Einreihung

Zolltarifnummer für Zigaretten-Stopfmaschine: 8478.10.00.00

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Zigaretten-Stopfmaschine wird in der Regel in die Zolltarifnummer 8478.10.00.00 eingereiht: Maschinen und Apparate. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.

Grundlage sind 8 verbindliche Zolltarifauskünfte, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon führen auf 8478.10.00.00.

Diese Seite beantwortet die Frage nach der Zolltarifnummer für Zigaretten-Stopfmaschine aus den amtlichen Entscheidungen selbst und nicht aus einer Stichwortliste. Sie zeigt die Einreihung, den Zollsatz, die vZTA zu dieser Ware und die Anmerkungen, die dafür maßgeblich sind.

Maßgeblich bleibt Ihre konkrete Ware. Material, Funktion und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Weicht Ihr Artikel von den unten genannten Fällen ab, kann eine andere Nummer richtig sein.

Zolltarifnummer
8478.10.00.00
Drittlandszoll
1,7 %
vZTA-Grundlage
8
Übereinstimmung
88 %

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI35873/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-21

Zigaretten-Stopfmaschine, - aus einem Kunststoffgehäuse mit darin auf Kunststoffschienen verfahrbarem Schlitten mit aufklappbarem Deckel, zwei Tabakfüllschächten und einem an jedem Füllschacht befestigten Hülsenhalter zum Aufstecken der Zigarettenhülsen, sowie mit zwei im unteren Gehäuseteil angebrachten Stegen aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung der aufgesteckten Zigarettenhülse mit Tabak, - zusammen mit Beipack (Stopfer, 2 Ersatz-Hülsenhalter) in einer gemeinsamen Verkaufsum- schließung. Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Zigaretten-Stopfmaschine"

DEBTI35872/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Zigaretten-Stopfmaschine - aus einem Kunststoffgehäuse mit darin auf Kunststoffschienen verfahrbarem Schlitten mit aufklappbarem Deckel, Tabakfüllschacht und am Füllschacht befestigtem Hülsenhalter zum Aufstecken der Zigarettenhülsen, sowie mit einem im unteren Gehäuseteil angebrachten Steg aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung einer aufgesteckten Zigaretten- hülse mit Tabak, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Stopfer, Ersatz-Hülsenhalter, Bedienungsanleitung). Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine und nicht charakterbestimmendem Beipack) - sog. Zigaretten-Stopfmaschine"

DEBTI16190/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-09

Zigaretten-Stopfmaschine - aus einem Kunststoffgehäuse mit darin auf Kunststoffschienen verfahrbarem Schlitten mit aufklappbarem Deckel, Tabakfüllschacht und am Füllschacht befestigtem Hülsenhalter zum Aufstecken der Zigarettenhülsen, sowie mit einem im unteren Gehäuseteil angebrachten Steg aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung einer aufgesteckten Zigaretten- hülse mit Tabak, - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung mit Beipack (Stopfer, Ersatz-Hülsenhalter, Bedienungsanleitung). Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine und nicht charakterbestimmendem Beipack) - sog. Zigaretten-Stopfmaschine"

DEBTI7422/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-22

Zigaretten-Stopfmaschine - aus einem Kunststoffgehäuse mit darin auf Kunststoffschienen verfahrbarem Schlitten mit aufklappbarem Deckel, Tabakfüllschacht und am Füllschacht befestigtem Hülsenhalter zum Aufstecken der Zigarettenhülsen, sowie mit einem im unteren Gehäuseteil angebrachten Steg aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung der aufgesteckten Zigaretten- hülse mit Tabak, - zusammen mit Beipack (Stopfer, Ersatz-Hülsenhalter) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung. Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Zigaretten-Stopfmaschine"

DEBTI7411/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-04-22

Zigaretten-Stopfmaschine, - aus einem Kunststoffgehäuse mit darin auf Kunststoffschienen verfahrbarem Schlitten mit aufklappbarem Deckel, zwei Tabakfüllschächten und einer an jedem Füllschacht befestigten Hülsenhalter zum Aufstecken der Zigarettenhülsen, sowie mit zwei im unteren Gehäuseteil angebrachten Stegen aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung der aufgesteckten Zigarettenhülse mit Tabak, - zusammen mit Beipack (Stopfer, 2 Ersatz-Hülsenhalter) in einer gemeinsamen Verkaufsum- schließung. Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine mit nicht charakterbestimmendem Beipack) - Zigaretten-Stopfmaschine"

DE26344/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-01

Zigaretten-Stopfmaschine, - aus einem Kunststoffgehäuse mit einem darin an Kunststoffschienen verfahrbaren Schlitten mit aufklappbarem Deckel, einem Tabakfüllschacht und einer am Füllschacht befestigten sog. Düse zum Aufstecken der Zigarettenhülsen sowie einem im unteren Gehäuseteil angebrachten Steg aus Metall, - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung der aufgesteckten Zigarettenhülse mit Tabak, - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Stopfer und einer Ersatzdüse (Beipack). Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine - charakterbestimmend - und Beipack) - sog. Zigaretten-Stopfmaschine"

DE23703/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-26

Zigaretten-Stopfmaschine, - aus einem Kunststoffgehäuse mit einem darin an Kunststoffschienen verfahrbaren Schlitten mit aufklappbarem Deckel, zwei Tabakfüllschächte und einer an jedem Füllschacht befestigten sog. Düse zum Aufstecken der Zigarettenhülsen sowie zwei im unteren Gehäuseteil angebrachten Stegen aus Metall (Abbildung siehe Anlage), - zur Herstellung von Zigaretten mittels manueller Befüllung der aufgesteckten Zigarettenhülse mit Tabak, - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Stopfer und zwei Ersatzdüsen (Beipack). Die Zigaretten-Stopfmaschine bestimmt den Charakter des Ganzen. "Apparat zum Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen (Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf aus Zigaretten-Stopfmaschine - charakterbestimmend - und Beipack) - sog. Zigaretten-Stopfmaschine"

Einordnung im Zolltarif

  1. 84KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  2. 8478Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 8478.10Maschinen und Apparate
  4. 8478.10.00.00Maschinen und Apparate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8478.10.00.00

HS-Code8478.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8478.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8478.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8478

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen. Das Entrippen erfolgt in Entripp- und Sichtmaschinen. Dabei strömt Luft durch ein System von rotierenden Schlägern und Metallsieben (Körbe) verschiedener Größe, wodurch die Tabakblätter zerkleinert und die leichteren Blatteile von den schweren Rippen getrennt werden. Zu dieser Position gehören: 1) Maschinen zum Entrippen und Schneiden von Tabakblättern. 2) Zigarren- und Zigarettenherstellungsmaschinen, auch mit zusätzlicher Verpackungsvorrichtung. Teile Vorbehaltlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören Teile von Maschinen und Apparate dieser Position ebenfalls hierher.

Abschnitt XVI

1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht: a) Förderbänder und Treibriemen, aus Kunststoffen des Kapitels 39, Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (Position 4010) sowie Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1601A00); b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Pelzfellen (Position 4303) (RV C1601B00); c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Träger, aus Stoffen aller Art (z. B. Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV) (RV C1601C00); d) Lochkarten für Jacquard- oder ähnliche Maschinen (z. B. Kapitel 39 oder 48 bzw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer hat Zigaretten-Stopfmaschine?

In den ausgewerteten verbindlichen Zolltarifauskünften wird Zigaretten-Stopfmaschine überwiegend in 8478.10.00.00 eingereiht: Maschinen und Apparate. Für Ihre konkrete Ware sind Material, Funktion und Verwendungszweck maßgeblich.

Wie hoch ist der Zollsatz für Zigaretten-Stopfmaschine?

Auf 8478.10.00.00 liegt ein Drittlandszollsatz von 1,7 %. Bei Ursprung in einem Abkommensland kann ein Präferenzsatz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gilt für Zigaretten-Stopfmaschine?

Die ersten sechs Stellen sind der HS-Code 847810. Er gilt weltweit einheitlich; die weiteren Stellen bilden die EU- und die nationale Unterteilung ab.

Worauf beruht diese Angabe?

Auf 8 verbindlichen Zolltarifauskünften aus der EBTI-Datenbank, deren Warenbeschreibung mit dieser Bezeichnung beginnt. 88 Prozent davon wurden in 8478.10.00.00 eingereiht. Die Entscheidungen sind auf dieser Seite mit Referenz und Warenbeschreibung aufgeführt.

Kann für meine Ware eine andere Nummer gelten?

Ja. Eine vZTA bindet nur für die Ware, für die sie erteilt wurde, und für ihren Inhaber. Weicht Ihr Artikel in Material, Bauart oder Verwendungszweck ab, kann eine andere Nummer zutreffen. Für Rechtssicherheit im Einzelfall gibt es die eigene vZTA.

Die vollständige Auskunft zu dieser Nummer

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