Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0207.54.81: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0207.54.81 steht für Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 123,2 EURO 100 Kilogramm, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0207.54.81 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 02. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0207.54.81
Drittlandszoll
123,2 EURO 100 Kilogramm
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 02FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
  2. 0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
  3. 0207.54von Gänsen, andere, frisch oder gekühlt
  4. 0207.54.81Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0207.54.81

HS-Code0207.546 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0207.54.818 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll123,2 EURO 100 KilogrammMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0 %Tariff preference
SADC EPA0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Kanada0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0207

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, von Hausgeflügel, das lebend zur Position 0105 gehört. Die Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel mit größter Bedeutung im internationalen Handel sind Hühner-, Gänse- und Entenlebern. Zu diesen gehören auch Fettlebern von Gänsen und Enten, die sich von anderen Lebern dadurch unterscheiden, dass sie wesentlich größer und schwerer, fester und fettreicher sind; ihre Farbe reicht von weißbeige bis zu hellem kastanienbraun, während andere Lebern im Allgemeinen dunkel- oder hellrot sind.

Pos. 0207

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Verordnung (EWG) Nr. 1669/77 der Kommission vom 25. Juli 1977 (ABl. EG Nr. L 186/23) (RV L 1699/77), in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2723/90 der Kommission vom 24. September 1990 (ABl. EG Nr. L 261/24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Rohes, gefrorenes Fleisch von Hausgeflügel, das durch Abschaben des nach dem Entfernen der wertvolleren Fleischteile verbleibenden Knochengerüsts oder auf andere Weise (z. B. …

Pos. 0207

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-70/14: Tenor Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission vom 17. Dezember 1987 zur Erstellung einer Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen in der zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 2091/2005 der Kommission vom 15. Dezember 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Legehennen, die am Ende ihrer Lege­periode zu einem Zeitpunkt geschlachtet werden, zu dem ihr Skelett bereits vollständig ver­knöchert ist („Schlachthennen“), nicht von der Warenbezeichnung „Andere“ der in diesem Anhang aufgeführten Produktcodes 0207 12 10 9900 und 0207 12 90 9190 erfasst werden.

Kapitel 02

1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (RV E0201A00); b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410) (RV E0201B00); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) (RV E0201C00); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15) (RV E0201D00). Zusätzliche Anmerkungen 1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern" im Sinne der Unterpositionen 0201 10 und 0202 10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0207.54.81?

Die Zolltarifnummer 0207.54.81 umfasst Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0207.54.81?

Der Drittlandszollsatz für 0207.54.81 beträgt 123,2 EURO 100 Kilogramm. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0207.54.81?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 020754. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0207.54.81?

0207.54.81 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0207.54.81 im Zolltarif eingeordnet?

0207.54.81 steht in dieser Hierarchie: 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE > 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren > 020754 von Gänsen, andere, frisch oder gekühlt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0207.54.81?

Zu 0207.54.81 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0207.54.81?

KN-Code 0207.54.81 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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