Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0304: Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder…

Referenzdaten mit Stand 3. Oktober 2025

Die Zolltarifnummer 0304 steht für Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

0304 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0304
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0304

Zu Unterposition 0304 49 90: Hierher gehören z. B. Filets von Heringen. Zu Unterposition 0304 93 10: Surimi ist ein Zwischenerzeugnis, das gefroren gehandelt wird. Es ist eine fast geruchlose und ge-schmackfreie weißliche Masse von pastöser Konsistenz, die aus fein zerkleinertem, gewaschenem und gesiebtem Fischfleisch besteht. Durch die verschiedenen Waschvorgänge wird der größte Teil des Fetts und der wasserlöslichen Proteine entfernt. Zur Verbesserung der Konsistenz und zur Stabi-lisierung werden vor dem Einfrieren geringe Mengen an Zusätzen zugesetzt (z. B. Zucker, Kochsalz, D-Glucitol (Sorbit) Di-oder Triphosphate). Nicht hierher gehören Zubereitungen auf der Grundlage von Surimi (Unterposition 1604 20 05). Zu Unterposition 0304 94 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0304 93 10. Zu Unterposition 0304 95 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0304 93 10. …

Pos. 0304

Zu Unterposition 0304 44: 1. Gekühlte, rehydrierte Filets vom Atlantischen Kabeljau (Gadus morhua). Der Kabeljau hat einen normalen Trocknungsprozess durchlaufen, bevor er 6 bis 10 Tage lang in kaltem Wasser (bis zu 2 °C) ohne jegliche Zusätze eingelegt wird. Während dieser Zeit werden die Haut und die Gräten entfernt. Nach Abschluss dieses Prozesses werden die Kabeljaufilets vakuumverpackt. Die rehydrierten Kabeljaufilets werden in gekühltem Zustand gestellt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 Zu Unterposition 0304 71: 1. Gefrorene, rehydrierte Filets vom Atlantischen Kabeljau (Gadus morhua). Der Kabeljau hat einen normalen Trocknungsprozess durchlaufen, bevor er 6 bis 10 Tage lang in kaltem Wasser (bis zu 2 °C) ohne jegliche Zusätze eingelegt wird. Während dieser Zeit werden die Haut und die Gräten entfernt. …

Pos. 0304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3491/88 der Kommission vom 9. November 1988 (RV L 3491/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Als „Heringslappen“ bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden. Unterposition 0304 99 23 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterposition 0304 99 23. …

Pos. 0304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 22. Februar 2018 in der RS 4 K 163/16 Leitsatz 1. "Gesalzen" im Sinne der Unterposition 0305 KN ist eine Ware nur, wenn durch das zugefügte Salz die langfristige Haltbarkeit gewährleistet wird (Rn.30) (Rn.31) (Rn.35). 2. Gefrorene Meerbarbenfilets, bei denen das Einfrieren und nicht das zugefügte Salz zur langfristigen Haltbarmachung führen, sind als "gefrorene Filets von anderen Fischen" in die Unterposition 0304 8990 KN einzureihen (Rn.21) (Rn.49). Orientierungssatz 1. Aus der Struktur und Systematik des Kapitels 2 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ergibt sich, dass Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse nur dann als "gesalzen" gelten, wenn sie durch das Salzen langfristig haltbar gemacht werden. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0304?

Die Zolltarifnummer 0304 umfasst Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0304?

Für 0304 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 0304?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 0304. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0304?

0304 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0304 im Zolltarif eingeordnet?

0304 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0304?

Zu 0304 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0304?

Position 0304 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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