Einreihung

Zolltarifnummer für Düngemittel; Gärsubstrat: 3101.00.00.00.2

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Düngemittel; Gärsubstrat wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3101.00.00.00.2 eingereiht: Tierische oder pflanzliche Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 3101.00.00.00.2.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Düngemittel; Gärsubstrat aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3101.00.00.00.2
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI23260/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Düngemittel; Gärsubstrat Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und pelletierte Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist getrocknet und zu Pellets gepresst. Die Trockenmasse liegt zwischen ca. 83 % bis 91 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI23261/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Düngemittel; Gärsubstrat, getrocknet Bei der Ware handelt es sich um getrocknete Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist getrocknet worden und hat eine Trockenmasse von ca. 77 % bis 96 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI23259/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Düngemittel; Gärsubstrat Bei der Ware handelt es sich um Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist separiert (dekantiert oder abgepresst) und hat eine Trockenmasse von ca. 18 % bis 36 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI18108/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-29

Düngemittel; Gärsubstrat Bei der Ware handelt es sich um getrocknete und pelletierte Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist getrocknet und zu Pellets gepresst. Die Trockenmasse liegt zwischen ca. 83 % bis 91 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI18107/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-29

Düngemittel; Gärsubstrat, getrocknet Bei der Ware handelt es sich um getrocknete Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist getrocknet worden und hat eine Trockenmasse von ca. 77 % bis 96 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

DEBTI18105/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-25

Düngemittel; Gärsubstrat Bei der Ware handelt es sich um Gärreste aus Biogasanlagen. Die Gärreste bestehen aus pflanzlichen Anteilen, z.B. Silomais, und tierischen Abfallprodukten, z.B. Gülle oder Mist, in variierenden Zusammensetzungen. Die Ware ist separiert (dekantiert oder abgepresst) und hat eine Trockenmasse von ca. 18 % bis 36 %. Die Ware ist nicht weiter behandelt worden. Die Ware wird den Angaben nach als Düngemittel in der Landwirtschaft verwendet. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt, in die Codenummer 3101 0000 00 2 des Zolltarifs eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 31DÜNGEMITTEL
  2. 3101Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
  3. 3101.00.00Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel
  4. 3101.00.00.00.2Tierische oder pflanzliche Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3101.00.00.00.2

HS-Code3101.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3101.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3101.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3101.00.00.00.211 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: a) Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; b) tierische oder pflanzliche Erzeugnisse, durch Mischen untereinander oder durch chemisches Behandeln in Düngemittel umgewandelt (ausgenommen Knochensuperphosphate der Pos. 3103). Diese Erzeugnisse gehören jedoch zu Pos. 3105, wenn sie, wie in jener Position beschrieben ist, aufgemacht sind. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Guano, der aus der Ablagerung der Ausscheidungen und Überreste von Seevögeln auf gewissen Inseln oder an einsamen Küsten entsteht. Er ist ein zugleich stickstoff- und phosphathaltiges Düngemittel, gewöhnlich ein gelbliches, stark nach Ammoniak riechendes Pulver. …

Kapitel 31

1. Zu Kapitel 31 gehören nicht: a) Tierblut der Position 0511 (RV E3101A00); b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse (RV E3101B00); c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001) (RV E3101C00). 2. Zu Position 3102 gehören - vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind - nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein (RV E3102A10); 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A20); 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A30); 4) Ammoniumsulfat, auch rein (RV E3102A40); 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Cal …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Düngemittel; Gärsubstrat?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Düngemittel; Gärsubstrat überwiegend in 3101.00.00.00.2 eingereiht: Tierische oder pflanzliche Düngemittel, andere, nicht chemisch behandelt. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Düngemittel; Gärsubstrat?

Auf 3101.00.00.00.2 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Düngemittel; Gärsubstrat?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 310100. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 3101.00.00.00.2 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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