Einreihung

Zolltarifnummer für Terpolymer Aus Ethylenoxid: 4002.99.90

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Terpolymer Aus Ethylenoxid wird in der Regel in die Zolltarifnummer 4002.99.90 eingereiht: Synthetischer Kautschuk und Faktis, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 11 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 4002.99.90.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Terpolymer Aus Ethylenoxid aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
4002.99.90
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
11
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEHH/1892/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: weiß-beiger Block, elastisch mit krümeliger Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: 37 Nach Vulkanisation mit Schwefel (gemäß Anm 4 a zu Kap 40): Reißdehnung: > 300 % (Normstab S2, DIN 53504) Zugverformungsrest: < 5 % (Rückverformungszeit: 5 min) Walztest: keine plastischen Bestandteile mehr im vulkanisierten Produkt. Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1894/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: weißer, transparenter Block, mit elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 3,8 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1885/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: hellbrauner Block, mit elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 12,9 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1886/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: weißer, transparenter Block, mit krümeliger, elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 14,5 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1887/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: weißer, transparenter Block, mit elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 24 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1888/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: weißer, leicht transparenter Block, mit elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braune Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 9 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1889/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Es wurden vergleichbare Warenmuster vorgelegt, diese vergleichbaren Waren erfüllen die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40. Es wurden weitere vertrauliche Angaben gemacht. Nach den vorliegenden Informationen hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

DEHH/1893/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-10-22

Terpolymer aus Ethylenoxid, Epichlorhydrin und Allylglycidylether Die Untersuchung einer Warenprobe ergab: Äußere Beschaffenheit: hellbrauner Block, mit elastischer Konsistenz Burchfieldtest: braunrote Färbung der Lösung IR-Spektrum: wie ein Epichlomer bzw. Copolymer mit Epichlorhydrin Iodzahl: ca. 8 Eine vergleichbare Ware erfüllt die Anforderungen gemäß Anm 4 a zu Kap 40 Nach diesem Untersuchungsergebnis hat die Ware die Beschaffenheit eines synthetischen Kautschuks in Primärform.

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4002Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Erzeugnissen der Position 4001 mit Erzeugnissen dieser Position, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
  3. 4002.99andere, andere
  4. 4002.99.90Synthetischer Kautschuk und Faktis, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4002.99.90

HS-Code4002.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4002.99.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
  • 0008Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4002

Zu Unterposition 4002 9990: Hierher gehören z. B. Carboxyl-Acrylnitril-Butadien (XNBR)-Kautschuk, Acrylnitril-Isopren(NIR)-Kautschuk sowie Faktis.

Pos. 4002

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 542/90 der Kommission vom 1. März 1990 1) (RV L 542/90): 2. Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk in einer Form, wie sie in der Anmerkung 3 Buchstabe b) zu Kapitel 40 beschrieben wird, der sehr geringe Mengen Talkum aufweist. Talkum wird auf die Oberfläche aufgebracht und dient als Mittel zum Verhindern des Zusammenklebens. Unterposition 4002 4900 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 5 Buchstabe b) Ziffer 1 zu Kapitel 40, sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4002 und 4002 4900 Verordnung (EG) Nr. 1703/2000 der Kommission vom 31. Juli 2000 2) (RV L 1703/2000): 2. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Terpolymer Aus Ethylenoxid?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Terpolymer Aus Ethylenoxid überwiegend in 4002.99.90 eingereiht: Synthetischer Kautschuk und Faktis, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Terpolymer Aus Ethylenoxid?

Auf 4002.99.90 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Terpolymer Aus Ethylenoxid?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 400299. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 11 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 4002.99.90 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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