Einreihung

Zolltarifnummer für Tragekonstruktion: 7308.90.59

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Tragekonstruktion wird in der Regel in die Zolltarifnummer 7308.90.59 eingereiht: Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, in denen die Zollverwaltung dieses Stichwort vergeben hat. 100 Prozent davon führen auf 7308.90.59.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Tragekonstruktion aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
7308.90.59
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47451/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Bei dem sog. Modulträger handelt es sich um ein Teil eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Die Modulträger (nur diese sind Gegenstand dieser vZTA) werden quer zu den Hauptträgern auf diesen montiert und über Klemmen werden auf ihnen die Solarmodule montiert. Bei den Modulträgern handelt es sich um Konstruktionsteile in Form von Hut-förmigen Profilen, die an einem Ende eine Kröpfung mit einer Absatztiefe von ca.1 , 25 mm aufweisen und aus verzinktem Stahlblech hergestellt worden sind. Die Erzeugnisse haben eine Höhe von ca. 92 mm, eine Breite von ca. 217 , 5 mm und können eine typische Länge von ca. 2600 mm bis 8200 mm, je nach Anwendungsfall aber auch von mehr oder weniger haben. Sie weisen spezifische Lochungen (Langlochungen in unterschiedlicher Größe und ggfs. Rundlochungen mit unterschiedlichem Durchmesser) auf. Länge und Lochbild sind jeweils abhängig von den Abmessungen der zu tragenden PV-Module. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47446/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-02

Bei den sog. Hauptträgern handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Der Hauptträger (nur dieser ist Gegenstand dieser vZTA) verbindet die vordere mit der hinteren Stütze und trägt die querlaufenden Modulträger. Bei dem Hauptträger handelt es sich um ein Konstruktionsteil in Form eines Doppel-T-Trägers mit abgerundeten Ecken, das aus verzinktem Stahlblech hergestellt worden ist. Die Erzeugnisse haben eine Höhe von ca. 148 mm, eine Breite von ca. 68 mm und können eine typische Länge von ca. 3 bis 8 m, je nach Anwendungsfall aber auch von mehr oder weniger haben. Sie weisen spezifische Lochungen (Langlochungen in unterschiedlicher Größe und Rundlochungen mit unterschiedlichem Durchmesser) auf. Länge und Lochbild sind jeweils abhängig von den Abmessungen der zu tragenden PV-Module. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47483/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Bei den sog. Modulträgerverbindern (auch als Modulverbinder bezeichnet) handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Auf Rammpfosten werden Stützen in den Varianten „vorne“ bzw. „hinten“ aufgesetzt und mit Schlossschrauben verschraubt. Auf diese Stützen werden in der Folge dann Hauptträger montiert, an denen dann die Modulträger zur Befestigung der Solarmodule befestigt werden. Um lange Solarfeldreihen realisieren zu können, werden Modulträger mit den Modulträgerverbindern (nur diese sind Gegenstand dieser vZTA) untereinander verbunden. Bei den Modulträgerverbindern handelt es sich um zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Hut-förmige Profile, die zwecks Verbindung von zwei Modulträgern mit spezifischen Lochungen versehen sind. Sie sind aus verzinktem Stahlblech hergestellt, haben eine Länge von ca. 598 mm, eine Breite von ca. 154 , 7 mm und eine Höhe von ca. 61 mm. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Profile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47463/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Bei den sog. „Stützen“ handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Auf Rammpfosten werden Stützen „vorne“ bzw. „hinten“ aufgesetzt und mit Schlossschrauben verschraubt. Auf diese Stützen werden in der Folge dann Hauptträger montiert, an denen dann die Modulträger zur Befestigung der Solarmodule befestigt werden (Gegenstand dieser vZTA sind die Stützen in der Benennung "vorne" und "hinten"). Bei den Stützen handelt es sich um Konstruktionsteile in Form eines nahezu U-förmigen Profils, welches an einem Ende als Zunge mit Sicke (dort Verschraubung des Hauptträgers) ausgearbeitet ist. Die Erzeugnisse sind aus verzinktem Stahlblech hergestellt, haben eine Höhe von ca. 54 mm, eine Breite von ca. 124 mm und können eine typische Länge von ca. 600 mm bis 2300 mm, je nach Anwendungsfall aber auch von mehr oder weniger haben. Sie weisen spezifische Vierkantlochungen zur Montage und fortlaufende große runde Lochungen zur Gewichtsreduktion auf. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47456/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-26

Bei den sog. „Rammpfosten“ handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Anstelle eines Fundaments werden Rammpfosten in den Boden gerammt und auf diese werden Stützen in den Varianten „vorne“ bzw. „hinten“ aufgesetzt und mit Schlossschrauben verschraubt. Auf diese Stützen werden in der Folge dann Hauptträger montiert, an denen dann die eigentlichen Träger für die Solarmodule (sog. Modulträger) befestigt werden (Gegenstand dieser vZTA sind nur die Rammpfosten). Bei den Rammpfosten handelt es sich um zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete C-Profile aus Stahlblech mit unterschiedlichen Überzügen. Die Erzeugnisse haben eine Höhe von ca. 120 mm und eine Breite von ca. 60 mm. Typische Längen in denen die Rammpfosten Verwendung finden liegen bei ca. 200 bis 350 cm. Sonderlängen sind möglich. Sie weisen an einem Ende in allen drei Schenkeln spezifische Lochungen auf, über welche die o. g. Stützen in entsprechend notwendiger Höhe befestigt werden können. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Profile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47489/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-23

Bei den als Windverband bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Die Erzeugnisse dienen der Versteifung eines Solartisches zur Verhinderung von seitlichen Scherbewegungen durch Windlasten. Hierzu werden die als Windverband bezeichneten Erzeugnisse von einem Rammpfosten zu einem Hauptträger geführt und befestigt. Zwei dieser Erzeugnisse bilden eine Verstrebung. Sie liegen in Form eines U-Profils vor, welches an einem Ende als Zunge ausgearbeitet ist und an dem anderen Ende eine halbrunde Aussparung aufweist. Die Erzeugnisse sind aus verzinktem Stahlblech und haben eine Länge von ca. 1800 bzw. 2230 oder 2800 mm, eine Breite von ca. 50 mm und eine Höhe von ca. 20 mm. Sie weisen in den beiden äußeren Schenkeln fortlaufende Lochungen und in der Zunge zwei spezifische Lochungen mit unterschiedlichen Durchmessern auf. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI47366/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Bei den sog. „Futterstücken“ handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Auf Rammpfosten werden Stützen in den Varianten „vorne“ bzw. „hinten“ aufgesetzt und mit Schlossschrauben verschraubt. Auf diese Stützen werden in der Folge dann Hauptträger montiert, an denen dann die Modulträger zur Befestigung der Solarmodule befestigt werden. Die Futterstücke (nur diese sind Gegenstand dieser vZTA) dienen als Unterlegelement für die benannten Modulträger und dienen dem Höhenausgleich zwischen Haupt- und Modulträger. Sie stellen sich als Hut-förmig profilierte Konstruktionsteile mit einer rechteckigen Ausstanzung im Hutdach und je einem Langloch auf jeder „Krempen“-seite dar. Die Erzeugnisse sind aus Stahlblech hergestellt und haben eine Höhe von ca. 61 mm, eine Breite von ca. 157 , 66 mm und eine Länge von ca. 100 mm. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059.

DEBTI47465/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Bei den sog. „Streben“ handelt es sich um Teile eines Systems zur Erstellung von Tragekonstruktionen für Solarmodule im Freilandbereich. Je nach Abmessung und Ausrichtung der Module ergeben sich unterschiedliche Tischgrößen, der Neigungswinkel ist in Grenzen einstellbar. Zur Abstützung des mittleren Bereichs der Hauptträger werden Streben "vorne" bzw. "hinten" von diesem diagonal ausgehend an den senkrecht auf den Rammpfosten montierten Stützen befestigt (Gegenstand dieser vZTA sind nur die Streben). Bei den Streben handelt es sich um Konstruktionsteile in Form eines C-Profils, welches an einem Ende als Zunge mit Sicke (dort Verschraubung des Haupträgers) ausgearbeitet ist. Die Erzeugnisse sind aus verzinktem Stahlblech hergestellt, haben eine Breite von ca. 60 mm, eine Höhe von ca. 40 mm und können eine typische Länge von ca. 1000 mm bis 2500 mm, je nach Anwendungsfall aber auch von mehr oder weniger haben. Sie weisen spezifische Lochungen (Rund- und Vierkantlochungen) zur Montage und fortlaufende große runde Lochungen zur Gewichtsreduktion auf. - Angaben laut Antragstellerin - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Konstruktionsteile aus Stahl, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech" zur Unterposition 7308 9059 der Kombinierten Nomenklatur.

Einordnung im Zolltarif

  1. 73WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  2. 7308Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl
  3. 7308.90andere
  4. 7308.90.59Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 7308.90.59

HS-Code7308.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code7308.90.598 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Europäischer Wirtschaftsraum0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstIron and steel2023/956

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 7308

Zu Unterposition 7308 90 59: Hierher gehören z. B. Verbundplatten bestehend aus einer isolierenden Mittellage zwischen einer Deckschicht aus Profilblech der Unterposition 7216 91 10 und einer Deckschicht aus anderem Blech als Profilblech.

Pos. 7308

Zu Unterposition 7308 90: 1. Vorgearbeitete Konstruktionsteile, deren Außenseite aus Stahlblech und deren Innenverkleidung aus Stahlblech, Asbestzement, Gips usw. besteht und deren Zwischenräume mit verschiedenen isolierenden Materialien, z. B. Teerpappe, Schaumkunststoff, mineralischer Wolle, geblähtem Glimmer oder Vermiculit, Holzfasern usw. ausgefüllt sind. 2. Vorgearbeitete gelochte Winkeleisen für Konstruktionen aus Metallelementen, wie Regale, Gestelle, Möbel, Treppen, Gerüste, Tragkonstruktionen usw., einzeln oder in ganzen Sätzen: 1. die zerlegt oder nicht zusammengesetzt Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: Aus Stahl. 2. die zerlegte oder nicht zusammengesetzte Waren darstellen, die wie die zusammengesetzten Waren einzureihen wären: (Position für die zusammengesetzte Ware) Siehe auch Avis 7610 90/1. 3. …

Pos. 7308

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1509/97 der Kommission vom 30. Juli 19971) (RV L1509/97): 4. Stallböden bestehend aus kunststoffbeschichtetem Streckblech aus Stahl mit ausgearbeiteter Randbegrenzung und mit angebrachten Verstrebungen an der Unterseite. Die Böden erleichtern die Reinigung der Ställe. Unterposition 7308 90 59 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 7308, 7308 90 und 7308 9059. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/822 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2019 (ABl. EU Nr. L 134, Seite 13) (RV L19/822) Ware (sogenannter Schraubpfahl) mit rundem Querschnitt, ca. 55 cm lang mit einem Außendurchmesser von 6 cm, aus feuerverzinktem Feinblech. …

Kapitel 73

1. Als „Gusseisen" im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht (RV E7301000). 2. Als „Draht" im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt (RV E7302000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Tragekonstruktion?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Tragekonstruktion überwiegend in 7308.90.59 eingereiht: Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, ausschließlich oder hauptsächlich aus Blech, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Tragekonstruktion?

Auf 7308.90.59 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Tragekonstruktion?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 730890. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, die dieses Stichwort führen. 100 Prozent davon wurden in 7308.90.59 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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