Zolltarifnummer für Mikanitscheibe: 8516.90.00.99
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Mikanitscheibe wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8516.90.00.99 eingereiht: Teile, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 8516.90.00.99.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Mikanitscheibe aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8516.90.00.99
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durchmesser 280 mm, Dicke 0,3 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktionskochstelle. "Teil erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte für den Haushalt bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8516 9000 10 bis 8516 9000 70"
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durchmesser 280 mm, Dicke 0,3 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktions- kochstelle. "Teil erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte für den Haushalt bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8516 9000 10 bis 8516 9000 80"
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durch- messer 280 mm, Dicke 0,3 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktionskochstelle. "Teil erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte für den Haushalt bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8516 90 00 10 bis 8516 90 00 80 - Mikanitscheibe"
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durchmesser 280 mm, Dicke 0,3 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktions- kochstelle. "Teil erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte für den Haushalt bestimmt, keine Ware der TARIC-Codes 8516 90 00 10 bis 8516 90 00 80 - Mikanitscheibe"
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durchmesser 160 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktions- kochstelle. "Teil, erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte (Induktionskochfelder) für den Haushalt bestimmt - Mikanitscheibe"
Mikanitscheibe - flache, runde, nach Maßzeichnung gefertigte Scheibe aus Mikanit, Durchmesser 280 mm, Dicke 0,3 mm, mit zwei Befestigungsösen, - erkennbar zum Einbau in Induktionskochfelder als Tragevorrichtung für eine Induktions- kochstelle. "Teil, erkennbar ausschließlich für Elektrowärmegeräte (Induktionskochfelder) für den Haushalt bestimmt - Mikanitscheibe"
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8516Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545
- 8516.90Teile
- 8516.90.00Teile
- 8516.90.00.99Teile, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8516.90.00.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder Zu dieser Gruppe gehören: 1) Durchlauferhitzer, in denen das Wasser durch unmittelbare Berührung mit den Heizkörpern, welche die Heizwiderstände enthalten, rasch auf die gewünschte Temperatur gebracht wird. 2) Heißwasserspeicher (auch Druckspeicher). Das sind wärmeisolierte Behälter mit Heizwiderständen, die in das Wasser eintauchen und sich in der Regel in einem wasserdichten Mantel befinden. In diesen Geräten wird das Wasser langsam fortschreitend erwärmt. 3) Kombinierte Heißwassergeräte, bei denen die elektrische Heizung mit einer Heizung anderer Art, wie insbesondere mit der Zentralheizung, verbunden werden kann. Diese Geräte sind häufig mit einem Thermostat ausgerüstet, der die elektrische Heizung nur einschaltet, wenn die andere Heizung nicht ausreicht. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 1991 (RV L 1288/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1)), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Die Temperatur flüssiger Stoffe selbsttätig regulierende Heizbänder, die aus einem Leiter aus Kupfer mit einem Querschnitt von 1,9 mm2, einer selbstregulierenden Leitfaser, einer Isolierhülle aus Fluorpolymer, einem verzinnten Kupfergeflecht mit einem Querschnitt von 2,8 mm2 und einer äußeren Schutzhülle des Geflechtes aus Fluorpolymer besteht. Diese Heizbänder bewirken die Veränderung der Heizleistung in jedem Punkt des Stromkreises in Abhängigkeit von der Temperatur. Sie sind im Allgemeinen dazu bestimmt, um Rohrleitungen herumgewickelt zu werden. …
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht: a) Bettdecken, Heizkissen, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung; Kleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere am Körper zu tragende Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (RV E8501A00); b) Glaswaren der Position 7011 (RV E8501B00); c) Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8486 (RV E8501C00); d) Staubsauger von der für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke verwendeten Art (Position 9018) (RV E8501D00); oder e) elektrisch beheizte Möbel des Kapitels 94 (RV E8501E00). 2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen (RV E8502100). Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504 (RV E8502200). 3. …
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Mikanitscheibe?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Mikanitscheibe überwiegend in 8516.90.00.99 eingereiht: Teile, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Mikanitscheibe?
Auf 8516.90.00.99 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Mikanitscheibe?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 851690. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 8516.90.00.99 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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