Einreihung

Zolltarifnummer für Reiskuchen: 1901.90.99.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Reiskuchen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 1901.90.99.90 eingereiht: Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7.600 % + EA.

Grundlage sind 10 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 90 Prozent davon führen auf 1901.90.99.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Reiskuchen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
1901.90.99.90
Drittlandszoll
7.600 % + EA
vZTA-Grundlage
10
Übereinstimmung
90 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6316/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-24

Reiskuchen mit Erdbeere, tiefgekühlt. Etikettierte Faltschachtel mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Gefülltes Reisdessert mit Erdbeere, tiefgefroren, 150 g (6 pcs)), zu den Zutaten und zur Zubereitung (10 - 15 Minuten auftauen); darin in einer Kunststoffwanne sechs tiefgekühlte, runde (Durchmesser ca. 4 , 5 cm), leicht abgeflachte, rosafarbene Klebreiskuchen aus Reismehlteig, bestreut mit Kokosflocken und gefüllt mit einer rosafarbenen cremigen Masse. Milchfett, Milchprotein und Kakao: nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 GHT bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 bis weniger als 30 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EG) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT.

DEBTI48385/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-02

Reiskuchen in Stäbchenform, vorgegart, tiefgefroren. Milchig weiße, nach dem Auftauen weiche und elastische, ca. 3 , 5 cm lange Stäbchen aus gedämpf- ten Reismehlteig (Durchmesser ca. 1 cm), aufgemacht in einem etikettierten Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Tteock 400 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Reisstäbchen 15 Mi- nuten in kaltem Wasser einweichen, abspülen und anschließend für 5 Minuten in Sauce kochen). Milchfett, Milchprotein und Kakao*: nicht enthalten Stärke/Glucose*: 50 GHT bis weniger als 75 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT *: Antragsangaben Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker oder Isoglucose) von weniger als 60 GHT, gedämpfte Reiskuchen aus Reismehl.

DEBTI48388/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-28

Reiskuchen in Scheiben, vorgegart, tiefgefroren. Milchig weiße, nach dem Auftauen weiche und elastische, ovale Scheiben aus gedämpftem Reismehlteig (Durchmesser ca. 3 cm - 3 , 5 cm; Dicke ca. 0 , 4 cm), verpackt in einem bedruckten Kunststoffbeutel mit Sichtfenster mit Angaben zum Erzeugnis (Tteock, 400 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (Reisscheiben 15 Minuten in kaltem Wasser einweichen, abspülen und anschließend für 5 Minuten in Wasser kochen und würzen). Milchfett, Milchprotein und Kakao*: nicht enthalten Stärke/Glucose**: 50 GHT bis weniger als 75 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT *: nach der Zutatenliste **: Antragsangaben Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker oder Isoglucose) von weniger als 60 GHT, gedämpfte Reiskuchen aus Reismehl.

DEBTI36418/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Reiskuchen mit Chilisauce. Etikettierter Verbundkartonbecher mit Angaben zum Erzeugnis (Tteokbokki, 190 g) und zur Zubereitung (Reiskuchen mit kochendem Wasser übergießen und 5 Minuten ziehen lassen, Wasser entfernen und Soße und Algenflocken hinzufügen); darin ein transparenter Kunststoffbeutel mit weißen, zylindrischen, festen, getrockneten Reiskuchenstangen (Länge: 3 cm), ein transparenter Kunststoffbeutel mit einer roten Würzsauce und ein silberner Kunststoffbeutel mit getrockneten Algenflocken. Es liegt eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) zur Herstellung eines Instantgerichts vor, deren Charakter in Bezug auf die Menge und die Verwendung von den Reiskuchen bestimmt wird. Milchfett, Milchprotein und Kakao*: nicht enthalten Stärke/Glucose**: 25 GHT bis weniger als 50 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 5 bis weniger als 30 GHT *: nach der Zutatenliste **: bezogen auf die Gesamtware, festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EG) 118/2010 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker oder Isoglucose) von weniger als 60 GHT.

DEBTI19054/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-13

Reiskuchen in Scheiben oder als Stangen. Etikettierter Kunststoffbeutel mit Angaben zum Erzeugnis (Reiskuchen, 500 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (waschen und anschließend für drei bis fünf Minuten in kochendes Wasser geben), darin milchig weiße, homogene, weiche und elastische, ovale Scheiben oder Stangen aus gedämpftem und zu einer homogenen Masse verarbeitetem Reis. Milchfett, Milchprotein und Kakao*: nicht enthalten Stärke/Glucose**: 50 GHT bis weniger als 75 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose*: 0 bis weniger als 5 GHT *: nach der Zutatenliste **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EG) 118/2010 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker oder Isoglucose) von weniger als 60 GHT.

DEBTI41091/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Kakaohaltiger Reiskuchen. Bedruckter Schlauchfolienbeutel mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Gefülltes Reis- dessert mit Kakao, tiefgefroren, 250 g ), zu den Zutaten und zur Zubereitung (10 - 15 Minuten auftauen); darin in einer weißen Kunststoffwanne zehn tiefgekühlte, runde (Durchmesser ca. 4,5 cm), leicht abgeflachte, gelbliche Klebreiskuchen aus Reismehlteig, bedeckt mit braun ge- färbten Kokosflocken und gefüllt mit einer braunen Crememasse. Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao: weniger als 40 GHT (gemäß Zutatenliste) Milchfett und Milchprotein nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 bis weniger als 30 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2012 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig ent- fetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT.

DEBTI41090/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Reiskuchen mit Kokos, tiefgekühlt. Bedruckter Schlauchfolienbeutel mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Gefülltes Reis- dessert mit Kokosnuss, tiefgefroren, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (10 - 15 Minu- ten auftauen); darin in einer weißen Kunststoffwanne zehn tiefgekühlte, runde (Durchmesser ca. 4,5 cm), leicht abgeflachte, gelbliche Klebreiskuchen aus Reismehlteig, bestreut mit Kokos- flocken und gefüllt mit einer weißen Crememasse. Kakao, Milchfett und Milchprotein: nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 bis weniger als 30 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2010 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT.

DEBTI41089/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Reiskuchen mit grünem Tee, tiefgekühlt. Bedruckter Schlauchfolienbeutel mit mehrsprachigen Angaben zum Erzeugnis (Gefülltes Reis- dessert mit grünem Tee, tiefgefroren, 250 g), zu den Zutaten und zur Zubereitung (10 - 10 Mi- nuten auftauen); darin in einer weißen Kunststoffwanne zehn tiefgekühlte, runde (Durchmes- ser ca. 4,5 cm), leicht abgeflachte, gelbliche Klebreiskuchen aus Reismehlteig, bedeckt mit grün gefärbten Kokosflocken und gefüllt mit einer hellgrünen Crememasse. Kakao, Milchfett und Milchprotein nach der Zutatenliste nicht enthalten Stärke/Glucose*: 5 bis weniger als 25 GHT Saccharose/Invertzucker/Isoglucose**: 5 bis weniger als 30 GHT *: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008, VO (EU) 118/2012 **: festgestellt gemäß VO (EG) 900/2008 Lebensmittelzubereitung aus Mehl, ohne Gehalt an Kakao, anderweit weder genannt noch inbegriffen, 5 GHT oder mehr Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 60 GHT.

Einordnung im Zolltarif

  1. 19ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  2. 1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 1901.90andere
  4. 1901.90.99andere, andere
  5. 1901.90.99.90Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1901.90.99.90

HS-Code1901.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1901.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1901.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7.600 % + EAMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Liechtenstein0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1901

Zu Unterposition 1901 90: 1. Zubereitung, bestehend aus Kartoffelstärke (88,5 GHT), Maltodextrin (8,5 GHT), Mononatriumglutamat (2 GHT) und Salz (2 GHT), verwendet zum Herstellen von Nahrungsmitteln. 2. Schlagsahne, aufgemacht in einer Sprühdose, mit Geruch und Geschmack nach Vanille. Das Erzeugnis enthält aus Kuhmilch gewonnenen Rahm, Invertzuckersirup, Kondensmilch, eingedickte Milch, Glucose, natürliche Aromastoffe (Vanille) und Stabilisator (E 407). Anwendung der AV 1 und 6. 3. …

Pos. 1901

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/7) (RV L 440/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 1. Tiefgefrorener fertiger Teig, hauptsächlich aus Weizenmehl, mit Zusatz von Margarine, Fett, Wasser, Hefe, Eiern, mit einer Füllung aus Marzipan, Zucker, Maisstärke, Wasser und Margarine. Die in bestimmte Form gebrachte Ware ist nach dem Auftauen backfertig. Unterposition 1901 20 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut des KN-Codes 1901 und 1901 20 00 (siehe auch die Erläuterungen zur KN, Codes 1901 20 00 und 1905). 2. …

Kapitel 19

1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16) (RV E1901A00); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309) (RV E1901B00); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30 (RV E1901C00). 2. …

Abschnitt IV

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0401000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Reiskuchen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Reiskuchen überwiegend in 1901.90.99.90 eingereiht: Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Reiskuchen?

Auf 1901.90.99.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 7.600 % + EA. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Reiskuchen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 190190. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 10 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 90 Prozent davon wurden in 1901.90.99.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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