Einreihung

Zolltarifnummer für Lumbalorthese: 9021.10.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Lumbalorthese wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.10.90 eingereiht: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 9021.10.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Lumbalorthese aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9021.10.90
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI36844/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-06

Lumbalorthese, in sechs verschiedenen Größen erhältlich, in modularer Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe mit einer maximalen Höhe von ca. 35 cm, in welche jeweils dorsal bis seitlich zirkulär je drei ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in drei Längen (ca. 20, 24 und 31 cm) in Taschen integriert sind. Zudem sind im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar integriert. Eine großflächige Rückenpelotte (39 x 20 cm) aus festem Kunststoff ist in einem Spinnstoffüberzug untergebracht und ist im Rückenbereich eingeklettet. Die Bandage wird im Bauchbereich mittels Klettverschluss geschlossen. Die Orthese ist ventral mit einer ca. 25 cm x 17 cm großen Pelotte, die durch die Kompression des Bauchraumes die Wirbelsäule aufrichtet und die Lendenwirbelsäule entlastet, ausgestattet. Von außen ist zudem ein Zugsystem aus unelastischen Zuggurten mit Umkehrösen fest angenäht, wobei die Gurtenden im Bauchbereich aufgeklettet werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die abrüstbare Orthese kann dem Therapieverlauf angepasst werden. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung und Entlastung) bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen wie Spondylolyse / Spondylolisthese, mittelschwerer Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen, mittelschwerem (pseudo-)radikularen Lumbalsyndrom, schwerer Degeneration / muskulärer Insuffizienz, Zustand nach Prolaps, Diskektomie, Spondylodese / Kyphoplastie oder Osteoporose als auch zum Ruhigstellen bei Wirbelfrakturen (LWS) mit Wirbelkörperschaden geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als " Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI36837/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Lumbalorthese, sog. Spinova Unload Classic, in sechs verschiedenen Größen erhältlich, in modularer Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe mit einer maximalen Höhe von ca. 35 cm, in welche ein anatomisch vorgeformter, ca. 28 cm hoher und ca. 30 cm breiter dorsaler, abrüstbarer Überbrückungsrahmen aus zwei senkrechten, ca. 2 cm breiten Stäben aus Metall und zwei waagerechten, anatomisch geformten, gepolsterten, selbstanpassenden, schwenkbaren Querbügeln aus stabilem Kunststoff entnehmbar integriert ist. Der Rahmen wird mittels Klettverschlüssen mit der Bandage verbunden. Jeweils dorsal bis seitlich sind zirkulär je vier ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in vier Längen (ca. 20, 24, 31 und 34 cm) in Taschen integriert. Die Bandage wird im Bauchbereich mittels Klettverschluss geschlossen. Von außen ist zudem ein Zugsystem aus unelastischen Zuggurten mit Umkehrösen fest angenäht, wobei die Gurtenden im Bauchbereich aufgeklettet werden. Zudem sind im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar integriert. Die abrüstbare Orthese kann dem Therapieverlauf angepasst werden. Äußere Form: Siehe Abbildungen in der Anlage. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung und Entlordosierung) im Bereich der Lenden- und Kreuzbeinwirbel bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen wie Spondylolyse, Spondylolisthese, Facettensyndrom, Lumbalsyndrom, Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen und Foraminastenosen als auch zum Ruhigstellen bei stabilen Wirbelfrakturen (LWS) geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI37123/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Lumbalorthese, sog. Spinova Immo, in sieben verschiedenen Größen erhältlich, im Wesentlichen bestehend aus zwei ineinander verschiebbaren, anatomisch vorgeformten, biegsamen, ca. 38 cm hohen Halbschalen aus Kunststoff mit diversen Löchern und Schlitzen, welche durch ein Schraubsystem miteinander verbunden sind. Rückseitig ist in einer von außen aufgebrachten Tasche ein entnehmbares, anatomisch vorgeformtes, ca. 32,5 x 10 cm großes Überbrückungselement aus Kunststoff (sog. Rückenkassette) mit zwei innenliegenden starren Aluminiumstäben verschraubt. Die Kassette stellt den Ankerpunkt für das elastische, auf der Außenseite angebrachte Zuggurtungsystem dar. Durch Einhängen der Zuggurte in die Kassette kann deren Positionshöhe variabel eingestellt werden. Die Länge der beiden Zuggurte kann mittels einem Gurtschloss mit Bandzugspeicher angepasst werden. Mit einem sog. Koppelschloss werden die Gurte bauchseitig an- bzw. abgelegt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung, Entlastung) bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen als auch zum Ruhigstellen bei Frakturen geeignet, z.B. vor und nach Operationen oder bei entzündlichen und anderen Wirbelsäulenerkrankungen sowie bei einfachen und stabilen Frakturen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als " Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI37111/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Lumbalorthese, sog. Spinova Unload Plus, in sieben verschiedenen Größen erhältlich, in modularer Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe mit einer maximalen Höhe von ca. 35 cm, in welche ein anatomisch vorgeformter, ca. 28 cm hoher und ca. 30 cm breiter dorsaler, abrüstbarer Überbrückungsrahmen aus zwei senkrechten, ca. 2 cm breiten Stäben aus Metall und zwei waagerechten, anatomisch geformten, gepolsterten, selbstanpassenden, schwenkbaren Querbügeln aus stabilem Kunststoff entnehmbar integriert ist. Der Rahmen wird mittels Klettverschlüssen mit der Bandage verbunden. Jeweils dorsal bis seitlich sind zirkulär je drei ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in drei Längen (ca. 20, 24 und 31 cm) in Taschen integriert. Zudem sind im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar integriert. Die Bandage wird im Bauchbereich mittels Klettverschluss geschlossen. Die Orthese ist ventral mit einer ca. 25 cm x 17 cm großen Pelotte, die durch die Kompression des Bauchraumes die Wirbelsäule aufrichtet und die Lendenwirbelsäule entlastet, ausgestattet. Rückseitig ist entnehmbar ein anatomisch vorgeformter, ca. 32,5 cm x 10 cm großes Überbrückungselement aus Kunststoff mit zwei innenliegenden starren Aluminiumstäben von außen in einer Tasche eingearbeitet. Auf der Außenseite verfügt die Vorrichtung über ein elastisches Zuggurtsystem mit einen Bandzugspeicher enthaltenden Gurtschlössern. Äußere Form: Siehe Abbildungen in der Anlage. Die abrüstbare Orthese kann dem Therapieverlauf angepasst werden. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Entlastung durch Entlordosierung) bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen wie Spondylolyse / Spondylolisthese, schwerster lumbaler Deformität bei Facettensyndrom, Arthrose, schwerster Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen, schwerstem (pseudo-) radikulären Lumbalsyndrom, Foraminastenosen als auch zum Ruhigstellen bei Wirbelfrakturen (LWS) mit Wirbelkörperschaden geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als " Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI36851/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Lumbalorthese, sog. Spinova Immo Plus Classic, in modularer Bauweise, in sechs Größen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen, vor dem Bauch zu schließenden Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe mit einer max. Höhe von ca. 35 cm, in welche zirkulär je drei ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in drei Längen (ca. 20, 24 und 31 cm) sowie dorsal zudem zwei ca. 34,5 cm lange Metallstäbe in Taschen integriert sind. Zudem sind im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar integriert. Ein großflächiges Schalensystem aus zwei anatomisch vorgeformten, stabilen, biegsamen Halbschalen aus Kunststoff (Höhe ca. 35 cm), mit diversen Löchern und Schlitzen (für individuelle Umfangsanpassung) ist in einem Spinnstoffüberzug untergebracht. Beide Schalen werden durch ein Schraubsystem miteinander verbunden und durch eine Verschraubung und Klettbänder in der Bandage fixiert. Die Orthese ist ventral mit einer ca. 25 x 17 cm großen Bauchpelotte, die durch die Kompression des Bauchraumes die Wirbelsäule aufrichtet und die LWS entlastet, ausgestattet. Von außen ist zudem ein Zugsystem aus unelastischen Zuggurten mit Umkehrösen fest angenäht, wobei die Gurtenden im Bauchbereich aufgeklettet werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die abrüstbare Orthese (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) kann dem Therapieverlauf angepasst werden. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung, Entlastung, Bewegungslimitierung) bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen wie schwerster Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen, Foraminastenosen, Osteochondrose, schwerer Degeneration / muskulärer Insuffizienz, schwerstem (pseudo-) radikulären Lumbalsyndrom, Spondylolyse/Spondylolisthese, Facettensyndrom / Spondylitis, als auch zum Ruhigstellen bei stabilen Wirbelfrakturen (LWS) mit Wirbelkörperschaden geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Der Orthese ist gemeinsam mit einer zum dauernden Gebrauch hergerichteten Aufbewahrungstasche in einem Karton verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI37118/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Lumbalorthese, in sieben verschiedenen Größen erhältlich, in modularer Bauweise, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe mit einer maximalen Höhe von ca. 35 cm, in welche jeweils dorsal bis seitlich zirkulär je drei ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in drei Längen (ca. 20, 24 und 31 cm) in Taschen integriert sind. Zudem sind im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar integriert. Eine großflächige Rückenpelotte (39 x 20 cm) aus festem Kunststoff ist in einem Spinnstoffüberzug untergebracht und ist im Rückenbereich eingeklettet. Die Bandage wird im Bauchbereich mittels Klettverschluss geschlossen. Die Orthese ist ventral mit einer ca. 25 cm x 17 cm großen Pelotte, die durch die Kompression des Bauchraumes die Wirbelsäule aufrichtet und die Lendenwirbelsäule entlastet, ausgestattet. Rückseitig ist entnehmbar ein anatomisch vorgeformtes, ca. 32,5 cm x 10 cm großes Überbrückungselement aus Kunststoff mit zwei innenliegenden starren Aluminiumstäben von außen in einer Tasche eingearbeitet. Auf der Außenseite verfügt die Vorrichtung über ein elastisches Zuggurtsystem mit einen Bandzugspeicher enthaltenden Gurtschlössern. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die abrüstbare Orthese kann dem Therapieverlauf angepasst werden. Die Vorrichtung ist sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung und Entlastung) bei orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen wie Spondylolyse / Spondylolisthese, mittelschwerer Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen, mittelschwerem (pseudo-) radikulären Lumbalsyndrom, schwerer Degeneration oder muskulärer Insuffizienz, Zustand nach Prolaps (postoperativ / konservativ), Zustand nach Diskektomie, Zustand nach Spondylodese / Kyphoplastie oder Osteoporose als auch zum Ruhigstellen bei Wirbelfrakturen (LWS) mit Wirbelkörperschaden geeignet. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die in einem Karton verpackte Ware wird als " Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.

DEBTI37119/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-15

Lumbalorthese, in modularer Bauweise, in sieben Größen, als Warenzusammenstellung mit einer zum dauernden Gebrauch hergerichteten Aufbewahrungstasche, im Wesentlichen bestehend aus einer elastischen Lumbalbandage aus durchbrochenem Gewebe (H: ca. 35 cm), in welche zirkulär je drei ca.1,5 cm breite, entnehmbare, formstabile Korsettstäbe aus Metall in drei Längen (ca. 20, 24 und 31 cm) sowie im vorderen Bereich zwei flexible Federstäbchen entnehmbar in Taschen integriert sind. Die Bandage wird vor dem Bauch mittels Klettverschluss geschlossen. Ein großflächiges Schalensystem aus zwei anatomisch geformten, stabilen, biegsamen Halbschalen aus Kunststoff (H: ca. 35 cm), mit diversen Löchern und Schlitzen (für individuelle Umfangsanpassung) ist in einem Spinnstoffüberzug untergebracht. Beide Schalen werden durch ein Schraubsystem miteinander verbunden und durch eine Verschraubung und Klettbänder in der Bandage fixiert. Die Orthese ist ventral mit einer ca. 25 x 17 cm großen Bauchpelotte, die durch die Kompression des Bauchraumes die Wirbelsäule aufrichtet und die LWS entlastet, ausgestattet. Rückseitig ist in einer von außen aufgebrachten Tasche ein entnehmbares, anatomisch vorgeformtes, ca. 32,5 x 10 cm großes Überbrückungselement aus Kunststoff (sog. Rückenkassette) mit zwei innenliegenden starren Aluminiumstäben eingearbeitet. Die Kassette stellt den Ankerpunkt für das elastische, auf der Außenseite angebrachte Zuggurtungsystem dar. Durch Einhängen der Zuggurte in die Kassette kann deren Positionshöhe variabel eingestellt werden. Die Länge der beiden Zuggurte kann mittels einem Gurtschloss mit Bandzugspeicher angepasst werden. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient sowohl zum Stützen und Halten (Stabilisierung, Entlastung, Bewegungslimitierung) bei orthopädischen Erkrankungen wie schwerstem (pseudo-) radikulären Lumbalsyndrom, schwerster Lumboischialgie, lumbalen Spinalkanalstenosen, Foraminastenosen, Osteochondrose, schwerer Degeneration, schwerer lumbaler Deformität bei Facettensyndrom/Arthrose, Spondylolyse/Spondylolisthese als auch zum Ruhigstellen bei Wirbelfrakturen (LWS). Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist sie gemäß AV 3 c) in die letztgenannte UPos. einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  3. 9021.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
  4. 9021.10.90Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.10.90

HS-Code9021.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9021.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9021

Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Lumbalorthese?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Lumbalorthese überwiegend in 9021.10.90 eingereiht: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Lumbalorthese?

Auf 9021.10.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Lumbalorthese?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 9021.10.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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