Zolltarifnummer für Sandalen Mit Absatz: 6403.99.11.00
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Sandalen Mit Absatz wird in der Regel in die Zolltarifnummer 6403.99.11.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %.
Grundlage sind 56 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 6403.99.11.00.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Sandalen Mit Absatz aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 6403.99.11.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- vZTA-Grundlage
- 56
- Übereinstimmung
- 88 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6 cm, - der Absatz ist mit geflochtenen Bändern aus Spinnstoffen versehen. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss ausgestattet und mit einer Schnalle verziert, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,8 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss ausgestattet und mit einer Schnalle verziert, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6 cm, - der Absatz ist mit geflochtenen Bändern aus Spinnstoffen versehen.. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6,7 cm, - der Absatz ist mit geflochtenen Bändern aus Spinnstoffen versehen. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - seitlich mit Schnallenverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 8,5 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil aus Riemen aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6,5 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt aus Riemen gefertigt ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6,6 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Sandalen mit Absatz, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - im Bereich des Knöchels mit einem Klettverschluss ausgestattet und mit einer Schnalle verziert, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit Keilabsatz, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6,6 cm. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9905 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
Einordnung im Zolltarif
- 64SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- 6403Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
- 6403.99andere Schuhe, andere
- 6403.99.11mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
- 6403.99.11.00Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6403.99.11.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6403 9911 bis 6403 9938: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939. Zu Unterposition 6403 99 11: Die Erläuterungen zu Unterposition 6402 99 31 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Sandalen Mit Absatz?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Sandalen Mit Absatz überwiegend in 6403.99.11.00 eingereiht: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Sandalen Mit Absatz?
Auf 6403.99.11.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 8 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Sandalen Mit Absatz?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 640399. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 56 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 6403.99.11.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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