Einreihung

Zolltarifnummer für Laborabzug: 9403.20.80

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Laborabzug wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9403.20.80 eingereiht: Andere Möbel und Teile davon, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 80 Prozent davon führen auf 9403.20.80.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Laborabzug aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9403.20.80
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
80 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6602/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Bei der als „Filter-Tischabzug“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus u.a. Epoxid/Kunststoff/Edelstahl, einer vitrinenartigen Verglasung und einem Abluftabzug mit Filtern. Die 120/150/180 x 90 x 270 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimm, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen.

DEBTI6702/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Bei dem sog. Radionuklid-Tischabzug handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus Kunststoff/Edelstahl, einer vitrinenartigen Verglasung an der Frontseite und einem Abluftabzug. Die 120/150 x 90 x 270 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen.

DEBTI6679/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Bei der als "Laborabzug" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus aus Metall und Holz, eingeschobenen Unterbauten, einer Arbeitsplatte u. a. aus Steinzeug/Edelstahl, einer ggf. vorhandenen vitrinenartigen Verglasung an der Frontseite und einem Abluftabzug. Die Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI6627/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Bei der als "Tischabzug" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus u.a. Steinzeug/Edelstahl, einer vitrinenartigen Verglasung an der Frontseite und einem Abluftabzug. Die 120/150/180 x 90 x 270 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI6695/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Bei der als „Mobilen Abzug“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus Steinzeug/Kunststoff, einer vitrinenartigen Rundum-Verglasung und einem Abluftabzug. Die 105 x 197 , 5 x 81 , 5 cm (B x H x T) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Die mobile Version ist zudem mit Rollen ausgestattet. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI6664/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Bei der als "Tischabzug mit Seiteninstallation" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus Epoxid/Kunststoff/Edelstahl, einer vitrinenartigen Verglasung an der Frontseite und einem Abluftabzug. Die 120/150/180/210/240 x 90 x 240 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen. (Abbildung siehe Anlage)

DEBTI6600/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der als „Laborabzug“ bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus Steinzeug, einer vitrinenartigen Verglasung und einem Abluftabzug. Die 120/150/180 x 90 x 270 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen.

DEBTI6599/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bei der als "Laborabzug" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Ausstattungsgegenstand für Laboratorien, bestehend aus einem rechteckigen Korpus mit Unterbauten aus Metall und Holz, einer Arbeitsplatte aus Kunststoff, einer vitrinenartigen Verglasung an der Frontseite und einem Abluftabzug. Die 120/150/180 x 90 x 270 cm (B x T x H) große Ware dient dazu, den Austritt von Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in den Laborraum zu verhindern. Sie ist als Gebrauchsgegenstand dazu bestimmt, auf den Boden von Laboratorien gestellt zu werden. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung als Stabilität verleihendes Element bestimmt das Metall den stofflichen Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Metall, nicht von der in Büros verwendeten Art, kein Bett" einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.20andere Metallmöbel
  4. 9403.20.80Andere Möbel und Teile davon, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.20.80

HS-Code9403.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.20.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Zu Unterposition 9403 20: 1. Auslagengestelle zum Aufstellen auf dem Boden, für Läden, Supermärkte usw. aus Stahlblech, bestehend aus einem Sockel (im Allgemeinen mit verstellbaren Schraubfüßen zur waagerechten Ausrichtung versehen), einer Rückwand (Wand-Einheit) oder einem Mittelständer (freistehende Einheit mit einer Anzahl Regalböden auf beiden Seiten) und einer unterschiedlichen Anzahl verstellbarer Regalböden oder anderen Hilfsmitteln für die Warenauslage, wie Warentröge, Gitterroste usw. 2. Kassensystem aus Aluminium, mit einer Länge von 210 cm, mit einem Transportband ausgestattet und dafür hergerichtet eine Registrierkasse von der in Geschäften oder Supermärkten verwendeten Art, aufzunehmen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 3. Freistehender Stahlschrank (Abmessungen (H x B x T): 2000 mm (45 RU - „Rack Unit“ bzw. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Laborabzug?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Laborabzug überwiegend in 9403.20.80 eingereiht: Andere Möbel und Teile davon, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Laborabzug?

Auf 9403.20.80 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Laborabzug?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 940320. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 80 Prozent davon wurden in 9403.20.80 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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