Zolltarifnummer für Kaschiermaschine: 8477.80.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Kaschiermaschine wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8477.80.99 eingereiht: Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, andere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8477.80.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Kaschiermaschine aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8477.80.99
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kaschiermaschine - aus Einlauftisch mit Anschlagwinkel, Auslauftisch, Materialaufnahme, Laminierwalzen- system (Walzenbreite 650 mm), manueller Höhenverstellung, Elektro-Antriebsmotor, Strom- versorgungseinheit und einem über Kabel verbundenen Fußschalter, befestigt auf einem fahrbaren Untergestell (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaltkaschieren von Digital-Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschierfolien aus Kunststoffen zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. Die Kaschiermaschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - zusammengesetzte Ware aus Kaschiermaschine (charakterbestimmend) und Untergestell, in funktioneller Einheit mit einem Fußschalter"
Kaschiermaschine - aus Einlauftisch mit Anschlagwinkel, Auslauftisch, Materialaufnahme, Laminierwalzen- system (Walzenbreite 1615 mm), manueller Höhenverstellung, Fingerschutz (Licht- schranke), Elektro-Antriebsmotor und Stromversorgungseinheit, in einem Rahmengestell aus Metall (Abmessungen B x H x T: 2220 x 1410 x 685 mm) mit Bedienfeld und einem über Kabel verbundenen Fußschalter (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaltkaschieren von Digital-Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschierfolien aus Kunststoff zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Kaschiermaschine in funktioneller Einheit mit einem Fußschalter"
Kaschiermaschine - aus Anlegetisch für Materialzufuhr, Versorgungswellen, Laminierwalzensystem (max. Arbeitsbreite 1575 mm) mit beheizbarer Laminierwalze, Temperaturkontrolle, Zugrollen- system, Kühlventilatoren, Elektro-Antriebsmotor und Stromversorgungseinheit, in einem Rahmengestell aus Metall (Abmessungen B x T x H: 2220 x 762 x 1220 mm) mit Berühr- ungsfeld-Steuerpult und einem über Kabel verbundenen Fußschalter (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaschieren von Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschier- folien aus Kunststoffen zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Kaschiermaschine in funktioneller Einheit mit einem Fußschalter"
Kaschiermaschine - aus Einlauftisch mit Anschlagwinkel, Auslauftisch, Materialaufnahme, Laminierwalzen- system (Walzenbreite 1450 mm), manueller Höhenverstellung, Fingerschutz (Licht- schranke), Elektro-Antriebsmotor und Stromversorgungseinheit, in einem Rahmengestell aus Metall (Abmessungen B x H x T: 1905 x 1280 x 621 mm) mit Bedienfeld und einem über Kabel verbundenen Fußschalter (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaltkaschieren von Digital-Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschierfolien aus Kunststoffen zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Kaschiermaschine in einer funktionellen Einheit mit einem Fußschalter"
Kaschiermaschine - aus Zuführtisch mit Spannwellen und Zufuhrwellen, Laminierwalzensystem (max. Arbeits- breite 2030 mm) mit beidseitger Walzenheizung, Zugwalze, Ausgabeschneiderollen, Kühl- ventilatoren, Elektro-Antriebsmotor und Stromversorgungseinheit, in einem Rahmengestell aus Metall (Abmessungen B x T x H: 2667 x 634 x 1654 mm) mit Berührungsfeld-Steuer- pult und einem über Kabel verbundenen Fußschalter (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaschieren von Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschier- folien aus Kunststoffen zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Kaschiermaschine in funktioneller Einheit mit einem Fußschalter"
Kaschiermaschine - aus Zufuhrtisch mit Spannwellen, Zufuhrwellen, sog. Druckführungsvorrichtung, Laminier- walzensystem (max. Arbeitsbreite 1575 mm) mit beidseitger Walzenheizung, Zugwalzen, Ausgabeschneiderollen, Kühlventilatoren, Elektro-Antriebsmotor und Stromversorgungsein- heit, in einem Rahmengestell aus Metall (Abmessungen B x T x H: 2220 x 1070 x 900 mm) mit berührungsempfindlichem Bedienfeld und einem über Kabel verbundenen Fußschalter (Abbildung siehe Anlage), - zum Kaschieren von Druckerzeugnissen durch mechanisches Aufpressen von Kaschier- folien aus Kunststoffen zur Bildveredelung und zum Bildschutz, - zur Verwendung im grafischen Gewerbe. "Maschine zum Be- oder Verarbeiten von Kunststoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen - Kaschiermaschine in funktioneller Einheit mit einem Fußschalter"
Einordnung im Zolltarif
- 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- 8477Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 8477.80andere Maschinen und Apparate
- 8477.80.99Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, andere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8477.80.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 5B001Telecommunications test, inspection and production equipment, components and accessories, as follows:
- 5B001Telecommunications test, inspection and production equipment, components and accessories, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören neben den in den Erläuterungen zu Pos. 8477 des HS aufgeführten Maschinen und Apparaten: 1. Maschinen zum Abgraten von Gummisohlen und Gummiabsätzen, die, obwohl sie in der Schuhindustrie verwendet werden, nicht zum Bearbeiten von Leder, Häuten oder Fellen bestimmt sind; 2. Maschinen zum Schneiden von Blöcken aus Moltopren, Schaumgummi, Latex-Schaum und ähnlichen Werkstoffen mit Hilfe eines umlaufenden Bandmessers oder eines Sägeblatts.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk und Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zu dieser Position gehören: 1) Maschinen zum Formen von Reifen oder anderen Waren aus Kautschuk oder Kunststoffen, mit Ausnahme der Formen selbst (sie gehören insbesondere zu den Pos. 6815, 6903 und 8480). 2) Maschinen zum Durchstoßen der Ventillöcher bei Luftschläuchen. 3) Spezialmaschinen und -apparate zum Schneiden von Kautschukfäden. 4) Formpressen für Kautschuk und Kunststoffe. 5) Spezialpressen zum Formen von thermoplastischen Pulvern. 6) Pressen zum Herstellen von Schallplatten. 7) Maschinen zum Herstellen von Vulkanfiber. 8) Extruder. …
Zu Unterposition 8477 80: 1. Tragbarer Druckstift, der durch Extrudieren eines erwärmten Kunststofffadens aus Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder Polymilchsäure (PLA) arbeitet, der sich fast augenblicklich zu einer festen Struktur abkühlt, wodurch dreidimensionale Objekte mit der freien Hand erzeugt werden können. Der Kunststofffaden wird im Körper des Stifts erhitzt und durch die Düse an der Vorderseite extrudiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6.
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Kaschiermaschine?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Kaschiermaschine überwiegend in 8477.80.99 eingereiht: Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Waren aus diesen Stoffen, andere, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kaschiermaschine?
Auf 8477.80.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Kaschiermaschine?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847780. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8477.80.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.