Einreihung

Zolltarifnummer für Halbschuhe (größe 4: 6403.99.98.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Halbschuhe (größe 4 wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6403.99.98.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %.

Grundlage sind 24 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 6403.99.98.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Halbschuhe (größe 4 aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
6403.99.98.00
Drittlandszoll
7 %
vZTA-Grundlage
24
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI4682/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,8 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI4684/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - vorn mit Schnürsenkelverschluss und seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,2 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI4689/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - vorn mit Schnürsenkelverschluss und seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,2 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI4691/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24,7 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI4693/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - vorn mit Schnürsenkelverschluss und seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,2 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI3880/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,8 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI3886/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 24,7 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

DEBTI4438/20-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-30

Halbschuhe (Größe 4,5, Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - vorn mit Schnürsenkelverschluss und seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25,2 cm, - als Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 1200 bis 6403 9991 genannte, für Frauen"

Einordnung im Zolltarif

  1. 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  2. 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  3. 6403.99andere Schuhe, andere
  4. 6403.99.98andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen
  5. 6403.99.98.00Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.98.00

HS-Code6403.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6403.99.988 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6403.99.98.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
SADC EPA0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Halbschuhe (größe 4?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Halbschuhe (größe 4 überwiegend in 6403.99.98.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Halbschuhe (größe 4?

Auf 6403.99.98.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Halbschuhe (größe 4?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640399. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 24 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 6403.99.98.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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