Zolltarifnummer 0210.12.90: Fleisch von Schweinen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0210.12.90 steht für Fleisch von Schweinen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 15,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0210.12.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 02. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0210.12.90
- Drittlandszoll
- 15,4 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 02FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
- 0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen
- 0210.12Fleisch von Schweinen, Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
- 0210.12.90Fleisch von Schweinen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0210.12.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 15,4 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Zentralamerika | 0 % | Tariff preference |
| Mercosur | 13,9 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse aller Art, die nach den in dieser Position angegebenen Verfahren zubereitet worden sind; ausgenommen sind jedoch Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch auf andere Weise ausgezogen. (Pos. 0209). Zu dieser Position gehören auch durchwachsener Schweinespeck (d. h. Speck mit eingelagerten Fleischschichten) und Schweinespeck mit einer anhaftenden Fleischschicht, sofern sie nach den in dieser Position angegebenen Verfahren zubereitet worden sind. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06): 1. Genießbare getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), auch wenn als Tierfutter verwendet. Unterposition 0210 99 49 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 5 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0210, 0210 99 und 0210 99 49. Da die Schweineohren genießbar sind, sind sie in das Kapitel 2 einzureihen und nicht in das Kapitel 5, aus dem genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 5 des HS). Das Trocknen der Schweineohren ändert nicht die wesentlichen Merkmale des Ausgangsstoffes, wie in Anmerkung 1 zu Kapitel 23 der KN beschrieben. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2018 in der RS VII R 36/17 Leitsatz 1. NV: Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine Ware nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften für den menschlichen Verzehr geeignet ist (Rn.10) (Rn.13). 2. NV: Genusstaugliche Waren verlieren ihre Eignung für den menschlichen Verzehr nicht automatisch, wenn sie in einem den Anforderungen des deutschen Lebensmittelrechts nicht entsprechenden Betrieb verarbeitet wurden (Rn.13). Orientierungssatz 1. NV: Zu Leitsatz 2: Für die Einreihung von Waren in den Zolltarif kommt es nicht maßgeblich auf die Bestimmungen des nationalen (Lebensmittel-)Rechts oder auf hygienerechtliche Vorschriften an (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2015 VII R 65/13). Aus dem EuGH-Urteil Oniors Bio vom 28.04.2016 C-233/15 folgt nichts anderes (Rn.9) (Rn.13). 2. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0210.12.90?
Die Zolltarifnummer 0210.12.90 umfasst Fleisch von Schweinen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0210.12.90?
Der Drittlandszollsatz für 0210.12.90 beträgt 15,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0210.12.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 021012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0210.12.90?
0210.12.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0210.12.90 im Zolltarif eingeordnet?
0210.12.90 steht in dieser Hierarchie: 02 FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE > 0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen > 021012 Fleisch von Schweinen, Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0210.12.90?
Zu 0210.12.90 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0210.12.90?
KN-Code 0210.12.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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