Einreihung

Zolltarifnummer für Kalbhälfte: 4107.92.10.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Kalbhälfte wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4107.92.10.00 eingereiht: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln). Der Drittlandszollsatz beträgt 5,5 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 4107.92.10.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kalbhälfte aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4107.92.10.00
Drittlandszoll
5,5 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25253/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-23

Leder vom Kalb, sog. Kalbhälfte, Stärke: 0,9 - 1,1 mm, Foto siehe Anlage, - in Form von Hälften (laut Antrag), - Narbenspalt (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - durch Färben und musterbildendes Bedrucken zugerichtet (leicht glänzend). "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, vom Kalb, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6310/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche rautenförmig mit ausgefrästen Rillen versehen und mit punktuellem, metallisiertem Kunst- stoff bedruckt (nicht flächendeckend aufgebracht, damit kein Leder der Position 4114), - - mit einer Dicke von 1,5 mm. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6312/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche musterbilden (in Reptiloptik) eingeschnitten und mit punktuellem, metallisiertem Kunststoff bedruckt (keine Folie vorhanden; nicht flächendeckend aufgebracht, damit kein Leder der Position 4114), - - mit einer Dicke von 1,1 mm. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6303/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche mit punktuellem, lackartigem Kunststoff bedruckt (nicht flächendeckend aufgebracht, damit kein Leder der Position 4114), - - mit einer Dicke von ca. 1,3 mm. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6306/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-04

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - laut Untersuchungsergebnis zugerichtet: - - auf der Oberfläche rautenförmig eingeschnitten und mit punktuellem, metallisiertem Kunststoff bedruckt (nicht flächendeckend aufgebracht, damit kein Leder der Position 4114), - - mit einer Dicke von 1,1 mm. "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6320/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-07

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - gefärbt, geprägt und mit aufgebrachten, glänzenden Plättchen (gebrauchsfertig zugerichtet). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6302/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-07

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - mit Kunststoff bestrichen und geprägt (gebrauchsfertig zugerichtet). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

DEBTI6305/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-07

Leder, sog. Kalbhälfte, Foto siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand eines vorgelegten Abschnitts von ca. 21 cm x 15 cm und den Antragsangaben, - laut Antrag: - - Narbenspalt vom Kalb, - - in Form von Hälften, - enthaart und gegerbt, - gefärbt, mit Wachs (laut Antrag) versehen und geschlitzt (gebrauchsfertig zugerichtet), "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Kälbern, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, keine ganze Haut, Narbenspalt"

Einordnung im Zolltarif

  1. 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
  2. 4107Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
  3. 4107.92anderes, einschließlich Flanken, Narbenspalt
  4. 4107.92.10von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)
  5. 4107.92.10.00Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4107.92.10.00

HS-Code4107.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4107.92.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4107.92.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,5 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstcattlenur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4107

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Hierher gehören enthaarte Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder Pferden und von anderen Einhufern in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Leder der Rindviehgattung und von Pferden und anderen Einhufern sind wegen ihrer Stärke und Dauerhaftigkeit besonders bedeutsam; Sohlenleder sowie Treibriemen werden daher im Allgemeinen aus derartigen Ledern hergestellt. Leder für Schuhsohlen ist ein durch Hämmern oder Walzen stark gepresstes Leder. Es ist üblicherweise vegetabil (pflanzlich) oder kombiniert gegerbt und von brauner Farbe; wenn es chromgegerbt ist, ist seine Farbe grünlich-blau. …

Kapitel 41

1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Kalbhälfte?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kalbhälfte überwiegend in 4107.92.10.00 eingereiht: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln). Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Kalbhälfte?

Auf 4107.92.10.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Kalbhälfte?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 410792. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 4107.92.10.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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