Zolltarifnummer für Wendeschneidplatten: 8209.00.20
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Wendeschneidplatten wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8209.00.20 eingereiht: Wendeschneidplatten. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.
Grundlage sind 51 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon führen auf 8209.00.20.
Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Wendeschneidplatten aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.
Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.
- Zolltarifnummer
- 8209.00.20
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- vZTA-Grundlage
- 51
- Übereinstimmung
- 92 %
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Wendeschneidplatten - nicht gefasste, mittig gelochte, unterschiedliche geformte (unterschiedlich rhombisch) Schneidplatten, mittels physikalischer Gasphasenabscheidung (PVD) mit verschiedenen Materialien (Titancarbonitrid, Aluminiumoxid) beschichtet (Verschleißschutz) - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Kobalt als Bindemittel) - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als auswechselbares, spanabhebendes Schneidwerkzeug in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung - in einer Kunststoffbox verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste, mittig gelochte, unterschiedliche geformte (dreieckig, rhombisch) Schneidplatten, mittels physikalischer Gasphasenabscheidung (PVD) mit verschiedenen Materialien (Titancarbonitrid, Titanaluminiumnitrid, Titannitrid) beschichtet (Verschleißschutz) - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (Cermets auf der Grundlage von Wolframcarbid und Kobalt als Bindemittel) - zwei oder mehr Schneidkanten aufweisend - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als auswechselbares, spanabhebendes Schneidwerkzeug in Drehmaschinen für die Metallbearbeitung - in einer Kunststoffbox verpackt (Antragstellerangaben) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Wendeschneidplatten - nicht gefasste und unterschiedliche geformte Schneidplatten - aus mit Metallen gesinterten Metallcarbiden (= Cermets auf der Grundlage von überwiegend Wolframcarbid (WC), teilweise auch z.B. Titancarbid, Tantalcarbid, Niobcarbid Vanadiumcarbid oder Chromcarbid aufweisend, mit Cobalt (Co) als Bindemittel) - mit zwei oder mehr Schneidkanten - zur Verwendung gemeinsam mit einem sog. Grundkörper (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zerspanungswerkzeug (auswechselbares Werkzeug gleichermaßen in Fräs- und Drehmaschinen) (Antragstellerangaben) Derartige Erzeugnisse gehören als "Formstücke (Wendeschneidplatten) für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets" zur Unterposition 8209 0020 der Kombinierten Nomenklatur.
Einordnung im Zolltarif
- 82WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
- 8209Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
- 8209.00Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
- 8209.00.20Wendeschneidplatten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8209.00.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Waren dieser Position haben im Allgemeinen die Form von Plättchen, Stäbchen, Spitzen, Kügelchen, Ringen usw. und zeichnen sich sowohl durch große Warm- als auch Kalthärte und sehr große Biegefestigkeit aus. Wegen dieser besonderen Eigenschaften werden diese Waren in sehr großem Maße bei der Herstellung von Werkzeugen verwendet, auf die sie aufgeschweißt, aufgelötet oder in die sie eingespannt werden. Diese Werkzeuge dienen wegen ihrer hohen Schnittgeschwindigkeit zur Bearbeitung von Metall und anderen harten Stoffen (Drehmeißel, Fräser, Zieheisen, Bohrer usw.). Sie können auch geschliffen oder auf andere Weise für ihre Verwendung als Werkzeugbelag zugerichtet sein. Diese Waren gehören jedoch nur dann zu dieser Position, wenn sie nicht gefasst sind. …
1. Außer Lötlampen, tragbaren Feldschmieden, Schleifsteine mit Gestell, Zusammenstellungen für die Hand- oder Fußpflege und Waren der Position 8209 erfasst Kapitel 82 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil: a) aus unedlem Metall (RV E8201A00); b) aus Metallcarbiden oder aus Cermets (RV E8201B00); c) aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), auf einem Träger aus unedlem Metall, Metallcarbid oder Cermet (RV E8201C00); d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um Werkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder schneidende Teile auch nach Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche Funktion beibehalten (RV E8201D00). 2. …
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht: a) Farben und Tinten, auf der Grundlage von Metallpulver oder Metallflitter, sowie Prägefolien (Positionen 3207 bis 3210, 3212, 3213 oder 3215) (RV C1501A00); b) Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen (Position 3606) (RV C1501B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Position 6506 oder 6507 (RV C1501C00); d) Schirmgestelle und andere Waren der Position 6603 (RV C1501D00); e) Waren des Kapitels 71 (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Welche Zolltarifnummer hat Wendeschneidplatten?
In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Wendeschneidplatten überwiegend in 8209.00.20 eingereiht: Wendeschneidplatten. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.
Wie hoch ist der Zollsatz für Wendeschneidplatten?
Auf 8209.00.20 liegt ein Drittlandszollsatz von 2,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gilt für Wendeschneidplatten?
Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 820900. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.
Worauf beruht diese Angabe?
Auf 51 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 92 Prozent davon wurden in 8209.00.20 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.
Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?
Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.
Eine Ware beantwortet. Und die anderen dreißigtausend?
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