Einreihung

Zolltarifnummer für Nahrungsergänzung Für Pferde: 2309.90.31

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Nahrungsergänzung Für Pferde wird in der Regel in die Zolltarifnummer 2309.90.31 eingereiht: Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):23.000 EUR TNE.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon führen auf 2309.90.31.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Nahrungsergänzung Für Pferde aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
2309.90.31
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):23.000 EUR TNE
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
86 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEB/3303/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet AthroMix. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend grüne, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet AthroMix - Muster E. Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur bedarfsgerechten Fütterung von Pferden mit empfindlichen Gelenken und Gliedmaßen." Zusammensetzung: Löwenzahn, Brennnesselkraut, Birkenblatt. Es werden keine Angaben zu spezifischen Krankheiten, Leiden oder Symptomen gemacht, bei denen dieses Erzeugnis verwendet werden soll (Ausschluss der Position 3004). Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEB/3302/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet AtemMix. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend grüne, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet AtemMix - Muster D. Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur bedarfsgerechten Fütterung atemwegsempfindlicher Pferde." Zusammensetzung: Weißdorn, Brennnesselkraut, Fichtennadeln, Thymian, Süßholzwurzel und Birkenblatt. Es werden keine Angaben zu spezifischen Krankheiten, Leiden oder Symptomen gemacht, bei denen dieses Erzeugnis verwendet werden soll (Ausschluss der Position 3004). Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEB/3309/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet RenoMix - Muster K. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend grüne und braune, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile, mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet RenoMix - Muster K. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Rationsergänzung bei Reitpferden, Zuchtstuten und Aufzuchtpferden." Zusammensetzung: Brennnessel, Birkenkraut, Mariendistelkraut, Löwenzahn. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEB/3304/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet Huffitness. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend braune und grüne, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet Huffitness - Muster F. Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur bedarfsgerechten Fütterung von stoffwechselempfindlichen Pferden." Zusammensetzung: Leinsamen, LBT-Hefe, Brennnesselkraut, Birkenblatt, Mariendistelkraut, Löwenzahn, natürliche Aromastoffe. Es werden keine Angaben zu spezifischen Krankheiten, Leiden oder Symptomen gemacht, bei denen dieses Erzeugnis verwendet werden soll (Ausschluss der Position 3004). Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEB/3305/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet KräuterHefe - Muster G. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend braune und grüne, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile mit mehligem Anteil, mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet KräuterHefe - Muster G. Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur bedarfsgerechten Fütterung von verdauungsempfindlichen Pferden." Zusammensetzung: LBT-Hefe, Melisse, Brunnenkresse, Mariendistel, Brennnesselkraut. Es werden keine Angaben zu spezifischen Krankheiten, Leiden oder Symptomen gemacht, bei denen dieses Erzeugnis verwendet werden soll (Ausschluss der Position 3004). Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

DEB/3308/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-12-17

Nahrungsergänzung für Pferde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): cdVet PowerMix plus - Muster J. Ergänzungsfuttermittel für Pferde. Stärke in der Ware: enthalten mit 10 GHT oder weniger. Zugesetzte Glucose und/oder Maltodextrin (Maltose) in der Ware: nicht enthalten. Milcherzeugnisse in der Ware: nicht enthalten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend braune und grüne, fein bis grob zerkleinerte, getrocknete Pflanzenteile, mit kräuterartigem Geruch, in einem durchsichtigen Folienmusterbeutel mit gelben Etikett. Etikett-Text (Auszug): "cdVet PowerMix plus - Muster J. Ergänzungsfuttermittel für Pferde zur bedarfsgerechten Fütterung von Pferden im Aufbautraining." Zusammensetzung: Leinsamen, BT-Hefe, Weißdorn, Methionin, Brennnesselkraut, Birkenblatt, Mariendistelkraut, L-Lysin, Löwenzahn, Ginko, Ingwer. Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, Stärke enthaltend mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend.

Einordnung im Zolltarif

  1. 23RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  2. 2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  3. 2309.90andere
  4. 2309.90.31Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2309.90.31

HS-Code2309.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2309.90.318 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):23.000 EUR TNEMFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vietnam0 %Tariff preference
Alle Drittländer7 %Non preferential tariff quota
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile17.250 EUR TNETariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 2309

Zu Unterposition 2309 90: 1. „Brotmehl“ aus getrockneten und gemahlenen Brotabfällen, für die menschliche Ernährung ungeeignet, bestimmt für die Tierfütterung. 2. Mischung aus etwa gleichen Anteilen an Vitaminen der Pos. 2936 und Weizenkleie, zur Verwendung als Zusatz zu Futtermitteln. 3. Erzeugnisse zum Herstellen von Futtermitteln, die Dinatriumhydrogenorthophosphat, Calciumhydrogenorthophosphat und Magnesiumhydrogenorthophosphat enthalten und aus leicht gebranntem Dolomit durch Behandeln mit Phosphorsäure und sodann mit Natronlauge gewonnen werden. 4. Futtermittelzusatz, bestehend aus gezüchteten rohen Lactobazillen, standardisiert auf 1 x 109 Bazillen, mit Stärke als Trägerstoff, zum Gebrauch als Schutz gegen tierische Darmerkrankungen und zum Verbessern der Verdauung. 5. Zubereitung in Pulverform, Cholinchloridpulver enthaltend (ungefähr 50 GHT), zur Verwendung in Tierfutter. 6. …

Pos. 2309

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (siehe

Pos. 2309

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH)) bis (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 509/92 der Kommission vom 28. Februar 1992 (ABl. EG Nr. L 55/80) (RV L 509/92), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 173.5a) 1. Erzeugnis, bestehend aus einer Mischung aus Rückständen von der Maisstärkegewinnung (etwa 40 GHT), Rückständen von der Maiskeimölgewinnung (etwa 30 GHT), wobei die Maiskeime durch Nassmüllerei gewonnen wurden, und Rückständen von der Alkoholgewinnung aus Mais („corn distillers“; etwa 30 GHT), mit den folgenden analytischen Merkmalen, bezogen auf den Trockenstoff: 173.6a) ¾ Stärke (ermittelt gemäß der Methode in Anhang III, Teil L der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission) 18, GHT ¾ Protein (Stickstoff x 6,25; ermittelt gemäß der Methode in Anhang III, Teil C der Verordnung (EG) Nr. …

Kapitel 23

1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung (RV E2301000). Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 2306 41 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist (RV F2301000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 2303 10 11 und 2303 10 19 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Nahrungsergänzung Für Pferde?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Nahrungsergänzung Für Pferde überwiegend in 2309.90.31 eingereiht: Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Nahrungsergänzung Für Pferde?

Auf 2309.90.31 liegt ein Drittlandszollsatz von Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):23.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Nahrungsergänzung Für Pferde?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 230990. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 86 Prozent davon wurden in 2309.90.31 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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