Zolltarifnummer für Rohrformstück Aus Kupfer: 7412.20.00.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Rohrformstück Aus Kupfer wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0 eingereiht: Rohrformstücke, aus Kupferlegierungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,2 %.
Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon führen auf 7412.20.00.00.0.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Rohrformstück Aus Kupfer aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7412.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 5,2 %
- vZTA-Grundlage
- 11
- Übereinstimmung
- 91 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (1/2") abgestuft ist und an der anderen Seite mit einem Außenbund und einem aufgeschobenem Verschraubungskörper mit Innengewinde (3/4") versehen ist (Reduzierstück). Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt und ist oberflächlich verchromt. Das Erzeugnis dient nach den Angaben zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (1") abgestuft ist und an der anderen Seite zu einem Bund mit Außengewinde (1") ausgearbeitet ist (Reduzierstück). Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis dient nach den Angaben zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (3/4") abgestuft ist und an der anderen Seite zu einem Bund mit Außengewinde (1") ausgearbeitet ist (Reduzierstück). Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Das Erzeugnis dient nach den Angaben zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein L-förmiges, konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (1/2") abgestuft ist und an der anderen Seite zu einem Außenbund ausgearbeitet ist, der mit einer Überwurfmutter mit Innengewinde (3/4") versehen ist. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt und ist oberflächlich verchromt. Die Ware dient zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (1/2") abgestuft ist und an der anderen Seite mit einem Außenbund und einem aufgeschobenem Verschraubungskörper mit Innengewinde (M22) versehen ist (Reduzierstück). Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt und ist oberflächlich verchromt. Das Erzeugnis dient nach den Angaben zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einem Ende mit einer Rändelmutter versehen ist und an dem anderen Ende zu einer Tülle (3/4") abgestuft ist. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt und ist oberflächlich verchromt. Die Ware ist zusätzlich mit Dichtungsringen ausgestattet und dient zum Anschluss von Brauseschläuchen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein L-förmiges, konzentrisches Hohlerzeugnis, das an einer Seite zu einer Tülle (3/8") abgestuft ist und an der anderen Seite zu einem Außenbund ausgearbeitet ist, der mit einer Überwurfmutter mit Innengewinde (3/4") versehen ist. Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Die Ware dient zum Anschluss eines Schlauches an ein Rohr. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Rohrformstück aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein konzentrisches Hohlerzeugnis, mit einem Außengewinde (1/2) an einer Seite und einer Rändelmutter mit Innengewinde (3/4) an der anderen Seite (Reduzierstück). Nach den Angaben besteht das Erzeugnis aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig überwiegendem Kupfergehalt. Die Ware dient nach den Angaben zum Verbinden von Armaturen mit Brauseschläuchen. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als Rohrformstück aus einer Kupferlegierung in die Codenummer 7412 2000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 7307 gelten sinngemäß für diese Position. Nicht zu dieser Position gehören: a) Bolzen und Muttern, die beim Montieren und Zusammensetzen von Rohren verwendet werden (Pos. 7415). b) Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke, die mit Hähnen, Ventilen usw. versehen sind (Pos. 8481).
1. Im Sinne des Kapitels 74 gelten als: a) raffiniertes Kupfer: Metall mit einem Kupfergehalt von 99,85 GHT oder mehr (RV E7401A10) oder Metall mit einem Kupfergehalt von 97,5 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet (RV E7401A20): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Ag Silber 0,25 As Arsen 0,5 Cd Cadmium 1,3 Cr Chrom 1,4 Mg Magnesium 0,8 Pb Blei 1,5 S Schwefel 0,7 Sn Zinn 0,8 Te Tellur 0,8 Zn Zink 1 Zr Zirconium 0,3 Andere Elemente (1), je 0,3 b) Kupferlegierungen: metallische Stoffe, ausgenommen nicht raffiniertes Kupfer, in denen Kupfer gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an mindestens einem dieser anderen Elemente die in der vorstehenden Tabelle angegebene Höchstgrenze überschreitet (RV E7401B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen an …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Rohrformstück Aus Kupfer?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Rohrformstück Aus Kupfer überwiegend in 7412.20.00.00.0 eingereiht: Rohrformstücke, aus Kupferlegierungen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Rohrformstück Aus Kupfer?
Auf 7412.20.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 5,2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Rohrformstück Aus Kupfer?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 741220. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 91 Prozent davon wurden in 7412.20.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.