Zolltarifnummer für Knabbergebäck Aus Linsenmehl: 1905.90.55.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Knabbergebäck Aus Linsenmehl wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1905.90.55.00 eingereiht: Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM.
Grundlage sind 9 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 1905.90.55.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Knabbergebäck Aus Linsenmehl aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 1905.90.55.00
- Drittlandszoll
- 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM
- vZTA-Grundlage
- 9
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Knabbergebäck aus Linsenmehl Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und Angaben zur Herstellung lagen vor. Weiße, unbedruckte, mit transparentem Kunststoffdeckel wiederverschließbare, runde Dose aus Pappe; darin, in einer transparenten Kunststoffwanne mit zwei Einbuchtungen gestapelt, ein hellbeiges, rundes, flaches, aufgeblähtes, knuspriges Gebäck mit Lufteinschlüssen und vereinzelten dunklen Gewürzpartikeln, nach der Art von Chips (Durchmesser ca. 5,5 cm; Dicke ca. 2 mm), Geschmack würzig, salzig, nach frittiertem Knabbergebäck. Eine Abbildung derOriginal-Verpackung, Angaben zum Erzeugnis (Lentil Chips; 70 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur Herkunft wurden vorgelegt. Stärke/Glucose*: 25 bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 0 bis weniger als 5 GHT Milchfett und Milchprotein***: nicht enthalten *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 ***: nach der Zutatenliste Andere Backware, expandiertes Erzeugnis, gesalzen oder aromatisiert.
Einordnung im Zolltarif
- 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- 1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- 1905.90andere
- 1905.90.55extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
- 1905.90.55.00Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1905.90.55.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Liechtenstein | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Montenegro | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1905 90 55: Siehe die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A Ziffern 7 und 15.
Zu Unterposition 1905 90: 1. Kuchen aus Frischkäse (gefroren) bestehend aus einer Kuchenmischung (90 GHT) hauptsächlich zusammengesetzt aus Rahm, Rahmkäse, Milch und Zucker auf einem gebackenem Kuchenboden (10 GHT) hergestellt aus Butter, Mehl, Zucker und Eiern. 2. Knuspriges Lebensmittel, aufgemacht für den Einzelverkauf, mit Schinkenaroma, in Form von hellbraunen, rechteckigen, leicht gewellten Scheiben mit drei dunklen Streifen, die den Eindruck von Schinken erwecken sollen. Hergestellt aus Weizenmehl (etwa 55 GHT), Kartoffelpulver (etwa 28 GHT), Kartoffelstärke (etwa 10 GHT), Maniokstärke (etwa 6 GHT), Salz, Carotin und Aromastoffen, gebacken in Öl und verzehrfertig. 3. Knuspriges Lebensmittel, hergestellt aus einem Teig auf der Grundlage von Kartoffelpulver, in der äußeren Form kleiner Bären und aufgemacht für den Einzelverkauf. Es wird hergestellt aus Kartoffelpulver (ca. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3914/88 der Kommission vom 14. Dezember 1988 (ABl. EG Nr. L 347/54) (RV L 3914/88): Artikel 1 Der Gehalt an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose), Fetten und Trockenstoff der Waren des KN-Code 1905 90 30 wird nach folgenden Verfahren bestimmt: - Die Bestimmung des Gehalts an Zuckern (Summe aus Saccharose, Glucose, Fructose, Maltose und Lactose) erfolgt durch Hochleistungsflüssigkeitschromatografie. - Die Bestimmung des Gehalts an Fetten erfolgt nach vorangegangenem Salzsäureaufschluss. Als Fette gelten die nach diesem Aufschluss mit Petroläther extrahierbaren Stoffe. - Die Bestimmung des Gehalts an Trockenstoff erfolgt, indem eine Durchschnittsprobe bei 103 ± 2º Celsius bis zur konstanten Masse getrocknet wird. (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. …
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Knabbergebäck Aus Linsenmehl?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Knabbergebäck Aus Linsenmehl überwiegend in 1905.90.55.00 eingereiht: Backwaren, extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Knabbergebäck Aus Linsenmehl?
Auf 1905.90.55.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 9.000 % + EA MAX 20.700 % +ADFM. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Knabbergebäck Aus Linsenmehl?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190590. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 9 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 1905.90.55.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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