Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9: Säugetiere, andere
Referenzdaten mit Stand 24. Juni 2026
Die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9 steht für Säugetiere, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0106.19.00.00.9 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 01. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0106.19.00.00.9
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 01LEBENDE TIERE
- 0106Andere Tiere, lebend
- 0106.19andere
- 0106.19.00Säugetiere, andere
- 0106.19.00.00.9Säugetiere, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0106 19 00: Hierher gehören alle lebenden Säugetiere mit Ausnahme der Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel (Position 0101), Rinder (Position 0102), Schweine (Position 0103), Schafe und Ziegen (Positionen 0104), Primaten (Unterposition 0106 1100), Wale, Delphine, Tümmler, Rundschwanzseekühe und Gabelschwanzseekühe (Unterposition 0106 1200) und Hauskaninchen (Unterposition 0106 1910). Von den hier erfassten Säugetieren sind zu nennen: 1. Rotwild, Damwild, Gämsen (Rupicapra rupicapra), der amerikanische Elch (Alces alces), der afrikanische Elch oder die Elenantilope (Tauro tragus) und Ziegenantilopen (Goral, Himalaya-Thar usw.); 2. Löwen, Tiger, Bären, Flusspferde, Rhinozerosse, Elefanten, Giraffen, Okapis, Kängurus, Zebras usw.; 3. Eichhörnchen, Füchse, Nerze, Murmeltiere, Biber, Bisamratten, Nutrias und Meerschweinchen; 4. Rentiere; 5. Hunde und Katzen.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören, unter anderem, folgende Haus- und Wildtiere: A) Säugetiere: 1) Primaten 2) Wale, Delphine und Tümmler (Säugetiere der Gattung Cetacea); Rundschwanz- und Gabelschwanzseekühe (Säugetiere der Gattung Sirenia); Robben, Seelöwen und Walrosse (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia). 3) Andere (z. B. Rentiere, Katzen, Hunde, Löwen, Tiger, Bären, Elefanten, Kamele (einschließlich Dromedare), Zebras, Kaninchen, Hasen, Hirsche und Rehe, Antilopen (andere als die der Unterfamilie Bovinae), Gämsen, Füchse, Nerze und andere Tiere, die zur Pelzgewinnung gezüchtet werden. B) Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten). C) Vögel: 1) Greifvögel. 2) Papageienvögel (einschließlich Papageien, Sittichen, Aras und Kakadus). 3) Andere (z. B. …
1. Zu Kapitel 1 gehören alle lebenden Tiere, ausgenommen: a) Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere der Positionen 0301, 0306, 0307 und 0308 (RV E0100A00); b) Kulturen von Mikroorganismen und andere Waren der Position 3002 (RV E0100B00); c) Tiere der Position 9508 (RV E0100C00).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9?
Die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9 umfasst Säugetiere, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0106.19.00.00.9?
Der Drittlandszollsatz für 0106.19.00.00.9 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0106.19.00.00.9?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 010619. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9?
0106.19.00.00.9 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0106.19.00.00.9 im Zolltarif eingeordnet?
0106.19.00.00.9 steht in dieser Hierarchie: 01 LEBENDE TIERE > 0106 Andere Tiere, lebend > 010619 andere > 01061900 Säugetiere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0106.19.00.00.9?
Zu 0106.19.00.00.9 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0106.19.00.00.9?
Warennummer 0106.19.00.00.9 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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