Zolltarifnummer für Garnelen-Cracker: 1905.90.55.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Garnelen-Cracker wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1905.90.55.00 eingereiht: Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM.
Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1905.90.55.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Garnelen-Cracker aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1905.90.55.00
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM
- vZTA-Grundlage
- 10
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Garnelen-Cracker Neuerteilung von vZTA DE 12576/17-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 12576/17-1 vorgelegten und untersuchten Warenmusters (Originalumschließung): Bedruckter und etikettierter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker, Algengeschmack; 60 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8), darin gelb-orangefarbene und mit grünen Partikeln bestreute, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach der Rezeptur) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Garnelen-Cracker Neuerteilung von vZTA DE 9172/17-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 9172/17-1 vorgelegten und untersuchten Warenmusters: Etikettierte Metalldose mit Pull-off-Verschluss und Kunststoffdeckel, der Etikettenaufdruck enthält Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker; 110 g) und zu den Zutaten; darin hellbraune, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach den Antragsangaben) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Garnelen-Cracker Neuerteilung von vZTA DE 11191/14-1. Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von 11191/14-1 vorgelegten Warenmusters (Original-umschließung): Bedruckter und etikettierter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker, Originalgeschmack, 100 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8), darin hellbraune, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 1 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach der Rezeptur) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett**: nicht enthalten Milchprotein**: nicht enthalten *: berechnet aus der Zutatenliste in Verbindung mit den Nährwertangaben **: nach der Zutatenliste Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Garnelen-Cracker Neuerteilung der vZTA DE 9170/17-1 Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 9170/17-1 vorgelegten und untersuchten Warenmusters: Bedruckter und etikettierter Original-Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker; "Chiligeschmack", scharf; 60 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8); darin gelb-orangefarbene, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma, etwas scharf. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach der Rezeptur) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Garnelen-Cracker Neuerteilung der vZTA DE 9171/17-1 Beschaffenheit des im Rahmen der Erteilung von vZTA DE 9171/17-1 vorgelegten und untersuchten Warenmusters: Bedruckter und etikettierter Original-Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker; 60 g) und zu den Zutaten, darin hellbraune, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen (augenscheinlich durch Extrusion hergestellt), Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach den Antragsangaben) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, extrudiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Garnelen-Cracker Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Bedruckter und etikettierter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker, Algengeschmack; 60 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8), darin gelb-orangefarbene und mit grünen Partikeln bestreute, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach der Rezeptur) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert
Garnelen-Cracker Antragsangaben: "Hanami" Garnelen-Cracker, Originalgeschmack, Artikel-Nr. 51116 Zutaten: Weizenmehl 73,14 %, Garnelen 10 %, Palmöl 10 %, Würzmischung 3 %, Zucker 2,4 %, Salz, Pfeffer, Geschmacksverstärker. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Original-Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker - Originalgeschmack 100 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8), darin hellbraune, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 1 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen (augenscheinlich durch Extrusion hergestellt), Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma. Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett*: nicht enthalten Milchprotein*: nicht enthalten *: berechnet aus der Zutatenliste in Verbindung mit den Nährwertangaben Backware, extrudiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert
Garnelen-Cracker Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (in Originalumschließung): Bedruckter und etikettierter Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Garnelen-Cracker; "Chiligeschmack", scharf; 60 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8), darin gelb-orangefarbene, leicht gebogene, aufgeblähte, knusprige, spröde, geriffelte, ca. 4 - 5 cm lange, 0,8 cm breite und 0,8 cm dicke Gebäckstäbchen, Geruch leicht fischig, Geschmack nach würzigem Knabbergebäck mit Garnelenaroma, etwas scharf. Gehalt an Erzeugnissen gemäß Anmerkung 1 a) zu Kapitel 19: 20 GHT oder weniger (nach der Rezeptur) Stärke/Glucose*: 50 bis weniger als 75 GHT Saccharose/ Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- 1905.90andere
- 1905.90.55extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
- 1905.90.55.00Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1905.90.55.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1905 90 55: Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern 7 und 15.
Zu Unterposition 1905 90: 1. Kuchen aus Frischkäse (gefroren) bestehend aus einer Kuchenmischung (90 GHT) hauptsächlich zusammengesetzt aus Rahm, Rahmkäse, Milch und Zucker auf einem gebackenem Kuchenboden (10 GHT) hergestellt aus Butter, Mehl, Zucker und Eiern. 2. Knuspriges Lebensmittel, aufgemacht für den Einzelverkauf, mit Schinkenaroma, in Form von hellbraunen, rechteckigen, leicht gewellten Scheiben mit drei dunklen Streifen, die den Eindruck von Schinken erwecken sollen. Hergestellt aus Weizenmehl (etwa 55 GHT), Kartoffelpulver (etwa 28 GHT), Kartoffelstärke (etwa 10 GHT), Maniokstärke (etwa 6 GHT), Salz, Carotin und Aromastoffen, gebacken in Öl und verzehrfertig. 3. Knuspriges Lebensmittel, hergestellt aus einem Teig auf der Grundlage von Kartoffelpulver, in der äußeren Form kleiner Bären und aufgemacht für den Einzelverkauf. Es wird hergestellt aus Kartoffelpulver (ca. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3914/88 der Kommission vom 14. Dezember 1988 (ABl. EG Nr. L 347/54) (RV L 3914/88): Artikel 1 Der Gehalt an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose), Fetten und Trockenstoff der Waren des KN-Code 1905 90 30 wird nach folgenden Verfahren bestimmt: - Die Bestimmung des Gehalts an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose) erfolgt durch Hochleistungsflüssigkeitschromatografie. - Die Bestimmung des Gehalts an Fetten erfolgt nach vorangegangenem Salzsäureaufschluss. Als Fette gelten die nach diesem Aufschluss mit Petroläther extrahierbaren Stoffe. - Die Bestimmung des Gehalts an Trockenstoff erfolgt, indem eine Durchschnittsprobe bei 103 ± 2º Celsius bis zur konstanten Masse getrocknet wird. (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. …
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Garnelen-Cracker?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Garnelen-Cracker überwiegend in 1905.90.55.00 eingereiht: Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Garnelen-Cracker?
Auf 1905.90.55.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Garnelen-Cracker?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1905.90.55.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.