Zolltarifnummer für Lamparkettstab: 4409.29.91.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Lamparkettstab wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4409.29.91.00.0 eingereiht: Stäbe und Friese für Parkett, anderes, Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 25 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4409.29.91.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lamparkettstab aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4409.29.91.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 25
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Ahorn can.; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Ahorn can. (Acer nigrum)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Esche; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Esche (Fraxinus excelsior)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Jatoba; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Jatoba (Hymenaea courbaril und Hymenaea spp.)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Missander/ Tali; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Missander/ Tali (Erythrophleum guineense und Erythrophleum ivorense)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Ahorn europ.; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Ahorn europ. (Acer pseudoplatanus)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Cabreuva rosso; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Cabreuva rosso (Myroxylon balsamum (tolueferum))"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Kirsche europ.; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Kirsche europ. (Cerasus avium)"
Lamparkettstab, - Massivholzbrett aus Laubholz (Buche; lt. Antragsteller), rechteckig, gehobelt, unterseitig entlang aller Kanten profiliert (Schmalseiten: Klebenut ausgefräst; Längsseiten: abgeschrägt), - in unterschiedlichen Längen (200 bis 300 mm), mit einer Breite von 50 bis 60 mm sowie einer Dicke von 10 mm (lt. Antragsteller), - zur Verwendung als Bodenbelag. "Laubholz, entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert, gehobelt, Stäbe für Parkett, nicht zusammengesetzt; Lamparkettstab aus Buche (Fagus sylvatica)"
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4409Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden
- 4409.29anderes, anderes
- 4409.29.91Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt
- 4409.29.91.00.0Stäbe und Friese für Parkett, anderes, Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4409.29.91.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4409 29 91 und 4409 29 99: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4409 10 18.
Zu Unterpositionen 4409 10 bis 4409 29: 1. Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt, etwa 4o cm lang x 6 cm breit und 2 cm dick, hergestellt aus massivem Holz, mit einer gefederten Seite (Länge) und der gegenüberliegenden genuteten Seite. Die Enden (Breite) sind ebenfalls bearbeitet und haben eine gefederte und genutete Kante.
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Lamparkettstab?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lamparkettstab überwiegend in 4409.29.91.00.0 eingereiht: Stäbe und Friese für Parkett, anderes, Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Lamparkettstab?
Auf 4409.29.91.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Lamparkettstab?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 440929. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 25 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4409.29.91.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.