Zolltarifnummer für Kantenhocker: 9503.00.21.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Kantenhocker wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 88 Prozent davon führen auf 9503.00.21.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kantenhocker aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.21.90
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 88 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Gnome, grün" bezeichneten Ware um eine ca. 27 cm große Dekorationspuppe. Das einen stilisierten Menschen darstellende Erzeugnis ist zum großen Teil aus Spinnstoffen hergestellt. Es ist im Inneren mit einem annähernd kegelstumpfförmigen "Korpus" aus augenscheinlich Kunststoff gearbeitet und besitzt bewegliche Arme und lange Schlenkerbeine. Die grün-bunt gemusterte Zipfelmütze aus Gewirken ist auf der linken Kopfseite mit einem stilisierten Ilexblatt und am unteren Rand umlaufenden Besatz aus weißen Plüschgewirken verziert. Die Nase ist in der Art eines Pompons gefertigt, der Bart und die Arme bestehen aus Gewirken, die Füße und die Hände aus verschiedenen Vliesstoffen. Die Mütze, die Arme und die Schuhe sind mit Wattierungsstoff gefüllt. Das Innere des Rumpfes ist mit einer batteriebetriebenen elektrischen Beleuchtung versehen, die den Rumpf des Wichtels im eingeschalteten Zustand zusätzlich warm-weiß erleuchtet (keine Ware der Position 9405, da die Beleuchtung nicht der Umgebungserhellung dient, sondern in eingeschaltetem Zustand lediglich die Zierwirkung der Dekorationspuppe erhöht). Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht".
Dekorationspuppe in Form eines Wichtels, als Kantenhocker gearbeitet - die Nachbildung eines Menschen darstellend - mit einer Größe von ca. 36 cm in sitzender Position - aus verschiedenen, überwiegend orangen und grünen Spinnstoffgewirken zusammengenäht - mit einem kugeligen Körper, einer spitzen Mütze, die tief ins Gesicht gezogen ist, so dass nur die knollige Nase hervorschaut - weiches Füllmaterial enthaltend, der Korpus ist zusätzlich im unteren Bereich mit Sand befüllt - der Wichtel trägt eine grüne bzw. orangefarbene Mütze, die mit einer Stoffblume sowie einem roten Blatt verziert ist - mit einem langen Rauschebart aus hellbraunen, langflorigen Gewirken - die Nase besteht aus hellen Vliesstoffen und enthält eine LED, die mit einem Batteriefach mit Schalter, das unter dem Bart versteckt ist, eingeschaltet wird - mit zwei beweglichen Armen mit Händen - mit zwei langen, geringelten Schlenkerbeinen mit großen Füßen - zur Dekoration im Innenbereich bestimmt - mit einem Hangtag ausgestattet. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "Gnome, gold" bezeichneten Ware um eine ca. 30 cm große Dekorationspuppe. Das einen stilisierten Menschen darstellende Erzeugnis ist zum großen Teil aus Spinnstoffen hergestellt. Es ist im Inneren mit einem annähernd kegelstumpfförmigen "Korpus" aus augenscheinlich Kunststoff gearbeitet und besitzt bewegliche Arme und lange Schlenkerbeine. Die goldfarbene Zipfelmütze aus Samtgewirken ist mit Pailletten bestickt und an der Spitze mit einem angesetzten Stern verziert. Der Bart, die Arme und die Beine bestehen aus Gewirken, die Hände aus verschiedenen Vliesstoffen. Die Mütze und die Stiefel sind mit Wattierungsstoff gefüllt. Das Innere des Rumpfes ist mit einer batteriebetriebenen elektrischen Beleuchtung versehen, die den Rumpf des Wichtels im eingeschalteten Zustand zusätzlich warm-weiß erleuchtet. Keine Ware der Position 9405, da die Beleuchtung nicht der Umgebungserhellung dient, sondern in eingeschaltetem Zustand lediglich die Zierwirkung der Dekorationspuppe erhöht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es um eine ca. 35 cm große Dekorationspuppe in Form eines Wichtels im roten Anzug mit weißen Besätzen und mit weißem Bart. Das einen stilisierten Menschen darstellende Erzeugnis ist zum großen Teil aus Spinnstoffen hergestellt. Es besitzt einen kegelförmigen Rumpf, bewegliche Arme und lange Schlenkerbeine. Die rote Zipfelmütze aus Gewirken bedeckt das Gesicht bis auf die Nase und ist am unteren Rand mit einem weißen Besatz versehen. Die Figur besteht überwiegend aus Gewirken und zu einem kleinen Teil aus Vliesstoffen. Die Mütze, der Rumpf, die Arme und die Stiefel sind mit Wattierungsstoff gefüllt. Die untere Fläche des Rumpfes ist mit Sand beschwert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "silberner Zwerg" bezeichneten Ware um einen ca. 28 cm großen Wichtel. Das einen stilisierten Menschen darstellende Erzeugnis ist zum großen Teil aus Spinnstoffen hergestellt. Es ist im Inneren mit einem annähernd kegelstumpfförmigen "Korpus" aus augenscheinlich Kunststoff gearbeitet und teilweise mit weichem Material gefüllt. Auf dem Kopf trägt der Wichtel eine lange, silberfarbene Zipfelmütze, die mit Pailletten verziert und tief ins Gesicht gezogen ist, so dass nur die knollige Nase hervorschaut. Der Wichtel hat einen langen Rauschebart aus weißen Spinnstoffen. Der Körper ist mit beweglichen Armen aus grau-weiß gestreiften Gewirken mit stilisierten Händen aus Vliesstoffen und zwei beweglichen Füßen aus Vliesstoffen ausgestattet. Innen ist der Kunststoffkorpus mit einer batteriebetriebenen, elektrischen Beleuchtung versehen, die den Rumpf des Wichtels im eingeschalteten Zustand zusätzlich warm-weiß erleuchtet (keine Ware der Position 9405, da die Beleuchtung nicht der Umgebungserhellung dient, sondern in eingeschaltetem Zustand lediglich die Zierwirkung erhöht). Aufgrund der beweglichen Gliedmaßen stellt sich der Wichtel als Puppe zu Dekorationszwecken dar. Zolltarifrechtlich liegt eine "Puppe, nur Nachbildung von Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" vor.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als "rosa Zwerg" bezeichneten Ware um einen ca. 40 cm großen Wichtel. Das einen stilisierten Menschen darstellende Erzeugnis ist zum großen Teil aus Spinnstoffen hergestellt. Es ist im Inneren mit einem annähernd kegelstumpfförmigen "Korpus" aus augenscheinlich Kunststoff gearbeitet und teilweise mit weichem Material gefüllt. Auf dem Kopf trägt der Wichtel eine lange, rosafarbene Zipfelmütze, die tief ins Gesicht gezogen ist, so dass nur die knollige Nase hervor- schaut. Der Wichtel hat einen langen Rauschebart aus weißen Spinnstoffen. Der Körper ist mit beweglichen Armen aus rosa-weiß gestreiften Gewirken mit stilisierten Händen aus Vliesstoffen und zwei beweglichen Beinen aus den gleichen Gewirken mit stilisierten Füßen aus Vliesstoffen ausgestattet. Innen ist der Kunststoffkorpus mit einer batteriebetriebenen, elektrischen Beleuchtung versehen, die den Rumpf des Wichtels im eingeschalteten Zustand zusätzlich warm-weiß erleuchtet (keine Ware der Position 9405, da die Beleuchtung nicht der Umgebungs- erhellung dient, sondern in eingeschaltetem Zustand lediglich die Zierwirkung erhöht). Aufgrund der beweglichen Gliedmaßen stellt sich der Wichtel als Puppe zu Dekorationszwecken dar. Zolltarifrechtlich liegt eine "Puppe, nur Nachbildung von Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" vor.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine ca. 37 cm große Puppe, die stilisierte Nachbildung eines Menschen (einen Jungen oder ein Mädchen) darstellend. Die Puppe ist im Wesentlichen aus Spinnstoff (Körper, Arme und Beine) sowie Kunststoff (Kopf und Hals) gefertigt. Der Kopf mit zwei ausgeformten Ohren ist mit einem Gesicht mit plastisch gestalteten Haarsträhnen, Nase und Mund sowie aufgedruckten Augen versehen. Der Körper, die beweglichen Arme und überlangen "Schlenkerbeine" sind derart farbig gestaltet, als wäre die Puppe mit einem roten, langärmligen Pullover mit weißem Kragen, schwarzer Hose und schwarzen Stiefeln bekleidet. Der Gürtel im Taillenbereich ist aufgestickt. Auf dem Kopf trägt die Puppe eine rote Zipfelmütze mit weißem "Bommel". Die Hände bestehen aus weißem Spinnstoff, als wäre die Puppe mit Handschuhen bekleidet. An einer Hand ist ein kleiner Klettverschluss angebracht, so dass die Hände vorne auch zusammengefügt werden können. Die Puppe kann sowohl als Kantenhocker zu Dekorationszwecken als auch zur spielerischen Unterhaltung verwendet werden. Zolltarifrechtlich liegt eine "Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete, dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" vor.
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.21Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör, Puppen
- 9503.00.21.90Puppen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.21.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Kantenhocker?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kantenhocker überwiegend in 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kantenhocker?
Auf 9503.00.21.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Kantenhocker?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 88 Prozent davon wurden in 9503.00.21.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.