Zolltarifnummer für Schichtstoff: 7607.20.10
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Schichtstoff wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7607.20.10 eingereiht: Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm. Der Drittlandszollsatz beträgt 10 %.
Grundlage sind 7 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 7607.20.10.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Schichtstoff aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 7607.20.10
- Drittlandszoll
- 10 %
- vZTA-Grundlage
- 7
- Übereinstimmung
- 100 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schichtstoff, in Form einer Rolle - in unterschiedlichen Breiten vorliegend (zwischen 625 und 1380 mm), - mehrlagig aufgebaut: einer bedruckten Kunststoffaußenseite (Polypropylen), einer Aluminiumfolie, einer Papierlage (Zellstoff), einer weiteren Aluminiumfolie und einer klaren Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 210µm (Papier 110µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - in unterschiedlichen Breiten vorliegend (zwischen 625 und 1380 mm), - mehrlagig aufgebaut: einer bedruckten/unbedruckten Kunststoffaußenseite (Acrylat), einer Aluminiumfolie, einer Papierlage (Zellstoff), einer weiteren Aluminiumfolie und einer klaren Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 110µm (Papier 65µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - zugeschnitten auf eine Breite von ca. 111mm, - mehrlagig aufgebaut: einer Papierlage (Zellstoff), einer Aluminiumfolie und einer klaren Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 90µm (Papier 55µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - zugeschnitten auf eine Breite von ca. 150mm, - mehrlagig aufgebaut: einer Papierlage (Zellstoff), einer Aluminiumfolie und einer Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 110µm (Papier 70µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - zugeschnitten auf eine Breite von ca. 150mm, - mehrlagig aufgebaut: einer Papierlage (Zellstoff), einer Aluminiumfolie und einer Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 80µm (Papier 45µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - vorliegend in unterschiedlichen Breiten (minimale Rollenbreite 500mm), - mehrlagig aufgebaut: einer bedruckten Kunststoffaußenseite, einer Aluminiumfolie, einer Papierlage (Zellstoff), einer weiteren Aluminiumfolie und einer trüben Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 380µm (Papier 350µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Schichtstoff, in Form einer Rolle - vorliegend in einer Breite zwischen 625 und 1380mm, - mehrlagig aufgebaut: einer bedruckten/unbedruckten Kunststoffaußenseite, einer Aluminiumfolie, einer Papierlage, einer weiteren Aluminiumfolie und einer klaren Kunststoffaußenseite, - mit einer Gesamtdicke von 150µm (Papier 90µm, Alufolie weniger als 0,021mm), - das Wesen der Ware stellt die Aluminiumfolie dar.
Einordnung im Zolltarif
- 76ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- 7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger
- 7607.20auf Unterlage
- 7607.20.10Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7607.20.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 7607 20: 1. Laminierte reflektierende Isolierung (38,1 m lang x 1,22 m breit) in Rollen, bestehend aus zwei äußeren Lagen aus Aluminiumfolie (Dicke 5 μm) und einer inneren Lage aus einer Polyethylen-Luftpolsterfolie (Dicke 3,1 mm). Der Gewichtsanteil pro m² der beiden Schichten aus Aluminiumfolie zu der Polyethylen-Luftpolsterfolie beträgt 16% zu 84%. Die Ware kann je nach Bedarf des Benutzers zugeschnitten werden und ist dazu bestimmt auf den Innenseiten von Wänden, Decken oder Böden in Gebäuden verwendet zu werden, um durch Isolation die Temperatur gegen von Strahlungswärme von außen oder innen zu erhalten. Die laminierte Aluminiumfolie reflektiert Strahlungswärme (Reflexionsgrad: 97%) in beiden Richtungen und die durch die Polyethylen-Luftpolsterfolie eingeschlossene Luft zwischen den Folien isoliert gegen Wärmeleitung. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statisti-sche Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 260. Sitzung des Aus-schusses für den Zollkodex vom 30. September bis 02. Oktober 2024: Warenbeschreibung: Aluminiumfolie, die beidseitig mit einer hydrophilen Schicht/Beschichtung überzogen ist und in Rollen (Coils) geliefert wird. Die hydrophile Schicht besteht aus weißer Farbe. Das Produkt hat ein-schließlich der Beschichtung eine Gesamtdicke von 0,120 mm, wohingegen die Breite des Produkts 196 mm beträgt. Die hydrophile Beschichtung besteht aus Silikat (weißes Pulver) und anderen chemischen Bestandteilen. …
Unterpositions-Anmerkungen 1. Im Sinne des Kapitels 76 gelten als: a) nicht legiertes Aluminium: Metall mit einem Aluminiumgehalt von 99 GHT oder mehr, sofern der Gehalt an jedem anderen Element die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen nicht überschreitet: (RV F7601A00): Andere Elemente Element Höchstgrenze in GHT Fe + Si (Eisen und Silicium zusammen) 1 Andere Elemente (1), je 0,1 (2) b) Aluminiumlegierungen: metallische Stoffe, in denen Aluminium gegenüber jedem der anderen Elemente gewichtsmäßig vorherrscht, sofern 1) der Gehalt an einem der anderen Elemente oder an Eisen und Silicium zusammen die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Höchstgrenzen überschreitet (RV F7601B10) oder 2) der Gesamtgehalt an diesen anderen Elementen mehr als 1 GHT beträgt (RV F7601B20). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Schichtstoff?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Schichtstoff überwiegend in 7607.20.10 eingereiht: Folien und dünne Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von weniger als 0,021 mm. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Schichtstoff?
Auf 7607.20.10 liegt ein Drittlandszollsatz von 10 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Schichtstoff?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 760720. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 7 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 7607.20.10 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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