Zolltarifnummer für Unterschenkel-Fuß-Orthese: 9021.10.90.00.0
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Unterschenkel-Fuß-Orthese wird in der Regel in die Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0 eingereiht: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.
Grundlage sind 36 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 81 Prozent davon führen auf 9021.10.90.00.0.
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Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 9021.10.90.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- vZTA-Grundlage
- 36
- Übereinstimmung
- 81 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer stiefelähnlichen, ca. 35 cm hohen, den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) bedeckenden Halbschale aus Kunststoff, die in eine gepolsterte Gehsohle mit speziell geformter Abrollsohle übergeht sowie einem herausnehmbaren Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff. Die Kunststoffhalbschale ist mit einem Klettband versehen, an dem der Innenstiefel befestigt wird. Der Walker wird mit vier Klettverschlussbändern mit Umkehrschlaufen am Unterschenkel und Fuß befestigt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei akuten Sprunggelenksverstauchungen, Unterschenkel-Weichteilverletzungen, Unterschenkel-Ermüdungsfrakturen, stabilen Fuß- und Sprunggelenkfrakturen, verzögerter Heilung oder Pseudoarthrose bei stabilen distalen Tibia- und Fibulafraktur sowie Achillessehnenkonsolidierung. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche in einem Polybeutel verpackt und in einem Karton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer stiefelähnlichen Vorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell aus zwei ca. 30 x 6 cm großen Schienen, welches in eine gepolsterte Gehsohle mit speziell geformter Abrollsohle aus Kunststoff übergeht. Die Kunststoffschienen sind mit einem Klettband versehen, an dem ein den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) vollständig umschließender Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff befestigt wird. Der Walker wird mit fünf Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei akuten Sprunggelenksverstauchungen, Unterschenkel-Weichteilverletzungen, Unterschenkel- und Sprunggelenksermüdungsfrakturen sowie stabilen Fuß- und Sprunggelenkfrakturen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche in einem Polybeutel verpackt und in einem Karton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, für die linke und rechte Seite und jeweils in vier Größen erhältlich (S bis XL), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf und einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware aus einer Walker-Orthese und einem integrierten Pumpsystem, in Form einer stiefelähnlichen, zweiteiligen Kunststoffschale mit sog. Abrollsohle für ein natürliches Gangbild, welche mit Schaumstoff ausgepolstert und mit drei über einen Drehmechanismus einzeln anwählbaren Luftkammern für individuell einstellbare Kompression ausgestattet ist, wodurch eine passgenaue Einbettung des Fußes möglich ist. Die Orthese wird mit drei unelastischen Klettverschlussbändern mit Umkehrösen fixiert. Dem Walker (charakterbestimmender Bestandteil der Warenzusammenstellung und der zusammengesetzten Ware in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) liegen ein ca. 60 cm langer, innen frotteeartig ausgestatteter Unterziehstrumpf aus Spinnstoffen zum Schutz gegen Reibung und ein Hygiene-Cover als Überzug, welcher hinten mittels Klettverschluss verschlossen wird und am oberen Rand einen Gummizug besitzt, bei. Zudem liegt ein Set aus fünf anatomisch geformten Fersenkeilen, welche an der Unterseite mit Klebepads versehen sind, in verschiedenen Größen, zur Einrichtung der Spitzfußstellung bei. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Walker dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen. Er wird zur prä- oder postoperativen bzw. posttraumatischen Ruhigstellung der Unterschenkel-Fuß-Region eingesetzt, z. B. bei stabilen Fuß- und/oder Knöchelfrakturen, stabilen distalen Unterschenkelfrakturen oder schweren Sprunggelenksdistorsionen sowie bei Achillessehnennaht. Bei Verwendung der beiliegenden Fersenkeile ist auch eine Behandlung von Achillessehnenrupturen möglich. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Orthese (charakterbestimmend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung) in Form einer stiefelähnlichen, halbhohen Vorrichtung aus zwei Aluminiumschienen, welche in einer sog. Gehsohle mit speziell geformter Abrollsohle aus Kunststoff befestigt sind. Die Schienen sind mit einem Klettband versehen, an dem ein den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) vollständig umschließender Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff befestigt wird. Der Walker wird mit vier Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Walker dient der prä- oder postoperativen / posttraumatischen Ruhigstellung der Unterschenkel-Fußregion in vorgegebener Position sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, z. B. bei stabilen Fuß- und Gelenkfrakturen, Achillesehnenverletzungen, OSG-Luxation, zur Frakturnachbehandlung oder nach Brand- / Weichteil- und Sehnenverletzungen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Orthese ist gemeinsam mit nicht charakterbestimmendem Beipack in Form von drei Polstern und einer Gebrauchsanleitung in einem Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer stiefelähnlichen Vorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell aus zwei ca. 30 x 6 cm großen Schienen, welches in eine gepolsterte Gehsohle mit speziell geformter Abrollsohle aus Kunststoff übergeht. Die Kunststoffschienen sind mit einem Klettband versehen, an dem ein den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) vollständig umschließender Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff befestigt wird. Der Walker wird mit fünf Klettverschlussbändern am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei akuten Sprunggelenksverstauchungen, Unterschenkel-Weichteilverletzungen, Unterschenkel- und Sprunggelenksermüdungsfrakturen sowie stabilen Fuß- und Sprunggelenkfrakturen. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche in einem Polybeutel verpackt und in einem Karton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, in Form einer stiefelähnlichen, ca. 35 cm hohen, den gesamten Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) bedeckenden Halbschale aus Kunststoff, die in eine gepolsterte Gehsohle mit speziell geformter Abrollsohle übergeht sowie einem herausnehmbaren Innenstiefel aus spinnstoffüberzogenem Schaumstoff. Die Kunststoffhalbschale ist mit einem Klettband versehen, an dem der Innenstiefel befestigt wird. Der Walker wird mit vier Klettverschlussbändern mit Umkehrschlaufen am Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Vorrichtung dient der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs sowohl bei Verletzungen im orthopädischen Bereich als auch zur Behandlung von Knochenbrüchen, u. a. bei akuten Sprunggelenksverstauchungen, Unterschenkel-Weichteilverletzungen, Unterschenkel-Ermüdungsfrakturen, stabilen Fuß- und Sprunggelenkfrakturen, verzögerter Heilung oder Pseudoarthrose bei stabilen distalen Tibia- und Fibulafraktur sowie Achillessehnenkonsolidierung. Eine Hauptfunktion ist nicht ermittelbar. Deshalb ist die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die letztgenannte Unterposition einzureihen. Die Ware, welche in einem Polybeutel verpackt und in einem Karton umverpackt ist, wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Kinder-Walker, in Form einer stiefelähnlichen Vorrichtung, bestehend aus einem speziell geformten Fußteil mit Abrollsohle in der Art einer oben und hinten offenen Kunststoffschale mit seitlich verlaufenden, schienenähnlichen, bis zu ca. 5 cm breiten, länglichen Fortsätzen (nicht geschraubt) im Bereich des Unterschenkels. In die Kunststoffschienen sind längliche Öffnungen zur Durchführung der Klettverschlussbänder integriert. Die Kunststoffschale ist innen mit mehreren Hakenbändern versehen, an die der herausnehmbare, den Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) umschließende, einteilige Innenstiefel aus Nylon mit Baumwollfütterung befestigt wird. Die Vorrichtung wird mit insgesamt drei Klettverschlussbändern im Bereich von Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Walker, welcher gemeinsam mit einer Anleitung in einem Pappkarton verpackt ist, dient hauptsächlich der Ruhigstellung bei Band-, Weichteil- und Sehnenverletzungen, OSG-Luxationsfrakturen, nach Bandrefixationen und Peronealsehnen-Luxationen, Verletzungen des Vor- und Mittelfußes sowie der Fußwurzel, Nachbehandlung von Talus-, Calcaneus- und Innenknöchelfrakturen, Arthropathie oder Neuropathie, zur frühfunktionellen Therapie bei Achillessehnenruptur bei konservativer oder postoperativer Behandlung, Wund- und Knochenheilungsstörungen, kann aber auch bei Arthritis z.B. Infektarthritis und Gicht verwendet werden. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
Unterschenkel-Fuß-Orthese, sog. Walker air, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware aus einer Orthese (charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware) und einer integrierten Luftpumpe. Der Walker weist die Form einer stiefelähnlichen Vorrichtung aus zwei parallel zueinander angeordneten, senkrechten, starren, ca. 3 cm breiten und mit Klettband ummantelten Metallschienen auf, an welchen ein speziell geformtes Fußteil mit Abrollsohle befestigt ist. An den Schienen ist ein den Unterschenkel und den Fuß (Zehenbereich offen) umschließender, einteiliger Innenstiefel aus Nylon mit Baumwollfütterung fixiert, welcher auf Schienbeinhöhe von außen mit dem integrierten Blasebalg sowie einem drehbaren Ventil für eine einstellbare Kompression ausgestattet ist, wodurch eine passgenaue Einbettung des Fußes möglich ist. Die Vorrichtung wird mit insgesamt vier Klettverschlussbändern im Bereich von Unterschenkel und Fuß befestigt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Walker, welcher gemeinsam mit einer Anleitung in einem Polybeutel und zusätzlich in einem Pappkarton verpackt ist, dient hauptsächlich der Ruhigstellung des Fuß- und Sprunggelenkbereichs bei OSG-Luxationsfrakturen, Verletzungen des Vor- und Mittelfußes sowie der Fußwurzel, Wund- und Knochenheilungsstörungen, Arthropathie oder Neuropathie, Achillessehnenruptur bei konservativer oder postoperativer Behandlung, nach Bandrefixationen und peronealsehnen-Luxationen, nach operativ versorgten Band-, Weichteil- und Sehnenverletzungen, zur Nachbehandlung von Talus-, Calcaneus- und Innenknöchelfrakturen, bei Stressfakturen der Tibia und Fibula sowie stabilen distalen Tibia- und Fibula-Frakturen, kann aber auch bei Arthritis z.B. Infektarthritis und Gicht verwendet werden. Die Ware wird als "Vorrichtung zum Behandeln von Knochenbrüchen (einschließlich Verrenkungen und Gelenkverletzungen)" eingereiht.
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.10Apparate und Vorrichtungen zu orthopädischen Zwecken oder zum Behandeln von Knochenbrüchen
- 9021.10.90Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen
- 9021.10.90.00.0Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.10.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9021 10: 1. Orthopädische Gehhilfe, sog. „Rollator“, als Hilfe für Personen mit Gehschwierigkeiten; die Unterstützung erfolgt durch Abstützen während des Gehens. Die Ware besteht aus einem Aluminiumrohrrahmen auf vier Rädern (mit vorderen Drehlagerrädern), Griffen und Handbremsen. Der „Rollator“ ist in der Höhe verstellbar und mit einer Sitzfläche zwischen den Handgriffen sowie einem Drahtkorb zum Transport von persönlichen Gegenständen ausgestattet. Durch den Sitz kann der Nutzer kurze Erholungspausen einlegen, wann immer diese auch erforderlich sein sollten. Der „Rollator“ kann zu Aufbewahrungs- und Transportzwecken zusammengeklappt werden. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 6 zu Kapitel 90. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Unterschenkel-Fuß-Orthese?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Unterschenkel-Fuß-Orthese überwiegend in 9021.10.90.00.0 eingereiht: Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Unterschenkel-Fuß-Orthese?
Auf 9021.10.90.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 0 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Unterschenkel-Fuß-Orthese?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 902110. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 36 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 81 Prozent davon wurden in 9021.10.90.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen zu jeder Entscheidung, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.