Einreihung

Zolltarifnummer für Fingerhandschuh (arbeits-: 4203.29.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Fingerhandschuh (arbeits- wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4203.29.10.00 eingereiht: Schutzhandschuhe für alle Berufe. Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4203.29.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Fingerhandschuh (arbeits- aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4203.29.10.00
Drittlandszoll
9 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ATBTI2025000705-DECErteilt von ATGültig bis 2029-03-15

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus zusammengenähten, einfärbigen Lederteilen, - am Handrücken mit einem Elastikband verarbeitet und mit einem Firmenaufdruck versehen, - verpackt in einem Kunststofffolienbeutel. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000690-DECErteilt von ATGültig bis 2029-03-05

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus zusammengenähten Leder- und Spinnstoffteilen (Gewirke aus Polyester), - Handinnenfläche, Fingerkuppen, sowie die Handzwischenräume sind aus einem lederähnlichen Material, der Handrücken und Pulsbereich aus einem textilen Erzeugnis gearbeitet, - augenscheinlich überwiegt der Lederanteil an der Außenseite des Handschuhes. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000687-DECErteilt von ATGültig bis 2029-03-05

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis weit über das Handgelenk reichend (Stulpe), - bestehend aus zusammengenähten, einfärbigen Lederteilen. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000115-DECErteilt von ATGültig bis 2028-08-19

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus zusammengenähten, einfärbigen Lederteilen. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000103-DECErteilt von ATGültig bis 2028-08-07

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus Lederteilen und einem Gewebe auf Cellulosebasis, - das Leder überwiegt augenscheinlich an der Außenseite, - mit einer Stulpe zum Schutze des Handgelenkes verarbeitet. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000097-DECErteilt von ATGültig bis 2028-08-04

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus einer gefärbten Wirkware aus Baumwollgarnen, im Pulsbereich sind Elastomerfäden eingearbeitet, - im Bereiche der Hand- und Fingerinnenflächen, des Daumens- und Zeigefingers aus Leder bestehend (flächenmäßig den größten Anteil darstellend). (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2025000095-DECErteilt von ATGültig bis 2028-08-04

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus zusammengenähten, einfärbigen Lederteilen. (Abbildung siehe Anlage)

ATBTI2021000665-DECErteilt von ATGültig bis 2024-12-01

Fingerhandschuh (Arbeits-, Schutzhandschuh) - bis über das Handgelenk reichend, - bestehend aus zusammengenähten, einfärbigen Lederteilen. (Abbildung siehe Anlage)

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4203Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  3. 4203.29Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
  4. 4203.29.10Schutzhandschuhe für alle Berufe
  5. 4203.29.10.00Schutzhandschuhe für alle Berufe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4203.29.10.00

HS-Code4203.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4203.29.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4203.29.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4203

Zu Unterpositionen 4203 21 00 bis 4203 29 90: Hierher gehören auch Zuschnitte von Handschuhen, Fingerhandschuhen und Fausthandschuhen. Auf bestimmte Form zugeschnittene Lederstreifen zum Herstellen von Handschuhen, in die aber noch Daumen und andere Finger geschnitten werden müssen, gehören zu Unterposition 4205 00 90. Zu Unterposition 4203 2910: Die hierher gehörenden Schutzhandschuhe (auch Fausthandschuhe) sollen im Allgemeinen die Hände während der Arbeit schützen. Deshalb sind sie in vielen Fällen, im Gegensatz zu Straßenhandschuhen, aus dickem und widerstandsfähigem Leder hergestellt, das gewöhnlich nach dem Gerben nicht weiterbearbeitet wurde. Schutzhandschuhe haben häufig eine raue Seite; sie können mit Stulpen oder Manschetten zum Schutz des Handgelenks und des Unterarms ausgestattet sein. …

Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Fingerhandschuh (arbeits-?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Fingerhandschuh (arbeits- überwiegend in 4203.29.10.00 eingereiht: Schutzhandschuhe für alle Berufe. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Fingerhandschuh (arbeits-?

Auf 4203.29.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Fingerhandschuh (arbeits-?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 420329. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4203.29.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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