Zolltarifnummer für Elfen: 9503.00.21.90.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Elfen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.21.90.0 eingereiht: Puppen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 9503.00.21.90.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Elfen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.21.90.0
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- eine bekleidete Elfe mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- eine bekleidete Elfe mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- einen bekleideten Elf mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- einen bekleideten Elfen mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- einen bekleideten Elf mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Kombination, bestehend aus - einer Puppe, -- einen bekleideten Elf mit ausschließlich menschlichen Körpermerkmalen darstellend, -- bestehend aus einer bunt bedruckten Hülle aus Samtgewirke, die im Inneren mit weichem Füllmaterial versehen ist, -- in den Abmessungen von ca. 11 x 7 x 3 cm, -- am Kopf mit zwei Ohren und einer Aufhängeschlaufe versehen, -- mit durch Nähte abgeteilten Armen und angedeuteten Beinen, die materialbedingt beweglich sind, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - einem Stickerbogen (Abmessungen ca. 8 x 5 cm) mit zwölf verschiedenen Aufklebern aus Papier (u.a. Stern, Schneeflocke), - einem "Zertifikat" aus bedruckter Pappe (Abmessungen ca. 8,5 x 5,5 cm), das auf der Vorderseite mit einem Namensfeld und auf der Rückseite mit verschiedenen Aufgaben bedruckt ist. Die Kombination ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.21Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör, Puppen
- 9503.00.21.90andere
- 9503.00.21.90.0Puppen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.21.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Elfen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Elfen überwiegend in 9503.00.21.90.0 eingereiht: Puppen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Elfen?
Auf 9503.00.21.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Elfen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 9503.00.21.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.