Zolltarifnummer für Offene Leiterenden: 8544.42.90.90
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Offene Leiterenden wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8544.42.90.90 eingereiht: Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,3 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 83 Prozent davon führen auf 8544.42.90.90.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Offene Leiterenden aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8544.42.90.90
- Drittlandszoll
- 3,3 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 83 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Isoliertes elektrisches Kabel, in vier unterschiedlichen Ausführungen, siehe Abbildung in der Anlage, - bestehend aus drei isolierten elektrischen Leitern (Kabeltyp: H07RN-F, Leiterquerschnitt 2 , 5 mm²), - in verschiedenen Längen von ca. 25 m, 30 m, 33 m oder 40 m, - an einem Ende mit einem Schutzkontaktstecker, am anderen Ende abisoliert mit offenen Leiterenden, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung für verschiedene elektrische Geräte. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 75 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Keramikfassung", als 10er Pack, - bestehend aus zwei isolierten, elektrischen Kabeln mit einer Länge von jeweils 15 cm, - an einem Ende mit einer Lampenfassung aus Keramik (GU10) versehen, an den beiden anderen Enden mit abisolierten Leiterenden, - für eine Spannung von 250 V, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen, - in einem Kunststoffbeutel verpackt. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen. (siehe Abbildung in der Anlage)
Isoliertes elektrisches Kabel, - als mehradriges Kabel, an einem Ende mit einem USB-Anschlussstück ausgestattet, am anderen Ende mit offenen Leiterenden, - für eine Spannung von 500 Volt, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, auch mit Anschlussstücken, kein Wickeldraht, kein Koaxialkabel oder anderer koaxialer elektrischer Leiter, kein Zündkabelsatz oder anderer Kabelsatz von der für Beförderungsmittel verwendeten Art, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von der für die Telekommunikation verwendeten Art, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4290 10 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, - mit einer Länge von ca. 750 mm, - bestehend aus zwei einzeln isolierten Leitern in einem gemeinsamen Kabelmantel, - an einem Ende mit einem gemeinsamen gerätespezifischen Anschlussstück versehen, an den beiden anderen Enden mit abisolierten verzinnten Leiterenden, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zur Verwendung als elektrische Anschlussleitung. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Keramikfassung", als 10er Pack, - bestehend aus zwei isolierten, elektrischen Kabeln mit einer Länge von jeweils 15 cm, - an einem Ende mit einer Lampenfassung aus Keramik (GU10) versehen, an den beiden anderen Enden mit abisolierten Leiterenden, - für eine Spannung von 250 V, - zur Verwendung in verschiedenen Bereichen, - in einem Kunststoffbeutel verpackt. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 8544 4210 00 bis 8544 4290 70 erfasst" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- 8544.42andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen
- 8544.42.90andere
- 8544.42.90.90Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.42.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,3 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören als elektrische Leiter verwendete Drähte, Kabel und andere Leiter (z. B. Schnüre, Bänder, Stäbe aller Art), sofern sie zu elektrotechnischen Zwecken isoliert sind. Sie gehören hierher, gleichgültig, ob sie für Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen oder für Innenleitungen oder Außenleitungen (unterirdisch oder unter Wasser verlegte Leitungen, Freileitungen usw.) verwendet werden. Zu dieser Position gehören sowohl einfache, manchmal sehr dünne, isolierte Drähte als auch komplizierte Kabel mit großem Durchmesser. Hierher gehören auch nichtmetallische Leiter. Die Waren dieser Position bestehen aus folgenden Elementen: A) Einer leitenden Seele, die von einer oder mehreren isolierenden Umhüllungen umgeben ist. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Offene Leiterenden?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Offene Leiterenden überwiegend in 8544.42.90.90 eingereiht: Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Offene Leiterenden?
Auf 8544.42.90.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,3 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Offene Leiterenden?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 854442. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 83 Prozent davon wurden in 8544.42.90.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.