Einreihung

Zolltarifnummer für Mutterkupplung Aus Messing: 7412.20.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Mutterkupplung Aus Messing wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0 eingereiht: Rohrformstücke, aus Kupferlegierungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 7412.20.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Mutterkupplung Aus Messing aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7412.20.00.00.0
Drittlandszoll
5,2 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48136/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-04-14

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist ein Innengewinde, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil (nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in den TARIC-Code 7412 2000 00 0 einzureihen.

DEBTI48156/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-03

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist einen gerillten Schlauchstutzen, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil und Klemmschalen (beides nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI35789/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-13

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist einen gerillten Schlauchstutzen, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil und Klemmschalen (beides nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in den TARIC-Code 7412 2000 00 0 einzureihen.

DEBTI35787/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-13

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist ein Innengewinde, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil (nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in den TARIC-Code 7412 2000 00 0 einzureihen.

DEBTI30725/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-12

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist einen gerillten Schlauchstutzen, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil und Klemmschalen (beides nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

DEBTI30943/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-12

Mutterkupplung aus Messing Bei der Ware handelt es sich um ein rohrförmiges Verbindungsstück (Kupplung) aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt. Ein Ende weist ein Innengewinde, das andere Ende zwei Bügel aus Stahl auf. Mittig befindet sich ein sogenannter Sicherungsbund. Zusammen mit entsprechendem sog. Vaterteil (nicht Bestandteil der vZTA) dient das Kupplungssystem dem Verbinden von zwei Schläuchen. Messing herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Die Artikel liegen in unterschiedlichen Größen vor. Die Ware ist als "Rohrverbindungsstück aus einer Kupferlegierung" in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 74KUPFER UND WAREN DARAUS
  2. 7412Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Kupfer
  3. 7412.20aus Kupferlegierungen
  4. 7412.20.00.00.0Rohrformstücke, aus Kupferlegierungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0

HS-Code7412.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7412.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7412.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7412.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7412

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7307 gelten sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Bolzen und Muttern, die beim Montieren und Zusammensetzen von Rohren verwendet werden (Pos. 7415). b) Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke, die mit Hähnen, Ventilen usw. versehen sind (Pos. 8481).

Kapitel 74

1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …

Abschnitt XV

1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Mutterkupplung Aus Messing?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Mutterkupplung Aus Messing überwiegend in 7412.20.00.00.0 eingereiht: Rohrformstücke, aus Kupferlegierungen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Mutterkupplung Aus Messing?

Auf 7412.20.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Mutterkupplung Aus Messing?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 741220. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 7412.20.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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