Zolltarifnummer für Leder Von Ziegen: 4113.10.00.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Leder Von Ziegen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4113.10.00.00 eingereiht: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %.
Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4113.10.00.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Leder Von Ziegen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 4113.10.00.00
- Drittlandszoll
- 3,5 %
- vZTA-Grundlage
- 8
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Leder von Ziegen, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - enthaartes Leder, - laut Antrag: - - Narbenspalt von der Ziege mit einer Dicke von 1,0 bis 1,2 mm, - - Fellgröße: 46 bis 74 qdm, - - chromgegerbt, - zugerichtet durch punktuelles musterbildendes Bedrucken (laut Antrag mit sog. Pailletten-Folie). "Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von anderen Tieren, enthaart, gespalten, kein Leder der Position 4114, von Ziegen"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch Bedrucken mit Farbe und punktuelles Bedrucken mit Kunststoff zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegen, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch musterbildendes Bedrucken zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, sog. ganze Ziegenfelle, Foto siehe Anlage, - ganze Haut (laut Antrag), - enthaart und gegerbt, - auf der Fleischseite durch musterbildendes Bedrucken mit farbigen Kunststoffplättchen zugerichtet. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Leder von Ziegen, Foto siehe Anlage, - zweilagiges, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetztes Flächenerzeugnis, bestehend aus: - Leder von Ziegen (laut Antrag), - - enthaart und gegerbt, - - ganze Haut (laut Antrag), - - durch Färben, Egalisieren und Schleifen zugerichtet (nach dem Ergebnis der Untersuchung), - - eine Seite des Flächenerzeugnisses bildend mit einem Umfang von ca. 2/3 der Gesamtdicke (nach dem Ergebnis der Untersuchung), - Kettengewirke aus Spinnstoffen, - - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: 80 % Polyamid, 20 % Elasthan), - - gefärbt und elastisch, ohne weitergehende Bearbeitung, - - die andere Seite des Flächenerzeugnisses bildend mit einem Umfang von ca. 1/3 der Gesamtdicke, - das Leder bestimmt insbesondere nach dem Umfang (Dicke) den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Nach dem Gerben zugerichtetes Leder, von Ziegen, enthaart, kein Leder der Position 4114"
Einordnung im Zolltarif
- 41HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER
- 4113Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114
- 4113.10von Ziegen oder Zickeln
- 4113.10.00.00Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4113.10.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Erläuterungen zu Position 4107 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die enthaarten Felle von Ziegen oder Zickeln in Form von Pergament- oder Rohhautleder und als Leder, das nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet worden ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Die Unterscheidungsmerkmale von Ziegen- oder Zickelleder zu Schaf- und Lammleder sind in den Erläuterungen zu Position 4112 beschrieben. Ziegen- und Zickelleder können auch alaungegerbt sein (Glacéleder) (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). Zu dieser Position gehört auch Leder von haarlosen oder enthaarten Häuten und Fellen von allen Tieren, die nicht in den Positionen 4107 und 4112 genannt wurden, und die die gleiche Behandlung erfahren haben wie sie in jenen Positionen vorgesehen ist (siehe die Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel). …
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht: a) Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle (Position 0511) (RV E4101A00); b) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701) (RV E4101B00); c) nicht enthaarte, rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43). Jedoch gehören zu Kapitel 41 rohe, nicht enthaarte Häute und Felle von Rindern oder Kälbern (auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern, von Schafen oder Lämmern (ausgenommen Felle von so genannten Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- und ähnlichen Lämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder Zickeln (ausgenommen Felle von Ziegen oder Zickeln aus dem Jemen oder von mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von Schweinen (einschließlich Pekaris), von Gämsen, Gazellen, Kamelen (einschließlich Dromedaren), …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Leder Von Ziegen?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Leder Von Ziegen überwiegend in 4113.10.00.00 eingereiht: Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, von Ziegen oder Zickeln. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Leder Von Ziegen?
Auf 4113.10.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Leder Von Ziegen?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 411310. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4113.10.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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