Zolltarifnummer für Fahrradsattel: 8714.95.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Fahrradsattel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8714.95.00.00 eingereiht: Sättel. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon führen auf 8714.95.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fahrradsattel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8714.95.00.00
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fahrradsattel, sog. Fahrradsattel Trekking, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - - in der Mitte mit einer Vertiefung versehen, - - aus Kunststoff, - - mit einer Länge von ca. 280 mm und einer Breite von ca. 160 mm, - - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall, - - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gel-Fahrradsattel City, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - - in der Mitte mit einer Vertiefung versehen, - - aus Kunststoff, - - mit einer Länge von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 210 mm, - - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall, - - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel City, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus Kunststoff (PVC und Polyurethane), - laut Antrag mit einer Länge von ca. 250 mm und einer Breite von ca. 210 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Vertiefung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel Comfort, Art.-Nr.: 49203, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus Kunststoff (PVC und Polyurethane), - mit einer Länge von ca. 270 mm und einer Breite von ca. 210 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Vertiefung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel MTB, Art.-Nr.: 49202, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus Kunststoff (PVC und Polyurethane), - mit einer Länge von ca. 280 mm und einer Breite von ca. 145 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Aussparung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel-Trekking, Art.-Nr.: 49200, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus PVC und Polyurethane, - mit einer Länge von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 180 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Aussparung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel Comfort, Art.-Nr.: 49203, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus Kunststoff (PVC und Polyurethane), - mit einer Länge von ca. 270 mm und einer Breite von ca. 210 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Vertiefung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Fahrradsattel, sog. Gelsattel MTB, Art.-Nr.: 49202, Foto siehe Anlage, - auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der Form eines spezifisch gefertigten Fahrradsattels mit Geleinlage, - laut Antrag aus Kunststoff (PVC und Polyurethane), - mit einer Länge von ca. 280 mm und einer Breite von ca. 145 mm, - mit einem Sattelgestell aus unedlem Metall (lt. Antrag Stahl), - mit einem verstellbaren Sattelkloben, - in der Mitte mit einer Aussparung versehen, - wird am oberen Ende der Sattelstütze von Fahrrädern befestigt, - dient dazu, dem Fahrenden auf dem Fahrrad Halt zu geben und ihm das Sitzen zu ermöglichen, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form, Abmessungen) erkennbar hauptsächlich für Fahrräder bestimmt. "Teil (Sattel) für Fahrräder der Positionen 8711 und 8712"
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8714.95.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 8714 91 10 bis 8714 99 90: Hierher gehören z. B. Teile und Zubehör zum Bau, zur Ausstattung oder zur Instandsetzung von: 1. Beiwagen für Krafträder und Fahrräder; 2. Fahrrädern mit Hilfsmotor, d. h. von Fahrrädern, die mit Pedalen in Bewegung gesetzt werden können und mit einem Hilfsmotor (mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger) ausgestattet sind; 3. Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern), ohne Motor.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 104/2012 der Kommission vom 07. Februar 2012 (ABl. EU Nr. L 36/19) (RV L 104/12): Ein so genanntes „Fahrradset“, bestehend aus den folgenden Komponenten: a) einem Rahmen; b) einer vorderen Gabel und c) zwei Felgen. Die Komponenten werden gleichzeitig, aber getrennt verpackt zur Zollabfertigung gestellt. a) Unterposition 8714 91 10 b) Unterposition 8714 91 30 c) Unterposition 8714 92 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8714, 8714 91, 8714 91 10 und 8714 91 30, und 8714 92 und 8714 92 10. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national (entfallen) bis Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2012, Rechtssache VII R 40/11 Entscheidungsgründe: 1. Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 (VO Nr. 2474/93) des Rates vom 8. September 1993 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften -ABl. EG- Nr. L 228/1) wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Fahrrädern und anderen Zweirädern (einschließlich Lastendreiräder) ohne Motor der Position 8712 KN mit Ursprung in China eingeführt. …
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren (RV E8701000). 2. Im Sinne des Kapitels 87 sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie können auch Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang mit der Hauptverwendung der Zugmaschinen Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern (RV E8702100). Maschinen und Arbeitsgeräte, die ihrer Beschaffenheit nach auswechselbare Vorrichtungen zum Anbringen an Zugmaschinen der Position 8701 sind, werden in die für sie zutreffende Position eingereiht, selbst wenn sie mit der Zugmaschine, auch an ihr montiert, gestellt werden (RV E8702200). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Fahrradsattel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fahrradsattel überwiegend in 8714.95.00.00 eingereiht: Sättel. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Fahrradsattel?
Auf 8714.95.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Fahrradsattel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 871495. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon wurden in 8714.95.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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