Einreihung

Zolltarifnummer für Nachbildung Eines Menschen: 9503.00.21.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Nachbildung Eines Menschen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %.

Grundlage sind 18 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 94 Prozent davon führen auf 9503.00.21.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Nachbildung Eines Menschen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9503.00.21.90
Drittlandszoll
4,7 %
vZTA-Grundlage
18
Übereinstimmung
94 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41708/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-09

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende Person mit Wunden darstellend, - ca. 11 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem drehbaren Kopf samt Augen, Augenbrauen, einer Nase, Haaren und einer Wunde an der linken Wange, - mit einer klaffenden Wunde, die einen Teil des Gehirns erkennen lässt sowie zwei blutigen Augen und einer Blut getränkten Schulter, - aufrecht stehend; mit zwei am Körper hängenden Armen, - mit einer Jacke, einer kurzen Hose und zwei Schuhen bekleidet, - dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen; eine mögliche Verwendung als Sammelfigur bzw. Ziergegenstand ist hinsichtlich des Unterhaltungswertes nachrangig, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI25932/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-31

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine schwebende, weibliche Person darstellend (stilisierte Nachbildung eines Menschen), - ca. 10 cm groß, - überwiegend aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Gesicht mit Augen, Augenbrauen, einer Nase und blonden Haaren, - besitzt einen drehbaren, überdimensioniert großen Kopf, - ausgestaltet u.a. rotem Faltenrock, blauer Bluse und roter Zipfelmütze mit weißem Besatz und Bommel, - in der rechten Hand mit einem Geschenkpaket versehen, - auf einem nicht abnehmbaren Sockel aus klarsichtigem Kunststoff befestigt, - in einer Sammlerbox mit Sichtfenster verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI25930/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-18

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende weibliche Figur (Nachbildung einer Comicfigur) in einem grünen kurzen Kleid und grünen Stiefeln darstellend, - ca. 10 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem drehbaren, überdimensionierten Kopf samt Augen, Augenbrauen, einer Nase und roten Haaren, - in der rechten Hand hält die Figur einen Pflanztopf mit einer sog. Venusfalle, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI26138/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-14

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende Person mit Verbrennungen darstellend, - ca. 11 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem drehbaren Kopf samt Augen, Augenbrauen, einer Nase, Haaren und einem großen Hut, - mit zwei am Körper hängenden Armen, - mit einem gestreiften Oberteil, einer Hose und zwei Schuhen bekleidet, - an der rechten Hand mit einem Handschuh versehen, der an den Fingern mit Klingen ausgestattet ist, - dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen; eine mögliche Verwendung als Sammelfigur bzw. Ziergegenstand ist hinsichtlich des Unterhaltungswertes nachrangig, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI26139/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende, männliche Person darstellend (stilisierte Nachbildung eines Menschen), - ca. 12 cm groß, - überwiegend aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Gesicht mit Augen, Augenbrauen, einer Nase und Haaren, - besitzt einen beweglichen, wackelnden Kopf, - ausgestaltet u.a. mit Hose, Hemd und Schuhen, - am Gürtel mit einem plastisch erhabenen sog. "Lichtschwert" ausgestattet, - in einer Sammlerbox mit Sichtfenster verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI26141/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende Person darstellend (stilisierte Nachbildung eines Menschen), - ca. 17 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem drehbaren Kopf samt Augen, Augenbrauen, einer Nase und pinken Haaren, - mit einem langen Mantel bekleidet, - mit zwei Armen; ein Arm hält ein flammendes Schwert, - dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen; eine mögliche Verwendung als Sammelfigur bzw. Ziergegenstand ist hinsichtlich des Unterhaltungswertes nachrangig, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI26140/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende Person darstellend (stilisierte Nachbildung eines Menschen), - ca. 10 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem drehbaren Kopf samt Augen, Augenbrauen, einer Nase, Haaren und einer Kopfbedeckung, - mit einem gelben Oberteil, einem Umhang und einer Hose bekleidet, - mit zwei Armen und einem Schwert, das vor dem Körper gehalten wird, - dient im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Personen; eine mögliche Verwendung als Sammelfigur bzw. Ziergegenstand ist hinsichtlich des Unterhaltungswertes nachrangig, - in einem bunt bedruckten Showkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

DEBTI25900/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Bei dem durch Antragsangaben und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Puppe, - eine stehende Person darstellend (stilisierte Nachbildung eines Menschen), - ca. 10 cm groß, - aus Kunststoff gefertigt, - mit einem Gesicht mit Augen, Augenbrauen, einer Nase, Bart und Haaren, - besitzt einen drehbaren Kopf, - ausgestaltet u.a. mit Stirnband, T-Shirt, Shorts, Schuhen und Mikrofon, - steht auf einem flachen Sockel, - in einer Sammlerbox mit Sichtfenster verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puppe, Nachbildung eines Menschen darstellend, keine handgearbeitete dekorative Puppe in für das Ursprungsland charakteristischer Volkstracht" eingereiht.

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.21Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend, einschließlich Teile davon und Zubehör, Puppen
  5. 9503.00.21.90Puppen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.21.90

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.218 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.21.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Nachbildung Eines Menschen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Nachbildung Eines Menschen überwiegend in 9503.00.21.90 eingereiht: Puppen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Nachbildung Eines Menschen?

Auf 9503.00.21.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 4,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Nachbildung Eines Menschen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 950300. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 18 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 94 Prozent davon wurden in 9503.00.21.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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