrzeuge - Doppelrichtungs-Lautsprecher"

Einordnung im Zolltarif

  1. 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  2. 8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  3. 8518.22zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)
  4. 8518.22.00Lautsprecher, auch in Gehäusen, zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher)
  5. 8518.22.00.90Lautsprecher, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8518.22.00.90

HS-Code8518.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8518.22.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8518.22.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8518

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören gesondert gestellte drahtlose Mikrofone, Kopfhörer, Ohrhörer und Lautsprecher, auch kombiniert. In diese Position gehören nicht: 1. gesondert gestellte schnurlose Hörer für Fernsprechapparate für die drahtgebundene Fernsprechtechnik (siehe die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 des HS); 2. gesondert gestellte schnurlose Headsets (Kombination von Kopfhörer und Mikrophon) mit Wählfunktion (siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8517 62 00). (entfallen) bis

Pos. 8518

Zu Unterposition 8518 22: 1. Gerät für Musikinstrumente, bestehend aus einem Röhrenverstärker der Klasse AB, zwei Vorverstärkerröhren, zwei Verstärkerröhren und zwei Lautsprechern, in einem einzigen Gehäuse. Es kann elektrische Signale aus einer Vielzahl von Quellen, wie z. B. einer elektrischen Gitarre, einem Keyboard/Klavier oder einem MP3-Player verarbeiten. Es verstärkt das elektrische Signal und dient der Tonerzeugung, indem das verstärkte elektrische Signal an die Lautsprecher geleitet wird. Es kann den Klang durch die Anhebung oder Entzerrung bestimmter Frequenzen (Bässe, Mittel- und Hoch-Frequenzen) verändern und auch bestimmte elektronische Klangeffekte hinzufügen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI.

Pos. 8518

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 1995 (RV L 1165/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Miniaturisierter elektro-akustischer Empfänger (Hörer) in einem Gehäuse mit den äußeren Abmessungen von höchstens 7 x 7 x 5 mm. Der Empfänger besteht aus einem Magneten, einer Spule und einer Membrane zum Empfang elektrischer Signale, die die Membrane in Schwingungen versetzen und so hörbare Töne erzeugen kann. Der Empfänger kann zusammen mit einem Verstärker als Hörgerät verwendet werden. …

Pos. 8518

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (17. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 30. September bis 2. Oktober 2009): Ein Set von Zubehör für Videospielkonsolen der Position 9504 aufgemacht in einer Einzelverkaufsverpackung bestehend aus: - einer Schutzhülle aus Kunststoff zur Aufnahme einer Videospielkonsole (siehe Bild 1; Anmerkung BMF: Etui ähnliche Ware), - Stifte (Touchpens) aus Kunststoff, die nach den Informationen auf der Verpackung dazu bestimmt sind mit der Videospielkonsole mit einem Touchscreen verwendet zu werden (siehe Bild 2), - Kopfhörer (siehe Bild 3), - einem Stromrichter zur Verwendung in einem Auto (Autoadapter) mit einem speziellen Anschluss für die Videospielkonsole (siehe Bild 4), - einer Tasche aus Spinnstoffen (siehe Bild 5 …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Doppelrichtungs-Lautsprecher?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Doppelrichtungs-Lautsprecher überwiegend in 8518.22.00.90 eingereiht: Lautsprecher, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Doppelrichtungs-Lautsprecher?

Auf 8518.22.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Doppelrichtungs-Lautsprecher?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 851822. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8518.22.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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