Zolltarifnummer für Getrocknete Blattproben: 2308.00.90
Referenzdaten mit Stand 21. Mai 2026
Getrocknete Blattproben wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2308.00.90 eingereiht: Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):1.600 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 2308.00.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Getrocknete Blattproben aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 2308.00.90
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):1.600 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Sorghumblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. 96 Tubes sind gemeinsam in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die getrockneten Blattproben der Sorghumpflanze bestimmen den Charakter der Ware. Die Sorghumblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Sorghumblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. 96 Tubes sind gemeinsam in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die getrockneten Blattproben der Sorghumpflanze bestimmen den Charakter der Ware. Die Sorghumblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Maisblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. 96 Tubes sind gemeinsam in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die getrockneten Blattproben von Mais bestimmen den Charakter der Ware. Maisblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Rübenblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. 96 Tubes sind gemeinsam in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die Blattproben von Rüben bestimmen den Charakter der Ware. Rübenblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Maisblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. Diese Proben (96 Stück) sind dann in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die Warenzusammenstellung wurde anhand von Fotos veranschaulicht. Die getrockneten Blattproben von Mais bestimmen den Charakter der Ware. Maisblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Sorghumblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. Diese Proben (96 Stück) sind dann in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Die Warenzusammenstellung wurde anhand von Fotos veranschaulicht. Die getrockneten Blattproben der Sorghumpflanze bestimmen den Charakter der Ware. Die Sorghumblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Getrocknete Blattproben Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus getrockneten Blattproben von Rübenblättern in Einweg-Plastik-Tubes zu Analysezwecken. Die Blattproben (Durchmesser ca. 5 mm) sind ausgestanzt und in den Einweg-Plastik-Tubes abgefüllt. Diese Proben (96 Stück) sind dann in einer Box (Einwegmaterial) verpackt. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Blattproben von Rüben bestimmen den Charakter der Ware. Rübenblätter sind zur Fütterung von Tieren geeignet. Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere.
Einordnung im Zolltarif
- 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- 2308Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2308.00Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 2308.00.90Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2308.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):1.600 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2308 0090: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2308 des HS, zweiter Absatz Ziffern 2, 3, 4 und 6 bis 9 beschriebenen Erzeugnisse. Hierher gehören auch Schalen von Sojabohnen, auch gemahlen, die der Ölextraktion nicht unterworfen wurden.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorausgesetzt, dass sie nicht von Positionen mit genauerer Warenbezeichnung erfasst werden und dass sie zur Fütterung von Tieren geeignet sind, gehören zu dieser Position pflanzliche Stoffe und Abfälle sowie Rückstände und Nebenerzeugnisse, die bei der industriellen Verarbeitung von pflanzlichen Stoffen (Gewinnen bestimmter Bestandteile) anfallen. Zu dieser Position gehören z. B.: 1) Eicheln und Rosskastanien. 2) Entkörnte Maiskolben, Maisstengel und Maisblätter. 3) Möhrenkraut und Rübenblätter. 4) Gemüseschalen (Erbsen- und Bohnenschoten usw.). 5) Abfälle von Früchten (Schalen und Kerngehäuse von Äpfeln, Birnen usw.) und Trester (vom Pressen von Weintrauben, Äpfeln, Birnen, Zitrusfrüchten usw.), auch wenn sie zum Gewinnen von Pektin verwendet werden. 6) Rückstände vom Schälen der Senfsaat. …
Zu Unterposition 2308 00: 1. Rückstand von der Reinigung von Maniokwurzeln vor deren Pelletieren, bestehend aus Teilen der Maniokwurzel und Sand (etwa 44 %), die beim Waschen und Bürsten der Wurzeln abgelöst worden sind. 2. Rückstand von der Reinigung von Rapssamen vor dem Ausziehen des Öls, bestehend aus meist zerbrochenen Rapssamen mit einem hohen Anteil (etwa 50 %) an fremden Pflanzensamen und verschiedenen anderen Verunreinigungen, zur Verwendung für die Tierfütterung.
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Getrocknete Blattproben?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Getrocknete Blattproben überwiegend in 2308.00.90 eingereiht: Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Getrocknete Blattproben?
Auf 2308.00.90 liegt ein Drittlandszollsatz von Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):1.600 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Getrocknete Blattproben?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 230800. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 2308.00.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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