Einreihung

Zolltarifnummer für Straßenkappe Aus Gusseisen: 7325.10.00.31

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Straßenkappe Aus Gusseisen wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7325.10.00.31 eingereiht: Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet - zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie - zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.

Grundlage sind 32 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon führen auf 7325.10.00.31.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Straßenkappe Aus Gusseisen aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7325.10.00.31
Drittlandszoll
1,7 %
vZTA-Grundlage
32
Übereinstimmung
94 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5512/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer schwarz getauchten Kappe (GJL-250, nicht verformbares Gusseisen), einem Ziehring aus Gusseisen (GJL-250, nicht verformbares Gusseisen), einem runden Deckel aus Gusseisen (GJS-400, Gusseisen mit Kugelgraphit)), der mit einem Haltering aus nicht rostendem Stahl versehen ist. Der Werkstoff GJL (nicht verformbares Gusseisen) überwiegt gegenüber den anderen Werkstoffen gewichtsmäßig und in Bezug auf die Bedeutung auf die Verwendung. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen, andere, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen, in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen.

DEBTI49732/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer schwarz getauchten Kappe (GJL-250, nicht verformbares Gusseisen) und einem rechteckigen Deckel mit Klemmbolzen aus Gusseisen (GJS-400, Gusseisen mit Kugelgraphit), der mit einem Haltestift aus nicht rostendem Stahl versehen ist. Der Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Graphit) überwiegt gegenüber den anderen Werkstoffen gewichtsmäßig und in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen, andere, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen, in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen.

DEBTI34671/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-03

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um eine schwarze, mehrteilige Straßenkappe mit Deckel. Das Erzeugnis besteht gewichtsmäßig überwiegend aus dem Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Grafit). Der Deckel ist mit einer Kette aus nicht rostendem Stahl befestigt. Die Ware verfügt über einen zweiteiligen Schaft und ermöglicht so eine Höhenverstellbarkeit. Die Ware wird im Wasserbereich eingesetzt. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Ware aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss), verwendet zur Abdeckung von unterirdischen Systemen und/oder als Öffnung für unterirdische Systeme in den TARIC-Code 7325 1000 31 eingereiht.

DEBTI11254/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um eine Straßenkappe ohne Deckel aus Gusseisen. Das Erzeugnis besteht aus dem Werkstoff GJL-250. Die Kappe wird zum Komplettieren in einer Straßenkappe montiert, die für Be- und Entlüftungsgarnituren und für Unterflurhydranten verwendet wird. Die Ware wird nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Ware aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen, andere, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnung für ober- oder unterirdische Systeme, sowie zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen, in den TARIC-Code 7325 1000 31 eingereiht.

DEBTI11320/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-28

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer Kappe aus Gusseisen, aus einem Deckel aus Gusseisen mit der Aufschrift "HYDRANT", der mit einem Haltestift aus nicht rostendem Stahl versehen ist und einem Dämpfungsgummi. Der Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Grafit) überwiegt gewichtsmäßig gegenüber dem nicht rostenden Stahl. Die Straßenkappe wird für Be- und Entlüftungsgarnituren und für Unterflurhydranten verwendet. Die Ware ist als "andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss), verwendet zur Abdeckung von unterirdischen Systemen und/oder als Öffnung für unterirdische Systeme" in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen.

DEBTI11323/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer schwarz getauchten Kappe aus Gusseisen, aus einem schwarz getauchten Deckel aus Gusseisen mit der Aufschrift "Be- u. Entlüftung", der mit einem Haltestift aus nicht rostendem Stahl versehen ist, aus einem schwarz getauchten Ziehring und aus einem Dämpfungsgummi. Der Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Grafit) überwiegt gewichtsmäßig gegenüber dem nicht rostenden Stahl. Die Straßenkappe wird für Be- und Entlüftungsgarnituren und für Unterflurhydranten verwendet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als "andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss), verwendet zur Abdeckung von unterirdischen Systemen und/oder als Öffnung für unterirdische Systeme" in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen.

DEBTI11322/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer grundierten und schwarz lackierten Kappe aus Gusseisen, aus einem grundierten, schwarz lackierten, runden Deckel aus Gusseisen mit der Aufschrift "KLAPPE", der mit einem Haltestift aus nicht rostendem Stahl versehen ist und einem Dämpfungsgummi. Der Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Grafit) überwiegt gewichtsmäßig gegenüber dem nicht rostenden Stahl. Die Straßenkappe wird für Be- und Entlüftungsgarnituren und für Unterflurhydranten verwendet. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als "andere Ware aus nicht verformbarem Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss), verwendet zur Abdeckung von unterirdischen Systemen und/oder als Öffnung für unterirdische Systeme" in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen.

DEBTI1603/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-18

Straßenkappe aus Gusseisen Bei der Ware handelt es sich um ein aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetztes Erzeugnis. Dieses besteht aus einer Kappe aus Gusseisen (GJL-250), einem Ziehring aus Gusseisen (GJL-250), einem ovalen Deckel aus Gusseisen (GJS-400) mit der Aufschrift "Abwasser", der mit einem Sicherungsstift aus nicht rostendem Stahl versehen ist und einem Gummiring. Der Werkstoff GJL-250 (Gusseisen mit lamellarem Grafit) überwiegt gewichtsmäßig gegenüber dem nicht rostenden Stahl und dem Gusseisen mit Kugelgrafit. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den TARIC-Code 7325 1000 31 einzureihen als andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen, andere, Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen.

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7325Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
  3. 7325.10aus nicht verformbarem Gusseisen
  4. 7325.10.00aus nicht verformbarem Gusseisen
  5. 7325.10.00.31Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet - zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie - zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7325.10.00.31

HS-Code7325.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7325.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code7325.10.00.3110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):15.500 % ; A (01):38.100 %Botou City Wangwu Town Tianlong Casting FactoryRegulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):31.500 % ; A (01):38.100 %Botou Lisheng Casting Industry Co., Ltd.Regulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):38.100 % ; A (01):38.100 %Fengtai (Handan) Alloy Casting Co., Ltd.Regulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):21.300 % ; A (01):38.100 %Hong Guang Handan Cast Foundry Co., Ltd.Regulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):25.000 % ; A (01):38.100 %Shijiazhuang Transun Metal Products Co., Ltd.Regulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 %Baoding City Maikesaier Casting LtdRegulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 %Baoding GB Metal Products Co., LtdRegulation 0770/24-
ChinaCond: A cert: D-008 (01):25.400 % ; A (01):38.100 %Baoding Hualong Casting Co., LtdRegulation 0770/24-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7325

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle gegossenen Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Zu den von dieser Position erfassten Waren gehören Waren für Ver- und Entsorgungsleitungen (Fallklappen für Mannlöcher, Roste und Platten für Straßenkanäle usw.), Säulen, Deckel oder Platten für Hydranten, Trinkbrunnen, Säulenbriefkästen, Feuermeldesäulen und dergleichen, Poller, Wasserspeier und Dachrinnen, Schachtverkleidungen für Bergwerke, Mahlkörper für Brechmühlen, Tiegel ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, Gegengewichte für Aufhängevorrichtungen, künstliche Blumen und Blätter (ausgenommen Waren der Pos. 8306) und Flaschen (Spezialbehälter) zum Transport von Quecksilber. Diese Position umfasst jedoch weder gegossene Erzeugnisse, die von anderen Positionen genauer erfasst sind (z. B. …

Pos. 7325

Zu Unterposition 7325 10 oder 7325 99: 1. Füllkörper, bestehend aus hohlen Gusseisenzylindern mit einer kreisförmigen Rippe im Inneren und ringförmigen Vertiefungen auf der Außenseite; diese Füllkörper werden in sog. Zementöfen dem Zementschlamm beigemischt, um die Hitze zu verteilen und den Trocknungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.

Pos. 7325

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2019/321 der Kommission vom 18. Februar 2019 (ABl. EU Nr. L 55/24) (RV L 19/321) Eine kreisförmige Ware mit einem Durchmesser von etwa 500 mm und einem Gewicht von etwa 23 kg. Sie besteht aus Gusseisen mit Kugelgrafit (duktilem Gusseisen, EN-GJS- 500-7). Die Ware ist zum Schutz vor Korrosion mit schwarzem Bitumen bestrichen. Die Ware ist gemäß der Norm EN 124 zertifiziert (Aufsätze und Abdeckungen zum Einbau in Flächen, die für Fußgänger und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind) und wird als Kanaldeckel (z. B. für Regenwasserkanäle) verwendet. Siehe Abbildung Unterposition 7325 99 90(1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7325, 7325 99 und 7325 99 90. …

Pos. 7325

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung: Ein sogenannter Armband-Adapter, hergestellt aus Metallguss. Die Ware ermöglicht eine Befestigung aller Arten von Armbändern an einer Smartwatch. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Position 7325 einzureihen.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Straßenkappe Aus Gusseisen?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Straßenkappe Aus Gusseisen überwiegend in 7325.10.00.31 eingereiht: Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) und Teile davon, verwendet - zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme, sowie - zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Straßenkappe Aus Gusseisen?

Auf 7325.10.00.31 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Straßenkappe Aus Gusseisen?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 732510. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 32 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 94 Prozent davon wurden in 7325.10.00.31 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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