Einreihung

Zolltarifnummer für Erkennbares Karosseriezubehör: 8708.29.90

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Erkennbares Karosseriezubehör wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.29.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 8708.29.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Erkennbares Karosseriezubehör aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8708.29.90
Drittlandszoll
4,5 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE14693/09-1Erteilt von DEGültig bis 2014-01-08

Erkennbares Karosseriezubehör, hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 vorgesehen, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form eines so genannten Spiegelüberziehers für Außenspiegel von Kraftfahrzeugen. Der Spiegelüberzieher besteht im Wesentlichen aus einem elastischen Stoff, speziell zugeschnitten auf die ungefähre Größe eines Außenspiegels, einer eingenähten Gummikordel mit Kordelstopper und acht Kunststoffhaken für die zusätzliche Justierung am Außenspiegel. Der Spiegelüberzieher wird an der Außenseite des Spiegels angebracht und dient zum Schutz des Spiegelgehäuses. Er kann mit Werbeaufdrucken versehen sein. Seine Größe variiert je nach Größe des zu schützenden Außenspiegels. Je zwei Spiegelüberzieher sind mit den erforderlichen Haken und einer Produktbeschreibung gemeinsam in einem Kunststoffbeutel verpackt.

DEB/421/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-13

Erkennbares Karosseriezubehör, keine Stoßstange, für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, so genanntes Frontflipperset. Es handelt sich um ein zweiteiliges Set, bestehend aus speziell geformten Teilen aus Kunststoff (Carbon). Die Aerodynamikbauteile (ca. 48 x 8 x 10 cm, L/B/H) werden durch Verkleben unterhalb der Frontstoßstange eines PKW angebracht und ändern die Serienoptik des Fahrzeugs. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/427/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-13

Erkennbares Karosseriezubehör, keine Stoßstange, für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form eines Heckeinsatzes aus Carbon zum Anbau an Personenkraftwagen. Der ca. 48 x 8 x 10 cm (L/B/H) große Heckeinsatz ist zum Anbau an eine PKW-Heckstoßstange bestimmt. Er dient als Verkleidung der Rohrwege des Auspuffs an der Heckstoßstange und ändert die Serienoptik des Fahrzeugs. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/428/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-02-13

Erkennbares Karosseriezubehör, keine Stoßstange, für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form eines Heckdiffusors aus GFK zum Anbau an Personenkraftwagen. Der dreiteilige Heckdiffusor ist zum Anbau an eine PKW-Heckstoßstange bestimmt. Er dient als Verkleidung des Auspuffs an der Heckstoßstange und ändert die Serienoptik des Fahrzeugs. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/181/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-01-19

Erkennbares Karosseriezubehör, keine Stoßstange, für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form einer Frontlippe für eine Stoßstange. Das speziell geformte Kunststoffteil ist dazu bestimmt, unter die Frontstoßstange eines PKW verklebt und verschraubt zu werden. Das als Frontlippe bezeichnete Erzeugnis (ca. 178 x 15 x 49 cm, L/B/H) soll das Fahrzeug optisch tiefer wirken lassen und insgesamt die Serienoptik verändern. Das Erzeugnis, einschließlich Anbauset, ist für den Einzelverkauf in einem Karton verpackt. Bild der Ware im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm

DEB/2104/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-26

Erkennbares Karosseriezubehör, keine Stoßstange, für Kraftfahrzeuge der Position 8703, nicht zur industriellen Montage unter zollamtlicher Überwachung bestimmt, in Form eines ca. 178 x 15 x 49 cm (LxBxH) großen Frontspoilers aus GFK zum Anbau an Personenkraftwagen. Der nach technischer Zeichnung gefertigte Frontspoiler wird durch Verkleben und Verschrauben unterhalb der vorderen Stoßstange an der Stoßstange angebracht und dient der Erhöhung des Anpressdrucks bei hohen Geschwindigkeiten. Durch den Frontspoiler wird die Serienoptik des Fahrzeugs verändert. Er ist in einem Karton verpackt.

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.29andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser), andere
  4. 8708.29.90Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.29.90

HS-Code8708.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.29.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Zu Unterposition 8708 29: 1. Kabel zum Öffnen der Motorhaube und der Verschlussabdeckung zum Kraftstoffeinfüllstutzen, die aus einer flexiblen Außenhülle und einem beweglichen inneren Kabel bestehen. Die Außenhülle besteht aus einem Schlauch aus spiralförmigem Stahldraht, der mit Kunststoff überzogen ist. Die Kabel sind auf Länge geschnitten und für den Gebrauch in Motorfahrzeugen aufgemacht. Das Kabel zum Öffnen der Motorhaube wird an einem Ende an einen Öffnungsmechanismus für die Motorhaube angeschlossen und ist am anderen Ende mit einem Bedienungshebel für das innere Kabel zum Öffnen der Motorhaube ausgestattet. Das Kabel zum Öffnen der Verschlussabdeckung des Kraftstoffeinfüllstutzens hat einen wesentlich geringeren Durchmesser als das andere Kabel und ist mit Endstücken aus Metall und Kunststoff versehen. Beide Kabel sind als Karosserieteile von Motorfahrzeugen aufgemacht. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Erkennbares Karosseriezubehör?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Erkennbares Karosseriezubehör überwiegend in 8708.29.90 eingereiht: Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Erkennbares Karosseriezubehör?

Auf 8708.29.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Erkennbares Karosseriezubehör?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870829. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 8708.29.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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