Einreihung

Zolltarifnummer für Luftsack: 8708.95.99.40

Referenzdaten mit Stand 24. Juli 2026

Luftsack wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8708.95.99.40 eingereiht: Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 8708.95.99.40.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Luftsack aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8708.95.99.40
Drittlandszoll
3,5 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26941/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 640 mm und einer maximalen Breite von ca. 570 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI26938/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-24

Fahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 580 mm und einer maximalen Breite von ca. 560 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach (ungefaltet), - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Lenkrad von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Fahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI19454/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Fahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einem Durchmesser von ca. 670 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, nicht in dreidimensionaler Paketform gefaltet, - - thermisch fixiert, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Lenkrad von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8704 (Fahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI28520/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-09

Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 550 mm und einer maximalen Breite von ca. 350 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI28523/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-09

Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 620 mm und einer maximalen Breite von ca. 270 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI28526/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Knieairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - mit einer Länge von ca. 660 mm und einer Breite von ca. 489 mm, - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach (ungefaltet), - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im unteren Teil des Armaturenbrettes von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Knieairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI28525/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Knieairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch gestalteten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach, - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - wird im unteren Teil des Armaturenbrettes von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Knieairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits- Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkge- schmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamid- gewebe, flach und ohne thermische Fixierung"

DEBTI17506/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Beifahrerairbag, sog. Luftsack für Airbagmodule, Foto siehe Anlage, - in Form eines fahrzeugspezifisch geformten, aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks, - laut Antrag: - - aus mehreren Spinnstoffzuschnitten zusammengenäht, - - aus hochfesten Polyamidgeweben (Polyamid 6.6), - - flach (ungefaltet), - - nicht thermisch verfestigt, - - nicht für die industrielle Montage von Kraftfahrzeugen bestimmt, - mit einer Länge von ca. 500 mm und einer maximalen Breite von ca. 650 mm, - wird im Armaturenbrett von Personenkraftwagen verbaut, - dient im Falle eines Unfalls als Prallkissen dem ergänzenden Insassenschutz, - aufgrund der objektiven Merkmale (u. a. Form) und Eigenschaften erkennbar hauptsächlich für Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Kraftfahrzeuge der Position 8703 (Beifahrerairbag), Teil eines aufblasbaren Sicherheits-Luftsacks mit Füllsystem (Airbag), nicht für die industrielle Montage, nicht aus gesenkgeschmiedetem Stahl, aufblasbarer, genähter Sicherheits-Luftsack aus hochfestem Polyamidgewebe, flach, ohne thermische Fixierung"

Einordnung im Zolltarif

  1. 87ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 8708Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
  3. 8708.95andere Teile und anderes Zubehör, aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke mit Füllsystem (Airbags); Teile davon
  4. 8708.95.99andere, andere
  5. 8708.95.99.40Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8708.95.99.40

HS-Code8708.956 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8708.95.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8708.95.99.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Pos. 8701 bis 8705, unter der Voraussetzung, dass sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. sie müssen ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die vorgenannten Fahrzeuge bestimmt sein, 2. sie dürfen nicht durch die Anmerkungen zu Abschnitt XVII ausgenommen sein (siehe die entsprechenden Erläuterungen zu Abschnitt XVII, Allgemeines). Zu den Teilen und dem Zubehör dieser Position gehören: A) Zusammengesetzte Fahrgestellrahmen für Kraftfahrzeuge (auch mit Rädern, aber ohne Motor) und deren Teile: Längsträger, Verstrebungen, Querträger, Federaufhängungen, Träger und Halter für die Karosserie, den Motor, die Trittbretter, die Batterie oder für die Kraftstoffbehälter usw. B) Karosserieteile und Karosseriezubehör, z. …

Pos. 8708

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 902/96 1) zur Kommission vom 20. Mai 1996 (RV L 902/96): 1. Kupplungsausrücker mit nur einer Raststellung für Schaltkupplungen von Kraftfahrzeugen in Leichtbauweise, mit einer Führungshülse aus Stahlblech mit integriertem Druckkugellager und äußerem Stahlblechgehäuse, auch mit angesetzten Federstahlplättchen, Schnappverbindungen oder Ausrückbolzen aus Metall versehen. Unterposition 8708 9310 und 8708 93 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8708, 8708 93 und 8708 93 10 (für die industrielle Montage) oder 8708 93 90. (entfallen) 2. …

Pos. 8708

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland Pfalz vom 18. März 2004 Az.: 6 K 2453/02 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit der verbindlichen Zolltarifauskunft vom … vorgenommene Einreihung eines elektrischen Sonnenschutzrollos in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte am … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der Oberfinanzdirektion Frankfurt - jetzt Koblenz - die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) über eine als „Elektrisches Sonnenrollo zum Einbau unter der Hutablage für Kraftfahrzeuge“ bezeichnete Ware. Die ZPLA erteilte am … die vZTA Nr. …, in der die Ware als „Innenrollo, sog. elektrisches Sonnenschutzrollo“ der Codenummer 6303 12 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zugewiesen wurde. …

Pos. 8708

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Nicht zu dieser Position gehören Abschleppseile für Kraftfahrzeuge aller Art, wie sie in den Erläuterungen zur Position 5609 in Randzahl 01.0 des Teils Nationale Entscheidungen und Hinweise beschrieben sind. Zu den Unterpositionen 8708 95 10 bis 8708 99 97 gehören nicht Airbags, die in Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden (Unterposition 9401 90). Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Kraftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8708 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Luftsack?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Luftsack überwiegend in 8708.95.99.40 eingereiht: Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe -in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder -flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Luftsack?

Auf 8708.95.99.40 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,5 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Luftsack?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 870895. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 8708.95.99.40 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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