Zolltarifnummer für Kartuschen-Auspresspistole: 8205.59.80.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Kartuschen-Auspresspistole wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8205.59.80.00 eingereiht: Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8205.59.80.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kartuschen-Auspresspistole aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8205.59.80.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme einer zylinderförmigen Kartusche (nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form einer Schubstange und zwei Führungsstangen aus unedlem Metall mit einem angeschraubten "Teller" aus unedlem Metall, einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus mit Stellschraube zum Betätigen der Schubstange. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem transparenten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme von zwei zylinderförmigen Kartuschen (Kombination aus zwei Kartuschen, sog. Side-by-Side-Kartuschen; nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form von zwei Schubstangen aus unedlem Metall mit daran angeschraubten "Tellern" aus unedlem Metall, einer Führungsstange und einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus. Das Erzeugnis dient nach Aufnahme der Kartuschen zum Auspressen und Verteilen der Masse (Silikon, Acrylaten, etc.). (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme von zwei zylinderförmigen Kartuschen (Kombination aus zwei Kartuschen, sog. Side-by-Side-Kartuschen; nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form von zwei Schubstangen aus unedlem Metall mit daran angeschraubten "Tellern" aus unedlem Metall, einer Führungsstange und einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus. Das Erzeugnis dient nach Aufnahme der Kartuschen zum Auspressen und Verteilen der Masse (Silikon, Acrylaten, etc.). (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme einer zylinderförmigen Kartusche (nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form einer Schubstange und zwei Führungsstangen aus unedlem Metall mit einem angeschraubten "Teller" aus unedlem Metall, einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus mit Stellschraube zum Betätigen der Schubstange. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem transparenten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme von zwei zylinderförmigen Kartuschen (Kombination aus zwei Kartuschen, sog. Side-by-Side-Kartuschen; nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form von zwei Schubstangen aus unedlem Metall mit daran angeschraubten "Tellern" aus unedlem Metall, einer Führungsstange und einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus. Das Erzeugnis dient nach Aufnahme der Kartuschen zum Auspressen und Verteilen der Masse (Silikon, Acrylaten, etc.). (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme von zwei zylinderförmigen Kartuschen (Kombination aus zwei Kartuschen, sog. Side-by-Side-Kartuschen; nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form von zwei Schubstangen aus unedlem Metall mit daran angeschraubten "Tellern" aus unedlem Metall, einer Führungsstange und einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus. Das Erzeugnis dient nach Aufnahme der Kartuschen zum Auspressen und Verteilen der Masse (Silikon, Acrylaten, etc.). (Abbildung siehe Anlage)
Kartuschen-Auspresspistole, bestehend aus einem zylinderförmigen, teilweise offenen Gehäuse zur Aufnahme einer zylinderförmigen Kartusche (nicht Gegenstand dieser VZTA), mit arbeitendem Teil in Form einer Schubstange und zwei Führungsstangen aus unedlem Metall mit einem angeschraubten "Teller" aus unedlem Metall, einem Pistolenhandgriff und einem integrierten Federmechanismus mit Stellschraube zum Betätigen der Schubstange. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in einem transparenten Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. (Abbildung siehe Anlage)
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8205Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb
- 8205.59andere Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), andere
- 8205.59.80andere
- 8205.59.80.00Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8205.59.80.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8205 59: 1. Handknüpfapparate zum Verknüpfen zerrissener Fäden auf Textilmaschinen; sie setzen sich zusammen aus einem Kopf, der aus einem Kunststoffgehäuse besteht, in dem sich der Knüpfmechanismus aus Stahl befindet, einem am Kopf befestigten Metallgriff und einem Drücker zur Bedienung des Mechanismus. 2. Heftzangen aus unedlem Metall zum Verschließen von Pappkartons; das Anbringen der Heftklammern erfolgt durch manuellen Druck auf die beiden drehbar gelagerten Zangenarme.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 (ABl. EU Nr. L 186, Seite 1) (RV L641/13) 1. Eine für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, ein sogenanntes Kaminbesteck, bestehend aus: - einem gusseisernen Geräteständer, - einem Schürhaken, - einer Schaufel, - einer Zange. Sie ist zum Hantieren mit Kohle, Holzscheiten und Asche in einem Kamin bestimmt. Unterposition 8205 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8205 und 8205 51 00. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Kartuschen-Auspresspistole?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kartuschen-Auspresspistole überwiegend in 8205.59.80.00 eingereiht: Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kartuschen-Auspresspistole?
Auf 8205.59.80.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Kartuschen-Auspresspistole?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 820559. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8205.59.80.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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