Einreihung

Zolltarifnummer für Unfertige: 9021.29

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Unfertige wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.29 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Grundlage sind 12 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 9021.29.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Unfertige aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
9021.29
Drittlandszoll
0 %
vZTA-Grundlage
12
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEB/515/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-25

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Finesse All Ceramic Malfarben, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an Quarz, 2,2'-Oxydiethanol und Pigmenten. Die in einer Kunststoffdosiervorrichtung verpackte Masse wird zur schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen verwendet.

DEB/100/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-15

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Ceramco PFZ Press Liner, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an SIO2, AL2O3, K2O, Na2O, SnO2, CeO2 und Pigmenten. Die in einer Kunststoffdosiervorrichtung verpackte Masse wird zur schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen verwendet. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/77/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-15

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. radica Dentin, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an Barium Fluoroalumino Borosilicate Glass, Urethane Methacrylate, Aliphatic Urethane Diacrylate, Aliphatic Urethane Acrylate und Methacryle Ester. Die in einer lichtundurchlässigen Kunststoffdosiervorrichtung verpackte Masse wird zur schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen verwendet. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/78/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-15

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Cristobal+ Dentin, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an Pigmenten, Initiatoren, Stabilisatoren und Siliziumdioxid. Die in einer Kunststoffdosiervorrichtung verpackte Masse wird zur schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen verwendet. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/97/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-15

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Ceramco PFZ Porcelain, im Wesentlichen bestehend aus einem hellen Pulver aus genau definierten Anteilen an Sodium Potassium Aluminosilicate und Tin Oxide. Das in einer Kunststoffdose verpackte Pulver soll ausschließlich der schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen dienen. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/79/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-15

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Biodent K+B Plus (Kronen- + Brückenkunststoff), im Wesentlichen bestehend aus einem hellen Pulver aus Ethylen Methacrylsäure Copolymer. Das in einer Kunststoffflasche verpackte Pulver kann laut Antragsangaben ausschließlich zur schichtweisen Herstellung von Zahnrestaurationen verwendet werden. Eine Verwendung in anderen Bereichen soll ausgeschlossen sein. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/72/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-14

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. OVS II Opaker, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an Acrylharz, Initiatoren, Stabilisatoren und Pigmenten. Die in einem Glas verpackte Masse wird bei der Zahnrestauration zur schichtweisen Herstellung von Keramikkronen verwendet. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

DEB/71/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-01-14

Unfertige, künstliche Körperteile in Form einer anderen Ware der Zahnprothetik als künstliche Zähne, sog. Finesse Pastenopaker, im Wesentlichen bestehend aus einer pastösen Masse aus genau definierten Anteilen an keramischen Fritten, Pigmenten und 2,2-Oxydiethanol. Die in einer Einwegspritze verpackte Masse wird bei der Zahnrestauration zur Herstellung von Keramikkronen verwendet. Die gesamte Ware ist in einem Kunststoffbeutel verpackt. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  3. 9021.29Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.29

HS-Code9021.296 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9021

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25:

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …

Pos. 9021

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national 1. Silhouette-Kissen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. November 2000 VII R 83/99) Auszüge aus den Gründen zum Urteil: (Kennzeichnung durch die Redaktion): I. Die Beklagte und Revisionsklägerin (die Oberfinanzdirektion - OFD -) erteilte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin)........eine verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) für ein "Silhouette-Kissen" und wies darin diese Ware der Unterpos. 8714 20 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zu........ Nach der Beschreibung der Klägerin wird vor der Herstellung des Kissens ...... auf einem besonderen Messstuhl (Shape Sensor) unter Berücksichtigung des Sitzneigungswinkels, des Winkels der Rückenlehne, deren Höhe sowie der Stellung der Fuß- und Armstützen des Rollstuhls ........ …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Unfertige?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Unfertige überwiegend in 9021.29 eingereiht: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Unfertige?

Auf 9021.29 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Unfertige?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902129. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 12 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 9021.29 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?

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