Einreihung

Zolltarifnummer für Rohrdoppelnippel: 7307.99.10.90.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Rohrdoppelnippel wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0 eingereiht: Rohrformstücke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.

Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 7307.99.10.90.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rohrdoppelnippel aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7307.99.10.90.0
Drittlandszoll
3,7 %
vZTA-Grundlage
7
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE10907/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-31

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 40 mm oder 60 mm. Die Anschlussnennweite 1" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 33,7 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Die Ware ist als anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde, in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE10909/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-31

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 40 mm, 60 mm oder 80 mm. Die Anschlussnennweite 1 1/4" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 42,4 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Die Ware ist als anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde, in die Codenummer 7307 9910 90 0 des Zolltarifs einzureihen.

DE16333/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-08-06

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 25 mm oder 40 mm. Die Anschlussnennweite 1/2" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 21,3 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Zolltariflich handelt es sich um ein anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde.

DE7633/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-27

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 30 mm oder 40 mm. Die Anschlussnennweite 3/4" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 26,9 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Zolltariflich handelt es sich um ein anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde.

DE7637/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-27

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 40 mm, 60 mm oder 80 mm. Die Anschlussnennweite 1 1/4" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 42,4 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Zolltariflich handelt es sich um ein anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde.

DE7635/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-04-27

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 40 mm oder 60 mm. Die Anschlussnennweite 1" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 33,7 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Zolltariflich handelt es sich um ein anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde.

DE7634/10-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-07

Rohrdoppelnippel Bei der Ware handelt es sich um ein Hohlerzeugnis aus nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt (Rohrnippel) mit verzinkter Oberfläche und innen erkennbarer Schweißnaht. Die Länge beträgt 25 mm oder 40 mm. Die Anschlussnennweite 1/2" entspricht einem Außendurchmesser von ca. 21,3 mm. Die Länge überschreitet die größte Querschnittsabmessung nicht mehr als zweimal. Das Erzeugnis besitzt an beiden Enden ein Außengewinde und dient zum Verbinden von Rohren. Es entspricht der DIN EN 10241 und EN 10226-1. Zolltariflich handelt es sich um ein anderes Rohrverbindungsstück aus Stahl, mit Gewinde.

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
  3. 7307.99andere, andere
  4. 7307.99.10mit Gewinde
  5. 7307.99.10.90andere
  6. 7307.99.10.90.0Rohrformstücke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7307.99.10.90.0

HS-Code7307.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7307.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7307.99.10.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer7307.99.10.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7307

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Position umfasst eine Reihe von Waren aus Eisen oder Stahl, die im Wesentlichen dazu bestimmt sind, entweder zwei Rohre oder Rohrstücke miteinander zu verbinden, ein Rohr an eine andere Vorrichtung anzuschließen oder Rohröffnungen zu verschließen. Ausgenommen sind jedoch Waren, die zwar zur Montage von Rohren bestimmt sind, aber keinen unbedingt notwendigen Teil der Rohrleitung bilden (z. B. Hängebänder oder Stützen, die zum Befestigen oder Stützen von Rohren in Mauern eingelassen werden, Schlauchklemmen und -binder, mit denen Schläuche an starren Rohren, Hähnen, Rohrverbindungsstücken usw. befestigt werden (Pos. 7325 oder 7326). …

Pos. 7307

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 647/2014 DER KOMMISSION vom 12. Juni 2014 (ABl. EU Nr. L 178/5) (RV L 647/14): Eine zylinderförmige hohle Ware aus Aluminium, die sich an einem Ende verjüngt (Nippel) und mit einem Hebelverschlussring ausgestattet ist. Die Ware stellt eine Schlauchkupplung dar. Unterposition 7609 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 7609 00 00. Position 7609 umfasst Waren, die dazu bestimmt sind, zwei Rohre oder Rohrstücke miteinander zu verbinden (siehe HS-Erläuterungen zu den Positionen 7609 und 7307). Da Schläuche als eine Art Rohr betrachtet werden, fallen Schlauchkupplungen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Position. …

Pos. 7307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Dezember 2013 - C 450/12 Einreihung eines Ofenrohrsets Tenor Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) für Recht erkannt: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom 19. …

Pos. 7307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke der Unterposition 7307 11 bis 7307 19 verbleiben in diesen Unterpositionen solange sie den wesentlichen Charakter von Gussstücken (Charakter von Formstücken) aufweisen. Eine weitere Bearbeitung (z.B. durch Fräsen, Bohren, Lochen oder Drehen) ist zulässig. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 183. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 23. bis 26. …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Rohrdoppelnippel?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rohrdoppelnippel überwiegend in 7307.99.10.90.0 eingereiht: Rohrformstücke, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Rohrdoppelnippel?

Auf 7307.99.10.90.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 3,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Rohrdoppelnippel?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 730799. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 7307.99.10.90.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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