Einreihung

Zolltarifnummer für Kartuschenmaterial: 3824.99.96

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Kartuschenmaterial wird in der Regel in die Zolltarifnummer 3824.99.96 eingereiht: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 3824.99.96.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kartuschenmaterial aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
3824.99.96
Drittlandszoll
6,5 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26676/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-14

Angaben des Antragstellers: Kieselgel, 3-Cyanobutylsilyliert; Weißes, feines Pulver, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 100 g- und 1 kg-Gebinden gehandelt und soll als Festphase in Probenaufbereitungskartuschen verwendet werden. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15268/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-18

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 1 g- und 1 kg-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Chromatographiesäulen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15277/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-18

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 10 g-, 100 g- und 1 kg-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Probenaufbereitungskartuschen und Chromatographiesäulen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15276/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 10 g-, 100 g- und 1 kg-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Chromatographiesäulen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15285/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 100 g- und 1 kg-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Probenaufbereitungskartuschen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15275/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 1 g- und 100 g-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Chromatographiesäulen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

DEBTI15282/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-15

Angaben des Antragstellers: Kieselgel zur Chromatographie in Form eines weißen, feinen Pulvers, bestehend aus Siliciumdioxid, welches oberflächlich modifiziert wurde. Die Partikel können vollporös sein oder nur eine poröse Oberfläche aufweisen. Die Ware wird in 1 g-, 10 g- und 100 g- sowie 1 kg-, 5 kg- und 10 kg-Gebinden gehandelt und zur Herstellung von Festphasen in Probenaufbereitungskartuschen und Chromatographiesäulen verwendet. Zur Veranschaulichung der Ware wurden Abbildungen vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.99andere, andere
  4. 3824.99.96Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.99.96

HS-Code3824.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.99.968 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C107Graphite and ceramic materials, other than those specified in 1C007, as follows:
  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
  • 1C233Lithium enriched in the lithium-6 ( 6 Li) isotope to greater than its natural isotopic abundance, and products or devices containing enriched lithium, as follows: elemental lithium, alloys, compounds, mixtures containing lithium, manufactures thereof, waste or scrap of any of the foregoing.
  • 1C3501Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35010Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35011Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35012Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:
  • 1C35013Chemicals, which may be used as precursors for toxic chemical agents, as follows, and "chemical mixtures" containing one or more thereof:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 99: 1. Zubereitung, die außer zahlreichen anderen Nebenbestandteilen Natriumpyro- und -triphosphat, einen optischen Aufheller und einen anionisch grenzflächenaktiven Stoff enthält und zum Herstellen von zubereiteten Waschmitteln verwendet wird, z. B. durch Zusatz von Detergentien. 2. Kombinierter Emulgator und Stabilisator in Pulverform, hauptsächlich bestehend aus einer Mischung von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (der Triglyceridgehalt des Erzeugnisses stellt einen Rückstand aus dem Herstellungsverfahren dar), Natriumcarboxymethylcellulose, Guargum, Carrageenan, Natriumalginat und Johannisbrotkernmehl, dazu bestimmt, in geringen Mengen (weniger als 1 %) Eiscreme oder Softeis zum Verbessern der Textur und der Konsistenz zugefügt zu werden. 3. …

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Pos. 3824

Zu Position 3824 gehören: 1) Katzenstreu, bestehend aus Teilchen von nicht raffiniertem natürlichem Ton, der gemahlen und gesiebt sowie vor dem Verpacken für den Einzelhandel mit einem Farbstoff und einem Desodorierungsmittel besprüht wurde. 2) Bestimmte Substanzen oder Materialien, die in einer Form vorliegen, die sie für einen spezifischen Zweck geeigneter als für die allgemeine Verwendung macht: a) Stahlröhren mit einem Kern aus einem einzelnen Legierungselement oder einer einzelnen Legierungsverbindung (z. B. Kohlenstoff, Schwefel usw.). Diese Röhren werden dem geschmolzenen Stahl zugegeben, um das enthaltene Element oder die enthaltene Verbindung zuzuführen. b) Trockenbeutel, bestehend aus Bentonitton in einem Papierumschlag oder aus Silicagel in einem Säckchen aus Vliesstoff. Diese Beutel sind häufig bei Kameras, Linsen und anderen feuchtigkeitsempfindlichen Waren vorzufinden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Kartuschenmaterial?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kartuschenmaterial überwiegend in 3824.99.96 eingereiht: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), andere, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Kartuschenmaterial?

Auf 3824.99.96 liegt ein Drittlandszollsatz von 6,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Kartuschenmaterial?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 382499. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 3824.99.96 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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