Einreihung

Zolltarifnummer für Vorgarn (lunte): 5105.29.00.00.0

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Vorgarn (lunte) wird in der Regel in die Zolltarifnummer 5105.29.00.00.0 eingereiht: Wolle, gekämmte Wolle, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.

Grundlage sind 6 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon führen auf 5105.29.00.00.0.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Vorgarn (lunte) aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
5105.29.00.00.0
Drittlandszoll
2 %
vZTA-Grundlage
6
Übereinstimmung
100 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48149/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-29

Vorgarn (Lunte), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- in unterschiedlichen Farben, -- aus gekämmter Schafwolle, -- zum Basteln oder Dekorieren, - stellt sich als Lunte dar, somit kein open top. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition (KN) 5105 2100 genannte"

DEBTI48299/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-26

Vorgarn (Lunte), Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, -- in unterschiedlichen Farben, -- aus gekämmter Schafwolle, -- zum Basteln oder Dekorieren, - stellt sich als Lunte dar, somit kein open top. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition 5105 2100 (KN) genannte"

DEBTI45895/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-04

Vorgarn (Lunte), sog. Wollband LUNTE, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Antrag mit einer Länge von 150 cm und einer Breite zwischen 3 cm und 4 cm, - in unterschiedlichen Farben, - aus laut Antrag gekämmter Schafwolle, - stellt sich als Lunte dar, somit kein open top und keine Ware der Position 5602. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition 5105 2100 genannte"

DEBTI45919/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-14

Vorgarn (Lunte), sog. Wollband LUNTE, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - laut Antrag mit einer Länge von 150 cm und einer Breite zwischen 3 cm und 4 cm, - in unterschiedlichen Farben, - aus laut Antrag gekämmter Schafwolle, - stellt sich als Lunte dar, somit kein open top und keine Ware der Position 5602. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition 5105 2100 genannte"

DEBTI45794/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-29

Vorgarn (Lunte), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - in unterschiedlichen Farben, - aus laut Antrag gekämmter Schafwolle, - stellt sich als Lunte dar, somit kein open top, - soll laut Antrag zum Basteln oder Dekorieren verwendet werden. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition 5105 2100 genannte"

DEBTI45798/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-26

Vorgarn (Lunte), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer bedruckten Papierbanderole umhüllt, - in unterschiedlichen Farben, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Wolle, -- Lunte (kein open top), -- gekrempelt bzw. gekämmt, - soll laut Antrag zum Basteln oder Dekorieren verwendet werden. "Wolle, gekämmt, andere als in der Unterposition 5105 2100 genannte"

Einordnung im Zolltarif

  1. 51WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR
  2. 5105Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form)
  3. 5105.29andere
  4. 5105.29.00.00.0Wolle, gekämmte Wolle, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5105.29.00.00.0

HS-Code5105.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5105.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5105.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5105.29.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2 %MFN
Schweiz0 %Tariff preference
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 51

1. In der Nomenklatur gelten als: a) „Wolle" die natürliche Faser des Haarkleides von Schafen (RV E5101A00); b) „feine Tierhaare" die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel (einschließlich Dromedaren), Jak, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen (ausgenommen gemeine Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten (RV E5101B00); c) „grobe Tierhaare" die Haare der vorstehend nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare und Borsten zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502) und Rosshaar (Position 0511) (RV E5101C00).

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Vorgarn (lunte)?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Vorgarn (lunte) überwiegend in 5105.29.00.00.0 eingereiht: Wolle, gekämmte Wolle, andere. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Vorgarn (lunte)?

Auf 5105.29.00.00.0 liegt ein Drittlandszollsatz von 2 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Vorgarn (lunte)?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 510529. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 6 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 100 Prozent davon wurden in 5105.29.00.00.0 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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