Zolltarifnummer für Passives Signalkabel: 8544.42.10.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Passives Signalkabel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8544.42.10.00.0 eingereiht: Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, von der für die Telekommunikation verwendeten Art. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 8544.42.10.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Passives Signalkabel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8544.42.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 6
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in neun verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus vier einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 26 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (zQSFP+) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zSFP+) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in neun verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 26 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (zQSFP+) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den beiden anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zQSFP+) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in 12 verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus acht einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 28 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (QSFP-DD) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zSFP) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in 12 verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus zwei einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 28 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (QSFP-DD) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den beiden anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zQ) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in neun verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus acht einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 28 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (QSFP-DD) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zSFP) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "passives Kupferkabel", in 12 verschiedenen Ausführungen, - bestehend jeweils aus vier einzeln isolierten, nebeneinander liegenden, elektrischen Rundkabeln (AWG 28 oder AWG 30), an einem Ende mit einem gemeinsamen Interface-Stecker (QSFP-DD) aus Zink-Druckguss mit integriertem EEPROM mit gespeicherten Identifikationsdaten, an den anderen Enden jeweils mit einem einzelnen Interface-Stecker (zQSFP+) ausgestattet, jeweils mit abnehmbarer Schutzkappe versehen, - in unterschiedlichen Längen von ca. 0,5 m - 3 m, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Verbinden von Netzwerk- und Telekommunikationsgeräten zur Datenübertragung in Netzwerken. Das Erzeugnis ist als "isoliertes elektrisches Kabel, nicht von den Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30 erfasst, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, von der für die Telekommunikation verwendeten Art" einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
- 85ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- 8544Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
- 8544.42andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen
- 8544.42.10von der für die Telekommunikation verwendeten Art
- 8544.42.10.00.0Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, von der für die Telekommunikation verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8544.42.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Schweiz | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
- 5A002"Information security" systems, equipment and components, as follows:
- 5A003Systems, equipment and components, for non-cryptographic "information security", as follows:
- 5A004Systems, equipment and components for defeating, weakening or bypassing "information security", as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8544 42 10: Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 8544. Im Sinne dieser Unterposition umfasst der Begriff‚ von der für die Telekommunikation verwendeten Art‘ auch elektrische Leiter, die mit in Telekommunikationsnetzwerken verwendeten Anschlussstücken versehen sind, z. B. zur Verbindung einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine mit einem Modem. Nicht hierher gehören dagegen: a) elektrische Leiter, die mit Anschlussstücken zur Verbindung verschiedener Apparate versehen sind (z. B. eines DVD-Lesegeräts mit einem Monitor oder einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine mit einem Monitor, einem Drucker, einer Tastatur oder einem Projektor usw.); b) elektrische Leiter, die zur Verwendung in Maschinen, z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13. November 2008 (ABl. EU Nr. L 308/11 vom 19. November 2008): Kabel, mit einer Länge von etwa 250 cm, ausschließlich mit einem Videospielgerät der Position 9504 verwendet. Das Kabel ist an einem Ende mit einem spezifischen Anschluss für das Videospielgerät und am anderen Ende mit fünf Anschlussstücken zur Verbindung mit einem Monitor oder einem Fernsehgerät ausgestattet. Die Daten können über das Kabel vom Videospielgerät an den Monitor oder das Fernsehgerät übertragen und je nach Inhalt auf dem Bildschirm als Videospiel, Video oder Foto angezeigt oder als Ton wiedergegeben werden. Unterposition 8544 42 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-138/18 Tenor 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. September 2008 geänderten Fassung in Verbindung mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist dahin auszulegen, dass sich die darin enthaltene Wendung "Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 ... darstellen" nur auf die vierstelligen Positionen dieser Kapitel bezieht. 2. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. November 2013 Rechtssache 4 K 48/13 Einreihung einer „Junction Box XX“ in die Kombinierte Nomenklatur Leitsatz Ein mit Anschlussstücken versehenes Kabel, das zur Verbindung von Solarmodulen bestimmt ist, bei dem eine Kunststoffbox zwischengeschaltet ist, in dem sich eine Sicherungsdiode befindet, ist der Unterposition 8544 42 90 90 zuzuweisen. Es handelt sich nicht um ein Teil eines Solarmoduls und kann daher nicht in die Unterposition 8541 90 00 eingereiht werden. Aus den Entscheidungsgründen: … Zur Warenbeschreibung heißt es: Elektrisches Kabel mit Anschlussstücken, sog. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Passives Signalkabel?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Passives Signalkabel überwiegend in 8544.42.10.00.0 eingereiht: Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, von der für die Telekommunikation verwendeten Art. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Passives Signalkabel?
Auf 8544.42.10.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Passives Signalkabel?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 854442. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 8544.42.10.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.