Zolltarifnummer 0207.26.10.00: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0207.26.10.00 steht für Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, ohne Knochen. Der Drittlandszollsatz beträgt 85,1 EURO 100 Kilogramm, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0207.26.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 02. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0207.26.10.00
- Drittlandszoll
- 85,1 EURO 100 Kilogramm
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 02FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
- 0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
- 0207.26von Truthühnern, Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt
- 0207.26.10ohne Knochen
- 0207.26.10.00Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, ohne Knochen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0207.26.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 85,1 EURO 100 Kilogramm | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Vereinigte Staaten | 425 EURO Tonne | Non preferential tariff quota |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Trozos de carne de pavo (solomillo) que se presentan deshuesados, refrigerados y envasados al vacío en bolsa de plástico con pesos aproximados comprendidos entre los 475 y los 800 gramos. Función o uso: Se destina a su consumo
Pechuga de pavo en filetes. Se presenta fresca, deshuesada y envasada en bandeja transparente cerrada con atmosfera protectora con un peso variable de 450 a 700g. Concebido para uso alimentario.
Carne roja del muslo del pavo. Se presenta fresca, troceada en dados, deshuesada y envasada en bandeja transparente envasada en atmosfera protectora con peso de 500 a 650g. Concebido para uso alimentario.
Carne roja del muslo deshuesado de pavo, cortada a dados, fresca. Se usa para la alimentación humana. Trozos de carne de muslo deshuesado de pavo. Se presenta fresco, troceado, deshuesado, envasado en bandeja de plástico pet transparente termosellada con un contenido de 500 g.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0207 26 10: Die Erläuterungen zu Unterposition 0207 13 10 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, von Hausgeflügel, das lebend zur Position 0105 gehört. Die Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel mit größter Bedeutung im internationalen Handel sind Hühner-, Gänse- und Entenlebern. Zu diesen gehören auch Fettlebern von Gänsen und Enten, die sich von anderen Lebern dadurch unterscheiden, dass sie wesentlich größer und schwerer, fester und fettreicher sind; ihre Farbe reicht von weißbeige bis zu hellem kastanienbraun, während andere Lebern im Allgemeinen dunkel- oder hellrot sind.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 1669/77 der Kommission vom 25. Juli 1977 (ABl. EG Nr. L 186/23) (RV L 1699/77), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Rohes, gefrorenes Fleisch von Hausgeflügel, das durch Abschaben des nach dem Entfernen der wertvolleren Fleischteile verbleibenden Knochengerüsts oder auf andere Weise (z. B. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-70/14: Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission vom 17. Dezember 1987 zur Erstellung einer Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen in der zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2091/2005 der Kommission vom 15. Dezember 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Legehennen, die am Ende ihrer Legeperiode zu einem Zeitpunkt geschlachtet werden, zu dem ihr Skelett bereits vollständig verknöchert ist („Schlachthennen“), nicht von der Warenbezeichnung „Andere“ der in diesem Anhang aufgeführten Produktcodes 0207 12 10 9900 und 0207 12 90 9190 erfasst werden.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0207.26.10.00?
Die Zolltarifnummer 0207.26.10.00 umfasst Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, ohne Knochen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0207.26.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 0207.26.10.00 beträgt 85,1 EURO 100 Kilogramm. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0207.26.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 020726. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0207.26.10.00?
0207.26.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0207.26.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
0207.26.10.00 steht in dieser Hierarchie: 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE > 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren > 020726 von Truthühnern, Teile und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt > 02072610 ohne Knochen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0207.26.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0207.26.10.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL473. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0207.26.10.00?
TARIC-Code 0207.26.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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